Ebay Kleinanzeigen Käufer will Artikel zurückgeben?
Hallo!
Am Montag habe ich über Ebay Kleinanzeigen einen Fernseher für 80€ verkauft. Bevor die Käuferin persönlich vorbeikam, sagte ich ihr auch dass ich keine Fernbedienung mehr besitze. Sie sagte, das es kein Problem ist und Sie sich ja eine neue kaufen könne.
Am Montag Abend kam sie dann vorbei und wollte sich den TV ansehen. Der Fernseher ist zwar schon ca. 6 Jahre alt (stand auch in der Anzeige), funktioniert aber noch gut, hat Internetempfang, kann Apps downloaden usw. Er kann natürlich logischerweise auch zum normalen Fernsehen genutzt werden (Satellit).
Ich habe vor Ort zu der Käuferin gesagt, dass ich kein Satellitenkabel habe, weil ew kaputt ist und wir somit halt das Sat Programm nicht austesten können. Sie sagte okay. Wir haben den Tv dann mit einem HDMI kabel verbunden, um ihr wie von ihr gewünscht, das Bild vom TV zu zeigen.
Sie entschied sich dann, den Fernseher zu kaufen, nachdem wir 20€ mit dem Preis für sie runtergegangen sind (was auch fair war, wegen der fehlenden Fernbedienung).
Ich habe vor dem Kauf zu der Frau gesagt „Wenn der Fernseher doch defekt sein sollte, können Sie ihn zurückgeben“.
Jetzt schreibt die Käuferin mir, dass der TV „Defekt“ ist, weil sie nur eine 57% Signalstärke hat und 0% Signalqualität hat. Im Internet steht, die Signalqualität hängt meinst vom signalverstärker und Objekten die im “blickfeld“ des Satelliten ist (Bäume etc.). Ich bin mir zu 100% sicher, dass der Fernseher bis Montag noch Satellitenkanäle empfangen hat. Mein Vater hatte den Fernseher und er hat bis Montag noch ein Signal gehabt und Sender empfangen.
Die Käuferin hat ausserdem noch geschrieben, dass sie den Fernseher auch auf Werkseinstellungen gesetzt hat um noch mehr zu probieren, aber es immernoch nicht klappt.
Ich habe ihr gesagt, dass ich den Fernseher so nicht zurücknehmen kann, da kein Senderempfang ja kein „defekt“ am TV ist und es ja eigentlich an ihrem Satellit oder was auch immer, liegen muss. Sie hat direkt mit einer Anzeige gedroht, und dass sie (und ihr Freund) heute einfach so vorbeikommen und das „Regeln“.
Ich lese im Internet überall, Privatverkäufer müssen einen Artikel nicht zurücknehmen, aber ist ein „schlechtes Signal / Signalqualität“ ein Grund, warum ich ihn zurücknehmen muss? Ich bin mir ja sicher das es bis zum letzten Moment bei mir funktioniert hat. Sie konnte alles ausser das Satelliten TV ausprobieren bei der Übergabe und wollte ihn dann auch mitnehmen.
Jetzt meine frage:
Muss ich den TV deswegen zurücknehmen? Ich meine, sie hat vorgeschlagen, ihn nochmal vorbeizubringen, damit ich es hier ausprobiere. Wenn er aber dann nicht funktioniert, muss ihn ihn ja zurücknehmen obwohl ich mir sicher bin das er vorher funktionstüchtig war.
Ich habe halt angst, dass sie mich wirklich anzeigt und am Ende ist dieses Problem ein „Mangel“ am Fernseher weshalb ich ihn eigentlich hätte zurück nehmen müssen.
5 Antworten
Eine Anzeige kann Sie vergessen. Das wäre sowieso kein Strafrecht, sondern Zivilrecht. Wer im Internet bei so etwas direkt mit Anwalt oder Polizei droht, wird am Ende gar nichts unternehmen.
Im Privatkauf gibt es keine Rücknahme und keine Garantie. Die muss man noch nicht mal extra ausschließen.
Den Satz, das du Ihn zurück nimmst, wenn er Defekt ist, solltest du Dir in Zukunft sparen.
Der Fernseher lief bei dem Test Vorort, also ist er nicht defekt. Und das dieser keinen Signal bekommt, ist weder ein Mangel noch ein Defekt.
Noch als Ergänzung:
Wenn Sie tatsächlich mit einem Anwalt, oder sonst was kommt, steht Sie - und nicht Du in der Beweispflicht.
Im Privatkauf gibt es keine Rücknahme und keine Garantie. Die muss man noch nicht mal extra ausschließen.
Es gilt aber eine Sachmängelhaftung, die man allerdings ausschließen kann.
Das heißt: treten am Gerät Mängel in Erscheinung, die beim Kauf nicht ersichtlich waren, tritt der Verkäufer in Haftung, sofern er diese nicht ausgeschlossen hat.
