dürfen 'listenhunde' an einer schleppleine ausgeführt werden?

2 Antworten

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hallo, die stadt oder gemeinde erläßt mit der haltungserlaubnis eine auflage zur länge der leine. im normalfall lieggt die bei listenhunden zwischen 1 und 2 metern. aber es kommt darauf an was euer ordnungsamt festlegt!


APBT85  02.06.2012, 21:26

*liegt

danke für den stern :)

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Also als erstes hat die andere Dame Ihren Hund an der Leine zu führen da wir Brut und Setzzeit haben bis zum 15 Juli und selbstverständlich darf auch ein Listenhund an einer Schleppleine geführt werden laßt Euch nicht bange machen.Gruß ericri. ps.außerdem hatte Sie Ihren Hund nicht unter Kontrolle im Gegensatz zu Euch!


Mogli84  22.05.2012, 23:08

ericri, es ist ja in ordnung,wenn du deine meinung preisgibst und dich gegen maulkörbe und die gesetze bezüglich der listenhunde aber es ist nicht in ordnung,wenn du leuten,die ernste fragen zu diesem thema haben,so beantwortest,dass wenn diese vom ordnungsamt angehalten werden eine strafe zahlen müssen! und brut und setzzeit ist auch nicht überall,bei mir z.b. nicht,deswegen gehe ich ohne leine.

@chillivanilli36, sag deiner nachbarin,das sie sich auf einen wesenstest vorbereiten soll(z.b. in einer hundeschule)und wenn sie meint,das ihr hund soweit ist,soll sie beim veterinärsamt einen machen,dann brauch ihr hund diesen ekelhaften maulkorb nicht mehr und kann so wie jeder andere hund auch,das spazieren und toben richtig geniessen. wegen der länge,der leine,würd ich mal in eurem landeshundegesetz nachschauen oder einfach mal bei eurem ordnungsamt oder veterinärsamt nachfragen...bei mir sind es 1,50 meter(nrw)

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ChilliVanilli36 
Beitragsersteller
 02.06.2012, 20:14
@Mogli84

hey :) vielen lieben dank für deine antwort :) hat sie alles schon :) sie hat glaube schon angerufrn und gefragt .. wenn ich mehr weiss kann ich ech ja berichten :)

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ChilliVanilli36 
Beitragsersteller
 22.05.2012, 21:21

hey :) vielen lieben dank für deine schnelle antwort. echt darf sie mit der schleppleine auch in den park? ich meine mal gelesen zu haben das man einen listenhund an einer höchstens 2m leine ausführen darf.

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APBT85  22.05.2012, 21:28
@ChilliVanilli36

ist auch so. warum manche immer ihr halbwissen preisgeben müssen weiß ich auch nicht...

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ericri1  22.05.2012, 21:32
@ChilliVanilli36

also dann hat Berlin seine eigene Gesetzte und würde gegen das Tierschutzgesetz verstoßen daß besagt Tiere artgerecht zu behandeln,denn wie soll ein solcher Hund sich denn austoben und seinen Bedürfnissen nachgehen wie schnuppern,laufen ect.,außerdem trägt er doch einen Maulkorb also kann nichts passieren.Würde mich an Eurer stelle mal beim Ordnungsamt telefonisch erkundigen.lg ericri

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APBT85  22.05.2012, 21:38
@ericri1

jedes bundesland hat seine eigenen hundegesetze. und nein, das verstößt nicht gegen das tierschutzgesetz. das hundegesetz dient auch zur gefahrenabwehr.

ich brauche mich nicht mehr erkundigen, bin selber pit bull halter. es gibt freilaufflächen für listenhunde und obendrein kann man den hund durch einen wesenstest vom maulkorb und der leine befreien lassen.

und zur brut und setz zeit: diese reglung gilt nicht in ganz deutschland, bei mir in nrw z.b. ist das nicht im gesetzestext festgeschrieben! (anleinen während der b&s zeit)

http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-verbraucherschutz/lesefassunghundegesetz.pdf?start&ts=1178539344&file=lesefassunghundegesetz.pdf

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