Dürfen Mieter einen Zigarettenautomaten aufstellen lassen?
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem bzw. folgende Frage:
Wir besitzen ein altes Haus das wir bis vor kurzem vermietet hatten. Die Leute die darin gewohnt haben, haben (ohne Zustimmung durch uns) einen Zigarettenautomaten im Garten aufstellen lassen und über Jahre damit ein wenig Geld eingenommen. Im großen und ganzen hat uns das eigentlich die Jahre über nicht gestört. Jetzt sind die Leute weg und wir möchten diesen Schandfleck aus unserem Garten haben. Außerdem wird das Haus abgerissen und der Automat stört dort. Heute habe ich mit der Zuständigen Mitarbeiterin der Automatenfirma gesprochen, die mir äußerst unfreundlich gesagt hat dass Sie einen Vertrag mit den Mietern geschlossen habe und dass der Automat nicht einfach entfernt werden könne. Ich solle ihr einen Auszug aus dem Grundbuch schicken und eine schriftliche Kündigung, dann könne geprüft werden ob der Automat entfernt werden kann. Ihre Erklärung "wenn ich ein Haus kaufe, dann kaufe ich die Mieter mit und kann diese nicht rausschmeißen, so ist das auch mit den Zigarettenautomaten". Nur haben wir das Haus nicht gekauft sondern waren schon vor Vertragsabschluss die Eigentümer. Meine Fragen dazu wären:
1 Ist ein Vertrag mit den Mietern erlaubt oder hätte die Automatenfirma nicht bereits bei Vertragsabschluss einen Grundbuchauszug einfordern müssen?
2 Sollen wir eine Kopie des Grundbucheintrages vorlegen? Haben da kein gutes Gefühl solche Dokumente aus der Hand zu geben. Außerdem haben wir nur einen Auszug von 2005 und einen aktuellen zu beantragen ist auch wieder mit Kosten verbunden
3 Wie sollen wir am besten vorgehen?
Danke fürs lesen und für eure Antworten
Anna
5 Antworten
Hier lohnt sich ein Anwalt. Evtl. hast du noch Anspruch auf Nachzahlung der Miete aus der Automatenaufstellung; das können ein paar tausend Euros sein.
Lass deinen Anwalt die ganze Sache regeln und mache nix mit dem Automatenaufsteller. Du kannst den Vertrag auch nicht kündigen, da du ihn nicht abgeschlossen hast. U.U. wäre eine schriftliche Kündigung einer nachträglichen Genehmigung gleichzusetzen und du bekommst kein Geld. Nimm einen Anwalt!
Kann schon sein, weiß nicht. Ich kenne allerdings die Zahlungen, die in Kneipen und Wirtschaften für Spielautomaten gezahlt werden. Die liegen in dieser Höhe.
Erst einmal hat der Automatenaufsteller den Automaten rechtmaessig dort aufgestellt, wenn er dies mit deinem ehemaligen Mieter so vereinbart hatte. Allerdings besteht das Vertragsverhaeltnis zwischen dem Automatenaufsteller und deinem ehemaligen Mieter und eben nicht mit dir. Diese koennen den Vertrag aber nun nicht mehr erfuellen, weil sie nicht mehr Besitzer des Grundstuecks sind.
Fordere den Automatenaufstellung dazu auf, den Automaten unverzueglich zu entfernen. Natuerlich musst du diesem aber nachweisen, dass du inzwischen tatsaechlich der rechtmaessige Besitzer bist. Wenn der Automatenaufsteller Ansprueche wegen Vertragsverletzungen geltend machen will, soll er sich an seinen Vertragspartner wenden, also an deine ehemaligen Mieter. Die haben sich wahrscheinlich wirklich ersatzpflichtig gemacht, wenn sie den Vertrag nicht rechtzeitig ordentlich gekuendigt haben. Damit hast du aber nichts zu tun.
Wenn ihr kein Einverständnis zur Aufstellung gegeben habt und die Mieter da ohne Erlaubnis gehandelt haben, dann würde ich
(a) die ehemaligen Mieter auffordern das "Problem" zu beseitigen,
(b) den Automaten abbauen und einlagern,
(c) die Zigarettenfirma auffordern, nachzuweisen, dass sie berechtigt waren, den Automaten aufzustellen.
Ohne Ersatz meiner Kosten würde es da auch keinen Automaten zurück geben. Egal wer zahlt, ehemaliger Mieter oder Gesundheitsschädiger 😉
Ich würde Ihnen schreiben, dass es ihr Problem ist, wenns sie einen Vertrag mit Menschen machen die das garnicht entscheiden durften.
Setze einen Termin bis wann sie den Automaten abholen können, sonst landet er auf dem Müll.
Mieter, immer wieder lustig.
Vertrag ist zwischen Mieter und Automatefirma. Also den eigenen Vertragspartner auffordern den Automat zu entfernen und Schadenersatz ankündigen, ggf. vermutlich gleich durch Anwalt
Und/oder Automatenheini schriftlich auffordern seinen Müll umgehend aus dem Garten zu entfernen und Schadenersatz androhen. Auch mit Anwalt, da die ja bereits signalisierten merkbefreit zu sein
Niemals! Die monatlichen Provisionen bei Zigrettenautomaten im Freien liegen ueblicherweise im unteren zweistelligen Eurobereich. Selbst bei aeusserst umsatztraechtigen Aufstellplaetzen kommen im Vierteljahr nur hoechst selten mehr als 100 Euro zusammen. Ein vierstelliger Betrag kann hier also unmoeglich zusammengekommen sein.