Dürfen vermieter den tag der Zahlung ändern?
Dürfen vermieter den tag der Zahlung ändern zum beispiel von den 8 auf den 3?
6 Antworten
Es gilt was im Mietvertrag steht. Wünchst der Vermieter eine Änderung des Zahltermins, muss das im Mietvertrag entsprechend angepasst werden. Dem muss der Mieter dann natürlich zugestimmt haben
Wenn Ihr nichts anderes vereinbart habt, dann muss die Miete bis zum dritten Werktag eines jeden Monats überwiesen werden.
Da Ihr den 8.ten vereinbart habt, ist eine Änderung nur im Einvernehmen aller Vertragspartner zulässig. Einseitige Vertragsänderungen sind nichtig.
Was heißt ändern?
Ist der 8. des Monats vertraglich vereinbart darf er das nicht bzw. nicht ohne Zustimmung des Mieters.
Ist vertraglich nichts anderes vereinbart ist die Miete spätestens am 3. Werktag des Monats zu überwiesen.
Meines Wissens kann eine Änderung des Mietvertrages nur einvernehmlich erfolgen. Der Vermieter kann also später nicht einseitig verlangen, dass beispielsweise der Tag der Einzahlung der Miete sich ändert.
Wenn nicht anders vereinbart musst du sowieso am 03. die Zahlung anweisen.