hallo, die stadt oder gemeinde erläßt mit der haltungserlaubnis eine auflage zur länge der leine. im normalfall lieggt die bei listenhunden zwischen 1 und 2 metern. aber es kommt darauf an was euer ordnungsamt festlegt!

...zur Antwort

hallo, die prüfung von der du redest hat damit nichts zu tun.

diese prüfung nennt sich "wesenstest"

man muss diese prüfung nicht ablegen!

ein rottweiler gilt in 5 bundesländern als "gefährlicher hund kategorie 2"

das bedeutet: kauft man sich diesen hund oder holt ihn vom tierheim, muss man bis zum 6. lebensmonat des hundes nichts tun. (hundeschule wäre trotzdem ratsam)

ab dem 6. lebensmonat des hundes gilt leinen und maulkorbpflicht.

ab dem 6 lebensmonat hat man die möglichkeit die hundeschule zu besuchen und diesen besuch bei seinem ordnungsamt nachzuweisen. dann kann man eine ausnahmeerlaubnis von der maulkorbpflicht beantragen/bekommen. diese ausnahmegenehmigung von der maulkorbpflicht gilt nur in bebautem gebiet (also nicht im feld). diese befreiung erlischt im 24. lebensmonat des hundes (oder das ordnungsamt nimmt die erlaubnis schon vorher zurück)

ab dem 24. lebensmonat hat man die möglichkeit einen WESENSTEST abzulegen. dieser wesenstest besteht aus zwei prüfungen, einmal eine prüfung für die maulkorbbefreiung und einmal eine prüfung für die leinenbefreiung. diese prüfungen kann man machen, muss man nicht! falls man die prüfungen besteht oder nur die für die maulkorbbefreiung, bekommt man eine urkunde, die man ans ordnungsamt schickt und einen antrag auf befreiung stellt. das ordnungsamt stellt nun eine befreiung von der maulkorb-/ leinenpflicht oder beides aus.

diese befreiung kann vom ordnungsamt wieder zurückgenommen werden, wenn es gründe dafür gibt! beispiel: der hund beißt grundlos jemanden.

die landeshundegesetze sagen jedoch auch, dass jeder hund als gefährlich eingestuft werden kann! beißt ein labrador, kann der auch als "gefährlich" eingestuft werden und der halter muss die auflagen erfüllen einen "gefährlichen hund" halten zu dürfen! erfüllt der halter die auflagen des jeweiligen landeshundegestzes nicht (falls vorhanden) dann kann der hund beschlagnahmt werden.

(noch zusätzlich: ein wesenstest der vor dem 24. lebensmonat abgelegt wird, muss nach 2 jahren wiederholt werden!)

...zur Antwort

(kann nur für nrw reden, da die bestimmungen und gesetze der einzelnen bundesländer unterschiedlich sind)

in nrw ja, wenn man eine erlaubnis vom ordnungsamt hat, dafür braucht man:

-einen sachkundenachweis für "gefährlich hunde kategorie 1" - (zu absolvieren beim veterinärmt) (hat in köln 25euro gekostet.)

-keine einträge im polizeilichen führungszeugnis! (muss man beim ordnungsamt beantragen) (kostet in köln 13euro)

-eine schriftliche erlaubnis vom vermieter (falls man mieter ist-für speziel diese rasse)

-haftpflichtversichert müsste der hund übers tierheim oder den tierschutz sein, falls nicht dann empfehle ich die agila (mit gesundgeitspass ca. 44euro im monat)

-dem ordnungsamt nachweisen, das der hund ausbruchsicher gehalten wird!

-du musst mindestens 18 jahre alt sein

-du musst körperlich in der lage sein den hund zu halten

-hat der hund noch keinen wesenstest bestanden gilt maulkorb und leinenpflicht!

(ist der hund jünger als 6 monate besteht keine leinen und maulkorbpflicht) (ist der hund 6monate - 24monate kannst du, eine "ausnahmegenehmigung zur befreiung von der maulkorbpflicht in unbebautem gebiet" bei deinem ordnungsamt beantragen, wenn du den regelmäßigen hundeschul-besuch nachweisen kannst! der wisch vom ordnungsamt kostete bei mir 40 euro. ab dem 24monat also dem 2. lebensjahr erlischt diese ausnahmegehmigung! (ab dem 2.lebensjahr kannst du mit dem hund (ober er jetzt ein pflegehund ist oder dein eigener, wobei wenn es ein heim-hund ist warscheinlich auch das heim die rechnung zahlt) einen wesenstest absolvieren, wobei einmal das verhalten für die maulkorbbefreiung und der gehorsam für die leinenbefreiung getestet wird. mich hats 100euro gekostet. ein veterinärtierarzt muss bei der prüfung anwesend sein! bei bestandener prüfung bekommt man eine urkunde und kann damit die maulkorb und leinenbefreiung beantragen! kostete mich wieder 40euro. diese leinenbefreiung gilt nicht in der öffentlllichkeit (stadt, dorf) die maulkorbbefreiung gilt überall! diese befreiungen können (müssen nicht) vom ordnungsamt ausgestellt werden und können jederzeit wiederrufen werden!

desweiteren gilt: jedes ordnungsamt kann diverse zusatzbestimmungen erlassen an die man sich halten muss! z.b. gibt es bei verschiedenen ordnungsämtern auch verschiedene angaben über die leinenlänge!! bei manchen 1m, bei manchen 1,5m, bei manchen 2m... als sich vorher informieren! zuwiederhandlungen gegen das landeshundegesetz kann zur beschlagnahmung des hundes führen - dann wandert der hund ins heim und nen kat.1 hund gibts für dich nie wieder! es darf den hund niemand an der leine führen der nicht den sachkundenachweis für gefähliche hunde hat (und mit dabei hat-weil man kann ja kontrolliert werden), auch nicht wenn der halter dabei ist!

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.