Durchbruch! Ist die Wand tragend?
Hallo liebe Community,
ich würde gerne zwei Räume verbinden. Habe mir nun den original Bauplan des Architekten angeschaut und mit Bohrungen in den Wänden die Pläne auf Richtigkeit geprüft. Das Haus ist Baujahr 1985.
Die Wand um die es geht hat im Vergleich zu den anderen Wänden (24cm stark) nur eine Wandstärke von 11cm.
Vorab ich werde bzgl. eines anderen Bauvorhabens sowieso einen Architekten laden müssen, trotzdem würde ich mich eure Meinungen und Aussage interessieren.
Kann die Wand entfernet werden ohne das ein Sturz notwendig ist?
5 Antworten
möchte nur mal darauf hinweisen das solche Bauteile auch zur rechtwinkligen Stabilisierung der Außenmauer dienen,um Windlasten entgegen zu wirken.Diese Kraft sollte man nicht vernachlässigen.
Also ich empfehle wirklich nur nach voller Sicherheit die Wand zu entfernen!Es muss nicht sein,das die Decke sofort auf dir landen wird,aber es kann über die Zeit durchaus passieren!
MÖCHTE NICHT DER SPIELVERDERBER SEIN,aber bevor es doch zu schwerwiegenden Unfällen kommt,möchte ich nur mal darauf hinweisen!
Ansonsten viel Erfolg bei deinem Vorhaben.sollten weitere fragen zwecks Richtlinien der VOB frag gerne nach!
Die Wand ist vermutlich nicht tragend, obwohl die früher teilweise recht viel Mist gemacht haben.
Zwischen Essen und Wohnen wird ein Träger aufliegen, sodass die Decke von unten nach oben gespannt ist und nichts auf der 11,5er Wand aufliegt. Da kein Bad in der Nähe ist, wird auch kein Rohr durch diese Wand verlaufen.
Es ist keine tragende Wand,tragende Wände fangen in der Regel,bei Mauerwerk,ab einer Stärke von 24cm an.
Bei 11,5cm Handheld es sich um ein Einsteinmauerwerk die dürfen in der Regel nicht als tragendes Bauteil genutzt werden!
So kenne ich jedenfalls noch aus meiner Lehre.
muss noch mal Nachtrag machen...das hab ich gerade noch gefunden...Will ja nicht die Freude nehmen,aber...
5.3 Wandarten und Mindestabmessungen
5.3.1 Tragende Wände und Pfeiler
Wände und Pfeiler gelten als tragend, wenn sie
a) vertikale Lasten (z. B. aus Decken, Dachstielen) und/oder
b) horizontale Lasten (z. B. aus Wind) aufnehmen und/oder
c) zur Knickaussteifung von tragenden Wänden dienen.
Tragende Wände und Pfeiler sollen unmittelbar auf Fundamente gegründet werden. Ist dies in
Sonderfällen nicht möglich, so sind die Abfangkonstruktionen ausreichend steif auszubilden, damit
keine größeren Verformungen auftreten.
5.3.2 Mindestmaße von tragenden Wänden und von tragenden Pfeilern
Die Mindestdicke von tragenden Innen- und Außenwänden beträgt d = 11,5 cm, sofern aus statischen
oder bauphysikalischen Gründen nicht größere Dicken erforderlich sind.
Die Mindestabmessungen von tragenden Pfeilern betragen 11,5 cm × 36,5 cm bzw. 17,5 cm × 24 cm.
Pfeiler mit A < 400 cm2 (Nettoquerschnitt bei eventuellen Schlitzen) sind unzulässig.
5.3.3 Nichttragende Wände
Wände, die überwiegend nur durch ihre Eigenlast belastet sind und nicht zur Knickaussteifung
tragender Wände dienen, werden als nichttragende Wände bezeichnet. Sie müssen jedoch in der
Lage sein, rechtwinklig auf die Wand wirkende Lasten (z. B. Einwirkungen von Personen) auf
tragende Bauteile (z. B. Wand- oder Deckenscheiben) abzutragen.
Nichttragende Wände übernehmen keine statische Funktion innerhalb eines Gebäudes. Es ist daher
auch möglich, sie wieder zu entfernen, ohne dass dies statische Konsequenzen für die anderen
Bauteile hat.
Mit 99 prozentiger Sicherheit keine tragede Wand, gerade auch im Hinblick auf das Baujahr.
Danke für deine Antwort Joergi, ich habe vergessen zu erwähnen das im Stockwerk (1. OG) darüber. Genau die selbe Wand gibt. Es handelt sich um ein zwei Parteienhaus.
Im Hinblick auf tragende oder nicht tragende Wände hat das aber nichts zu bedeuten. Tragende Wände sind in neueren Gebäuden fast immer stärker- lediglich bei deutlich älteren Häusern geht die Rechnung so nicht immer auf. Ich bin zwar kein Baufachmann aber habe schon zahlreiche Wände entfernt nach Beratung von befreundeten Bauingenieuren und Architekten.
Werde am Montag einen befreundeten Architekten fragen der das mit einem Statiker für mich abklärt. Bin gespannt was raus kommt!
Stellen Statiker/Bauingenieure für solche Vorhaben so etwas wie *Unbedenklichkeitserklärungen* aus?
Hallo Pharao auch dir Danke für die Antwort. Habe heute mit dem Großvater gesprochen, der bei dem Bau aktiv mitgewirkt hat. Auch er sagte das ist keine tragende Wand und er bestätigte deine Antwort bzgl. Träger zwischen Essen und Wohnen.
Er hat damals eine T-Träger nach Anweisung des Architekts, wie von dir geschrieben gesetzt.
Die Zwischenwand um die es in diesem Thread geht hat er laut seiner Aussage *vereinfacht hochgemauert* ... was das auch immer bedeuten mag.
Mir hat nur die Länge der Wand von 4,5 Metern etwas sorgen gemacht. Fühle mich von euch nun aber bestätigt und denke diese Bestätigung werde ich auch vom Architekten/Bautechniker bekommen.