Durfte man in der NS-Zeit eine Beziehung zu einem Ausländer halten oder war das verboten?

8 Antworten

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Wurde nicht gern gesehen, und wenn es sich beim Ausländer um jemanden handelte, der nicht den NS-Vorstellungen von "Reinrassigkeit" entsprach, überhaupt nicht. Das betraf nicht nur Juden, sondern auch Farbige aller Art

In Deutschland verbot das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre („Blutschutzgesetz“), das am 15. September 1935 auf dem Reichsparteitag der NSDAP in Nürnberg erlassen wurde, fortan Eheschließungen zwischen „Deutschblütigen“ und Juden und stellte außereheliche Beziehungen zwischen ihnen als „Rassenschande“ unter Strafe. Bei der Einordnung als Jude im Sinne der Nürnberger Gesetze spielte der individuelle Bekenntnisstand der Betroffenen nur bei den damals so genannten Halbjuden eine Rolle. Ausschlaggebend war ansonsten nicht die eigene Religionszugehörigkeit: Wer (laut Ariernachweis) drei oder gar vier Großeltern jüdischer Religionszugehörigkeit hatte, galt nach nationalsozialistischer Auffassung als „Volljude“.

Ehrenlose Zeit gewesen


Matermace  13.03.2023, 12:31

Das beantwortet in keiner Weise die Frage.

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Das kam drauf an, ob die Nationalität des Ehepartners den Vorgaben des Regimes entsprach. Man sah es aber lieber, wenn sich nur Deutsche untereinander vermischten. Es wird bis heute noch bei vielen Volksgruppen so gemacht.

Zum vorgenannten Zweck wurde der sog. "Lebensborn" gegründet, wo sich das körperliche Ideal des reinrassigen Deutschen mittels inszeniertem Geschlechtsverkehr paarte und Kinder zeugte. Diese Kinder haben oft schwere psychische Schäden davon getragen.

https://www.youtube.com/watch?v=uHC6WgZ0iYw

Wie bereits gesagt war es nicht gerne gesehen, aber illegal war es nur dann wenn es gegen die Rassegesetze verstieß.

Ehen zwischen Ariern und Nicht-Ariern waren verboten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter

vanOoijen  13.03.2023, 09:53

P.S. Auch wenn beide Partner Deutsche waren, brauchten sie zum heiraten den sogenannten Arier-Nachweis. Dabei ging es darum jüdische Vorfahren zu identifizieren um festzustellen ob jemand (nach damaliger Lesart) Halb-, Viertel- oder Achteljude war.

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Wenn es aus befreundeten und "germanischen" Nationen war, dann ja