Dürfen Polizisten falsche Behauptungen aufstellen, um an Geständnisse zu gelangen?
Dürfen Polizisten falsche Behauptungen aufstellen, damit der Befragte etwas gesteht?
5 Antworten
Nein, das dürfen Polizisten nicht. Gem. § 136a Abs. 1 StPO zählen u.A. Täuschungen zu den sogenannten verbotenen Vernehmungsmethoden. Durch Täuschungen erlangte Aussagen vom Beschuldigten sind nicht gerichtlich verwertbar. Allerdings ist die sogenannte kriminalistische List erlaubt. Die Grenzen hier sind fließend und hängen wohl immer vom Einzelfall ab.
Polizisten dürfen viele Dinge nicht, aber sie können sich hinterher einfach gegenseitig decken und tun das erwiesenermaßen auch oft
Gibt seriöse wissenschaftliche Arbeiten zum Thema. Wenn dir mal die Nase gebrochen wird und du hinterher sogar noch eine Anzeige und ein Gerichtsverfahren kassierst während der Polizist straffrei ausgeht darfst du dich wieder melden
Der Korpsgeist bei der Polizei ist real. Und wie buffalo schon sagt, dazu gibt es genug Studien, die das zweifelsfrei belegen.
gib mir irgendeinen "seriösen" Link mit einer "wissenschaftlichen" Arbeit. Du redest Müll, sorry.
Entweder bist du sehr naiv, selber in irgendeiner Form verwickelt oder du blendest die Realität bewusst aus
Mit so Menschen diskutiere ich nicht.
Bei Wikipedia steht: "Vernehmungsbeamte können als taktisches Mittel auch Behauptungen aufstellen, um Antworten zu provozieren."
Aber ich habe woanders gehört, dass sie es nicht dürfen, deshalb frage ich mich jetzt, ob sie es dürfen.
Nein, dass verbietet die StPO!
Der Beamte kann natürlich geschickt den Konjunktiv einsetzen. z.B. "Was würden Sie sagen, wenn ich behaupten würde, ihre Fingerabdrücke befanden sich an der Waffe?"
Im Protokoll steht das dann hinterher so nicht drin ; - )
ja na kla is bei mir auch passiert
die haben mein freund angerufen der sein reisepass liegen lassen hat und ich hatte eine perfekte aussage das uns nix passierte... dann hat er ihn angerufen und gesagt ja das ich gesagt habe das er alles gemacht hat obwohl ich nix gesagt hab mit ihm
Sie können durchaus behaupten, dass z.b der andere Komplize gestanden hat
"und tun das erwiesenermaßen auch oft"
Aha, wir leben also in einem Unstaat. Sorry, aber deine Behauptung ist ungefähr so real wie Hubert und Staller.