Dabei sei die verbreitete Ansicht, dass Privatleute als Verkäufer im Internet keine Garantie oder Gewährleistung übernehmen müssen, ebenso falsch wie die Annahme, dass man bei Privatverkäufen auf etwas hinweisen müsse.
Nach geltendem Recht müssen demnach auch private Anbieter für einwandfreie Ware einstehen, stellen die Warentester klar. Seit Januar 2022 habe sich die Sachmangelhaftung für Verkäufe im Internet sogar noch etwas verschärft.
Demnach müssen laut Stiftung Warentest alle Angaben, die man zum angebotenen Artikel macht, korrekt sein. Wenn man beispielsweise nicht sicher ist, ob ein zu verkaufendes Gerät überhaupt noch funktioniert, muss man das auch ausdrücklich so in den Angebotstext schreiben.
Da in diesem Fall die Sachmangelhaftung nicht ausgeschlossen wurde und behauptet wurde, dass der Satellitenempfänger im Gerät funktioniert, kann der Käufer durchaus einen Sachmangel behaupten, für den der Käufer haften kann.
Ob es wirklich ein Defekt ist, muss dann aber geklärt werden. Zumindest ist das anzuzweifeln, wie der Fragesteller gut dargestellt hat.
Wie xPxHxIxLx ist schon korrekt ausdrückte: Es ist KEIN Strafrecht.
Es wird daher auch keine strafverfolgende Behörde auch nur einen Finger krum machen.
So oder so kann man das Fehlen einer gewissen Intelligenz auf Käuferseite feststellen, da sie bei einem Warenwert von 80 € mit ihrem Anwalt droht.
Danke dir. Hatte schon echt angst, dass ich jetzt keine andere Wahl habe als es wieder zurückzunehmen obwohl ich nichts falsches gemacht habe und der TV ja nichtmal defekt ist.
Nehm ihn zurück und erspar dir so Ärger.
Siehst du nun und aus genau derart Situationen macht man derart Geschäfte auch nicht, sondern verschenkt derart Teile oder haut sie gleich in die Tonne um auf Nummer sicher zu gehen. Und nur so nebenbei, die Sache mit der Anzeige, ist nur ein "Dummfang", ... allein schon der ihre indirekte Drohung "sie und ihr Freund würden kommen und die Sache regeln". Meldet die sich noch mal bei dir, sag ihr "Du und dein Freund, ihr könnt mich mal kräftig am Analkanaltürchen schlotzen!" .
Ein schlechtes Signal ist wie du sagst von so vielen verschiedenen Sachen abhängig, dass es nicht als Schaden zählt.
Weiterhin, selbst wenn es ein echter Schaden wäre, hätte sie bei einem Privatkauf kein Recht darauf ihn zurück zugeben.
Persönlich würde ich ihn nicht zurück nehmen, wenn sie irgendwas angestellt hat wovon du nichts weißt kriegst du einen kaputten Fernseher zurück und der kann dann nur auf den Schrott.
Der Fernseher lief bei Vorführung - also ist er nicht defekt. Und das sie keinen Signal bekommt, ist weder ein Mangel noch ein Defekt.
Du musst / brauchst ihn daher nicht zurücknehmen.
Und:
Ich habe ihr gesagt, dass ich den Fernseher so nicht zurücknehmen kann, da kein Senderempfang ja kein „defekt“ am TV ist und es ja eigentlich an ihrem Satellit oder was auch immer, liegen muss. Sie hat direkt mit einer Anzeige gedroht, und dass sie (und ihr Freund) heute einfach so vorbeikommen und das „Regeln“.
Das kann man als Bedrohung werten und auch zur Anzeige bringen
Außerdem: Wegen 60€ wird man dich nicht anzeigen. Das ist eine Nichtigkeit und wird eingestellt.
Der Fernseher lief bei Vorführung - also ist er nicht defekt. Und das sie keinen Signal bekommt, ist weder ein Mangel noch ein Defekt.
Der Fernseher lief aber den Anschluss, der jetzt defekt ist, konnte man nicht testen weil kein Kabel da war. Na so ein Zufall aber auch.
?? Wir haben ihr von Anfang an gesagt, dass Kabel ist kaputt und das sie ihn nicht mitnehmen muss. Es war ihre freiwillige entscheidung. Ich weiss ja, das es vorher geklappt hat und ich sehe ja auch auf ihrem Bild, das dort wie gesagt steht „Signalstärke 60 und Signalqualität 0“
So könnte man denken, ja. Aber wenn der TV wirklich defekt wäre, dann hätte er gar kein Signal und nicht "57%". Das beschriebene Problem ist typisch für falsch ausgerichtete Satellitenschüsseln...
Also werde ich keine Strafe (Strafgeld, was auch immer..) bekommen, nur weil sie bei sich keinen Empfang bekommen kann und ich ihr den ja angeblich so verkauft habe das er keinen empfangen kann?