Dürfen private Sicherheitskräfte in Deutschland Waffen tragen?
Falls diese Frage zu bejahen ist, sodann welche? Schlagstock? Pistole? SMG?
6 Antworten
Da ich selbstständiger Bewachungsunternehmer bin, und entsprechende Bewachungsaufträge habe, z. B. Geld- und Werttransport, Personenschutz, die das Führen einer Schusswaffe erforderlich machen, ja, wir dürfen.
Wie es aber immer so ist, gibt es auch hier bei den Antworten nur Halbwissen, von denen die richtige Hälfte fehlt. Entgegen der Behauptung von segler1968 benötigen wir keinen Waffenschein für das Führen von Schusswaffen an ortsfesten Objekten. Dort reicht es aus, das das Personal entsprechend ausgebildet ist, die Waffe nur am Objekt während des DIenstes geführt wird, und das Personal der zuständigen Kreispolizeibehörde gemeldet ist. Diese Kollegen bekommen dann eine sogenannte Waffentrageerlaubnis.
Schlagstöcke, Pfefferspray und auch Schusswaffen. Letzteres natürlich nur, wenn das Sicherheitsunternehmen über Waffenbesitzkarte und Waffenschein verfügt und das Personal die notwendige Waffensachkunde hat.
Der Waffenschein wird vom Bewachungsunternehmer für seine Angestellten beantragt, er ist in der Regel auf die berufliche Tätigkeit nach Weisung des Arbeitgebers beschränkt. § 28 WaffG.
So ist die gesetzliche Realität...
Ja. Der Waffenschein ist aber nach wie vor personenbezogen und nicht auf die Firma ausgestellt.
Reden wir jetzt von "ausgestellt auf" oder wie vorher behauptet über "muss das Personal selber beantragen"?
Ergänzung:
Manche Behörden verlangen, dass jeder Mitarbeiter einzeln einen Waffenschein beantragen muss um eine Schusswaffe im Dienst zu führen. Andere Behörden vergeben Firmenwaffenscheine die für jeden qualifizierten Mitarbeiter des Unternehmens gelten.
Ja, Schlagstöcke und Pistolen bei Maschinenpistolen bin ich mir Unsicher.
Die Firmen brauchen dafür eine Genehmigung.
Beispielsweise: Zivilewache von Kasernen, Sicherheitdienst von Atomkraftwerken, Geldtransporter
private Sicherheitskräfte
Nein.
Gewerbliche Sicherheitskräfte: Ja.
DB Sicherheit z.B. Pfefferspray und EKA
Für Schusswaffen muss das Unternehmen die WBK haben und der Mitarbeiter die Berechtigung zum führen.
Ein Personenschützer könnte auch persönlich WBK und WS haben, der WS ist aber auf den jeweiligen Auftrag beschränkt.
Ja, diese dürfen auch (Schuss)Waffen tragen zB Personen in Geldtransportern oder Wertstofftransport generell.
Ob die Firma aber auch an Kriegswaffen rankommt ist mir schleierhaft.
Den Waffenschein muss das Personal beantragen, nicht die Firma