meine pit hündin hatte ihre prüfung mit 5 rottweilern.

teil 1: wiederlegung der gefährlichkeit

als erstes wurden übungen mit anderen hunde durchgeführt, indem jeder halter einzelnt slalom um die anderen halter mit ihren hunden gehen mussten.

(ein rottweiler kam erst garnicht bis zur ersten übung - durch sein mehrmaliges "ausrassten" an der leine, wurde er von der prüfung ausgeschlossen

ne andere übung war aufeinander zuzugehen, aneinander vorbeigehen.

danach kamen übungen ohne die anderen hunde, da mussten die anderen halter um uns hergehen, herjoggen, mal den schlüssel und mal was anderes vor uns fallen lassen, mal nen schirm aufmachen usw.

dann musste ich sie anleinen, hinter einer wand ausser sichtweite gehen (man konnte durch ein guckloch zugucken. da wurde sie gestest, wie sie reagiert, wenn ich nicht dabei bin.

dann musste ich ihr das maul öffnen können ohne das sie negativ reagiert.

dann war soweit alles im grünen, damit hatte sie die maulkorbbefreiung bestanden.

teil 2: gehorsamkeitsprüfung

dann kamen übungen für die leinenbefreiung.

dazu lief sie dann auf dem gelände frei und ich musste übungen durchführen, sie abrufen, gegenstände wegwerfen (ball-hund rennt natürlich hinterher) sie musste immer zurückkommen...mir die gegenstände auch überlassen, wenn ich sie haben wollte.

damit war das dann auch erledigt...

es gibt immer unterschiede in den prüfungen, jenachdem wo man sie ablegt usw...

(ein amtstierarzt musste natürlich anwesend sein, weil das bei kat.1 hunden in nrw, so vorgeschrieben ist)

später bekam ich eine urkunde zugeschickt, mit der ich die maulkorb und leinenbefreiung beantragen konnte. wenn der ordnungsbeamte guter dinge ist, stellt er die auch im normalfall (auf wiederruf) aus. prüfung 100 + antrag für befreiung 40euro (nähe köln)

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Wie komme ich aus dem Schutzvertrag raus?

Hallo meine Lieben ! Ich hab ein Problem.Wir haben uns vor ca 3 Monaten einen Hund gekauft.Einen Chihaua-Schizu-Mix.Sie ist mittlerweile 17 Monate alt und als wir sie bekamen hatten wir richtige Probleme mit ihr.Beim Gassi gehen etc. sie war nicht Stubenrein und hat vor allem und jedem Angst.Mittlerweile sind wir mit dem Hund in der Verhaltenstherapie beim Tierarzt und sie muss sogar Psychopharmaka nehmen, damit sie von ihren Angstzuständen wegkommt und wir bald mit ihr auf den Hundeplatz können..So nun nervt uns die Vorbesitzerin des Hundes wegen Besuchsrecht usw..was wir mit dem Schutzvertrag damals unterschrieben haben..wo wir aber noch nicht wussten, dass die Familie dem Hund so übel zugesetzt hat, dass er nun so fertig ist..bei uns geht es der kleinen wirklich super sie hat alles was sie braucht und wir nehmen uns auch Zeit dafür, dass sie es schafft vertrauen zu gewinnen und ihre Angst loszuwerden. Ich habe die Vermutung, dass die vorherige Halterin den Hund immer wieder verkauft und auf Grund der Schwierigkeit des Tieres immer wieder zurückgenommen hat (natürlich ohne Erstattung sämtlicher Kosten und des Kaufpreises) und dass sie es jetzt nicht glauben kann dass es dem Hund gut geht und dass jemand mit der Situation klar kommt..Nun möchten wir irgendwie aus diesem Schutzvertrag raus, da wir nicht möchten dass diese Dame den Behandlungserfolg unseres Hundes vill. irgendwie beeinflusst..wir möchten die kleine auf keinen Fall mehr zurückgeben an so eine Familie..Bitte um dringende Hilfe !

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solange du keine post bekommst, worin ein richter dich dazu verdonnert die frau in deine wohnung zu lassen, kann die tür ruhig zu bleiben!

du musst in deutschland garnichts, solange kein richterlicher vollstreckungsbescheid vorliegt!

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"hund aus england mitnehmen" und dann holst du den hund in schottland?^^

achte darauf was die einreisebestimmungen verlangen!

aber empfehlen würde ich dir das nicht! es sitzen genug "deutsche" hunde im "deutschen" heim!

