Dürfen Polizisten einfach Adressdaten über eine Person abfragen?
Ohne Straftat oder sonstiges, einfach aus Ihrem eigenen Interesse?
9 Antworten
Das kann jeder ohne Problem im Rathaus machen. Das Melderegister birgt keine geschützten Geheimnisse. Eine Adresse kann jeder erfragen. Sie sparen sich also nur einen Weg.
Jede weitere Recherche sollte begründet werden, was aber auch nicht wirklich eine Hürde ist.
Eine Straftat muss ja nicht vorliegen. Ein Verdacht reicht.
Und wenn ich jemanden Post zuschicken will, der mir nur namentlich bekannt ist, ist das eine völlig legitime Sache. Eine ladungsfähige Adresse muss jeder haben.
Gruß S.
Nein, dürfen sie eigendlich nicht.
Aber entweder lügen sie dann und behaupten das es ein dienstliches Interesse gibt, oder das System hinterlegt den Grund der Anfrage nicht.
Manchmal ist es auch praktisch wenn man die Logindaten eines Kollegen dafür nutzt.
:-)
Es kommt halt nur so selten raus.
Aus ihrem eigenen Interesse dürfen sie das nicht, sofern du damit eine private Verwendung meinst.
Die Daten gehören der Kommune, in der die abgefragte Person gemeldet ist. Die Polizeien haben in aller Regel automatisierten Zugriff, zu dienstlichen Zwecken.
Eine Abfrage aus persönlichen/privaten Gründe ist ein Verstoß gegen Datenschutzvorschriften und wird zumindest disziplinarisch geahndet, wenn sich die Behauptung belegen ließe. Ob dafür "gedachte Zusammenhänge" reichen weiß ich nicht.
Auf eigenem Interesse oder Neugier natürlich nicht. Nur wenn es bspw. bei einer polizeilichen Kontrolle oder Ermittlung notwendig ist.