Darf der Vermieter seinen Müll (2 Tannenbäume im Garten der Mietern lagern?

4 Antworten

Ist der Garten Teil der Mietsache oder ist dem Mieter lediglich die Mitbenutzung gestattet? Wenn er Teil der Mietsache ist (steht dann auch so im Mietvertrag), hat der Vermieter da nix drin zu suchen. Ist aber lediglich die Mitbenutzung gestattet, darf er seine Tannenbaeume dort lagern.


Muffinicke 
Beitragsersteller
 14.01.2021, 20:43

Da bin ich mir nicht ganz sicher . Ich dachte er steht allem Mietparteien zur Verfügung.

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DerCaveman  14.01.2021, 20:56
@Muffinicke

Wenn der Garten allen Mietparteien zur Verfuegung steht, kann er ja nicht an dich vermietet worden sein. Dann duerfen ihn alle Mieter und auch der Vermieter nutzen. Es ist dann aehnlich wie beim Treppenhaus. Das duerfen auch alle einschliesslich dem Vermieter nutzen.

Nur wenn du den Garten gemietet hast, steht er auch nur dir allein zur Verfuegung. Das muss dann aber auch so bei der Beschreibung der Mietsache im Mietvertrag stehen, z.B. "3 Zimmer, Kueche, Bad, Gartenparzelle (oder eben nur Garten, wenn der ganze Garten dazu gehoert)". Steht da aber nur, dass du den Garten mitbenutzen darfst, darfst du ihn auch nur mitbenutzen und hast keinen Anspruch auf alleinige Nutzung. Steht da ueberhaupt nichts vom Garten, darfst du ihn ueberhaupt nicht nutzen, wenn der Vermieter das nicht will.

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Muffinicke 
Beitragsersteller
 14.01.2021, 20:59

Ich habe doch nicht gesagt, dass wir ihn alleine benutzen. Sondern als Mieter. Als Mieter dürfen wir aber auch nicht unseren Müll dort zwischenlagern, da käme defintiv was. Wir haben im Herbst unsere Blumen oben am Balkon gemacht und wurden gerügt, weil auf dem Rasen Erdreste und ein paar Blätterchen lagen. Warum sollte der Vermieter mehr Rechte als der Mieter in diesem Geminschaftsgarten haben. Zumal er nebenan einen eigenen hat.

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DerCaveman  14.01.2021, 21:03
@Muffinicke
Warum sollte der Vermieter mehr Rechte als der Mieter in diesem Geminschaftsgarten haben.

Weil ihm der Garten gehoert und er ihn offenbar auch nicht vermietet hat. Anscheinend habt ihr Mieter ja nur die jeweiligen Wohnungen gemietet und eben nicht auch Teile des Gartens.

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Was würdest du sagen, wenn der Vermieter in deiner Wohnung herumlaufen würde ... Das mit dem Garten ist doch genau so ...


Muffinicke 
Beitragsersteller
 14.01.2021, 20:36

Ich würde such sagen, dass wir Mieter da ein Mitspracherecht haben.

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Muffinicke 
Beitragsersteller
 14.01.2021, 20:38

Na deswegen ja ...er kann nicht einfach seinen Müll zu uns legen,nur weil er ihm nicht im Garten haben will.

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Nein, darf der nicht .

Gib sie ihm zurück.


Muffinicke 
Beitragsersteller
 14.01.2021, 20:42

Ich habe sie heute gebeten, ihre Bäume nicht im Mietergarten zu lagern...keine Reaktion.

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Ja darf der er ist chef


Muffinicke 
Beitragsersteller
 14.01.2021, 20:33

Sobald man eine Wohnung vermietet ,ist man eben nicht mehr der Chef. Man muss sich an Rechte halten.

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DerCaveman  14.01.2021, 21:07
@Muffinicke

Das stimmt natuerlich. Aber wie sich jetzt herausgestellt hat, habt ihr den Garten ja gar nicht gemietet. Es ist somit auch nicht euer Garten, sondern nach wie vor der des Vermieters (der euch anscheinend freundlicherweise die Mitnutzung gestattet).

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lelusi  14.01.2021, 20:36

Dann darf er aber keine miete kassieren!

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Muffinicke 
Beitragsersteller
 14.01.2021, 21:11

Allen Mietern 😅

Aber nett ist was anderes. Hier läuft so einiges falsch....keine Gasthermenwartung....kein Winterdienst etpp.

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