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hier gibts kein im recht oder nicht! der braucht seinen hund zwar nicht abzuleinen (passiert ist ja nichts), jedoch hast du auch nicht mit einem hund ohne aufsicht deiner eltern oder des hundehalters durch die weltgeschichte zu gehen!

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der sachkundenachweis läuft in diesem sinne nicht ab. dein führerschein fürs auto läuft auch nicht ab.

der sachkundenachweis gilt dein leben lang.

der wesenstest gilt nur für den bestimmten hund und in manchen bundesländern wie nrw nur für den, der den test mit dem hund durchgeführt hat.

die haltungserlaubnis erlischt beim tod, abgabe, umzug oder beschlagnahmung des hundes!

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der mit dem nicht angeleinten hund. ein hund muss kontrollierbar sein, also so geführt werden dass das nicht passieren kann!

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XD und DU nennst mich ahnungslos XD

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hallo, es kommt auf die hunde in einem haushalt an, danach wird besteuert^^

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Problem: Hunde von Freundin (Der von den letzten Fragen)

Ich habe mich extra im Internet über die Rassen und über Hunde, über alles informiert. Aber sie weiß echt alles besser. Ich wollte ihr echt nur helfen. Habe ihr gesagt der Hund ist erst 6 Wochen alt er kann noch nciht an der Leine raus. Das habe ich ihr geschreiben:

"Kristin! Ich muss dir unbedingt was sagen!! Ich habe mich im Internet informiert und was ihr mit Bubbles macht ist Tierquälerei! Normalerweise braucht er seine Geschwister und seine Mutter bis zur 12 Lebenswoche!! ER DARF NOCH NICHT AN DER LEINE RAUS!! Nur auf der Wiese absetzen. Immer wieder an der gleichen stelle! Er muss wieder zu seiner Mutter Kristin. DURCHFALL IST NICHT NORMAL!! Das zeigt auf Parvovirose hin und IN DEM ZUSTAND DARF ER NICHT GEIMPFT WERDEN!! Du musst mit dem Welpen zum Tierschutz! Und dich informieren SONST STIRBT BUBBLES!! ES GEHT IHM TOTAL SCHEIßE MERKT IHR DAS NICHT?! ER MUSS UNBEDINGT ZU SEINER MUTTER!!! DRINGEND! SONST HABT IHR BALD EINEN TOTEN BUBBLES!! BITTE IGNORIER DAS NICHT DAS IST SEHR WICHTIG!! UND ES IST KEIN WITZ DER AUF DIE LEICHTE SCHULTER GENOMMEN WERDEN SOLLTE!! ICH WILL DIR NUR HELFEN!! "

daraufhin hat sie gesagt: "HALT DIE FRESSE JANINA!! HALTS MAUL OKAY!? SAG NIE WIEDER BUBBLES WÜRDE STERBEN ODER SO!! DU HAST GARKEINE AHNUNG! DEM GEHT ES TOTAL GUT IHR MAN! WIR HABEN UNS BEI EINEM EXPERTEN INFORMIERT DURCHFALL IST NORMAL!! DER WURDE ABGETSOßEN VON SEINER MUTTER! DER HAT IE EH VERGESSEN! DER HAT FUTTER DAS REICHT!! DER BUBBLES IST ANDERS ALS DIE ANDEREN HUND CHECK DAS DOCH! DER HAT UNS UND MEINE MUTTER HAT AUCH SCHON GESAGT DU SOLLST DICH RAUSHALTEN UDN EINFACH DIE FRESSE HALTEN WIR HABEN MEHR AHNUNG UND UNSER TIERARZT WIR DAS BALD SAGEN WIR GEHEN ZUR KONROLLE HIND DAMIT DU UNS GLAUBST OKAY?! HALT DICH EINFACH RAUS UND HALTE IN ZUKUNFT DIE FRESSE MÄDCHEN! BUBBLES IST ANDERS ALS IDE ADEREN UNDE DER BRAUCHT SIENE MUTTER NICHT!! ICH BIND A UDN MEINE MUTTER UND MEINE SCHWESTER!! SO UND JETZT SCHNAUTZE!"

Ich weiß einfach nicht was ich noch tun kann! :'( Ich habe mich total erschrocken.. sowas hat sie nie gesagt zu mir "halt die fresse" usw. WAS KANN ICH MACHEN?! Bubbles tut mir unendlich leid! :(((((((((((( soll ich das Amt informieren?!

LG

♥Janina♥

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bleib mal locker. ab der 8 woche von der mutter weg ist schon ok! obendrein haben welpen andauernt durchfall - nur wenn das mal 3 tage anhält gibts beim tierarzt ne spritze dagegen! welpen vertragen die futterumstellung nicht sofort!

zum "tierschutz" müssen die mit dem hund schonmal garnicht! auch den hund an der leine zu führen macht ihm nichts! nur treppen sollte man vermeiden!

die "quälen" den hund sicher nicht!

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hallo, ja du brauchst einen sachkundenachweis!

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da wird nichts draus. wenn deine eltern keinen wollen, werden die für dich bestimmt keinen holen!

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hast einen rottweiler und hast ja soooo viel ahnung aber kennst dein hundegesetz nicht^^ haha du bist ein fake alter

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es geht nicht darum ob du kannst. das hundegesetz deines bundeslandes verbietet das eventuell und obendrein müsste man auch noch versichert sein.

deine einzige möglichkeit ist, sich beim ordnungsamt erkundigen. aber jeder normale mensch gibt seinen hund nicht einfach kindern zum spazierengehen!

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hallo, mal agesegen davon dass die versicherung des hundes das erlauben muss (mindestalter ist angegeben) muss auch ds landeshundegesetz deines bundeslandes das erlauben. zudem kommt noch das in allen landeshundegesetzen steht, dass ein hund sicher geführt werden muss - was einer 14 jährigen möglicherweise nicht zuzumuten ist. in meinem bundesland (nrw) musst du vom gesetz her 18 sein und einen sachkundenachweis für große hunde besitzen!

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Ich wünsche mir einen Hund ;(

Huhu, ja da kommt wieder eine, mit dem Wunsch auf einen Hund (;! Es ist nicht dieser Typische Traum von kleinen Kindern, die sich ein Tier ins Haus wünschen, weil es ja su süss ist. Ich bin bereit einiges für den Hund zu tun. Allgemeine Fragen, die oft im Verlaufe abgefragt werden, und die ich hier beantworten will!

Hat jemand eine Allergie? Nein

Ist jemand dagegen?Weshalb? Mein Vater, er hat angst, dass ich den Hund später auf ihn abschieben werde und er will nach wie vor in die Ferien fahren

Willst nur du einen Hund? Nein, ich und meine Mutter

Und wie kommst du auf einen Hund? Ich liebe Hunde, seit ich 6 bin, habe ich immer von einem Vierbeiner geträumt

Und was ist mit "Hundeerfahrung"? Meine Eltern, hatten beide einmal einen Hund. Ein renrassiger American Staffordshire Terrier. Nein, er war nicht Agressiv, der liebste Hund den ich kenne! Nie gebellt, nie gebissen.

Was ist mit der Zeit, bzw. der Ausbildung? Ich wäre bereit, jeden Sonntag, Samstag oder Mittwoch, mit dem Hund eine Hundeschule zu besuchen.

Und spaziergänge? Da ich in die Schule gehe, würde ich jeden Morgen und jeden Abend, wie auch an den Wochenenden und am Mittwoch-Nachmittag; mit dem Hund spazieren gehen. Über den Mittag würde es meine Mutter tun, und einmal die Woche, nähme sie ihn auf die Arbeit mit

Machst du dir bereits ein Bild von dem Hund? Nein, ich habe nicht vor etwas zu verplanen (; Die einzigen Gedanken die ich mir mache, dass ich keinen allzu kleinen Hund will. Am liebsten wäre mir ein Golden Retriver, Labrador, Bernersennen Hund oder auch ein Bordercollie, nein ich will mich nicht auf Rassen setzen oder darauf, dass er reinrassig ist und Papiere und Stammbaum hat. Ich will gerne einen Hund aus dem Tierhiem holen, Rasse und Aussehen, werden mir immer vom Charakter abhängig sein.

Was denkt ihr? Wie schaffen meine Mutter und ich es, meinen Vater zu überreden?

Lg

Willst

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das wichtigste hast du vergessen:

bist du alt genug um laut deinem landeshundegesetz mit einem hund gehen zu dürfen und versichert die versicherung das??? "NEIN" ist die antwort!

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