Dürfen die Lehrer einen Zettel, die man an wem schreibt, lesen?

9 Antworten

Es mögen ja manche Menschen davon träumen dass Ihr zur Schule geht ohne Euch dort an Regeln halten zu müssen, die Lehrkräfte Euch ausgeliefert sind, Euch gegenüber keine Pflichten haben die ihnen eben auch entsprechende Rechte einräumen. Davon lese ich hier in den Antworten. 

Die Frage lässt sich auch anders stellen: 

Hat Deine Lehrerin Deinen blauen Fleck gesehen, im Blick Deiner Freundin Anteilnahme und Sorge gelesen, gesehen dass Du ihr auf einem Zettel geschrieben hast? In dem Fall kommt die Lehrkraft ihrer FürsorgePFLCIHT nach und schaut sich an Was Du geschrieben hast. 

Du hast geschrieben Dein Vater hat Dich geschlagen. Dabei handelt es sich um eine anzeigepflichtige Straftat. In einem solchen Fall dürfen Lehrkräfte nicht einfach weg sehen. 

So. Wenn die Lehrkraft klug ist bespricht sie sich mit Kollegen, dem Schulpsychologen falls vorhanden. Auf diese Weise verhindert sie eine eigene Fehlreaktion. 

Du magst Dir ja einbilden es sei normal verprügelt zu werden von den eigenen Eltern. Das mögen Dir Deine Eltern womöglich auch so einreden. Für sie mag es normal sein. Dann aber brauchen sie Hilfe denn es ist, wie schon geschrieben, verboten. Solche Hilfe gibt es. Je nachdem wie offen Deine Eltern für solche Hilfe sind ist sie unterschiedlich. 

Nein darf sie nicht, das ist Briefgeheimniss und sie macht sich damit sogar strafbar, man könnte die Lehrerin sogar deswegen anzeigen. 

Das sie jetzt das Jugendamt informiert ist möglich, deswegen sollte man solche privaten Sachen nicht in der Schule schreiben oder besprechen. 


Herpor  18.02.2016, 09:49

Ein Zettelchen ist kein Brief, und der Lehrer hat das Recht, unterrichtsfremde Gegenstände in Augenschein zu nehmen. In welcher Scheinwelt lebst du denn?

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Julius123452567  04.03.2016, 19:08
@Herpor

Falsch! Die Lehrerin verstößt gegen das Briefgeheinis(Grundgesetz). Das Grundgesetz wird durch Unterricht selbstverständlich nicht außer Kraft gesetzt

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet
werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des
Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem
Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges
die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und
Hilfsorgane tritt.

(http://dejure.org/gesetze/GG/10.html)

Dieses Gesetz gild auch im Unterricht, was ir jetzt viele nicht glauben werden, aber fragt mal einen Juristen

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Meganx123  13.02.2017, 19:25

Das Gesetz gilt nicht im Unterricht, man darf nämlich im Unterricht keine Briefe schreiben

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Julius123452567  19.04.2017, 23:02
@Meganx123

Natürlich gilt das Grundgesetz auch im Unterricht! Wo kommen wir denn hin wenn die Regeln der Schule/ der Lehrer über der staatlichen Verfassung stehen!!

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Natürlich darf sie das.

Und sie sollte einschreiten. Oder willst du weiter misshandelt werden?

Also die Lehrerin darf die Zettel wegnehmen aber nicht durchlesen (GG Art. 10 Fernmeldegeheimnis). Dieses Gesetz gilt selbstverständlich auch in der Schule (das scheint manchen hier nicht klar zu sein) da das Grundgesetz also die Verfassung Deutschlands über der Schulordnung steht. (Siehe z.B. Art.31 "Bundesrecht bricht Landestrecht." daraus folgt, dass es auch über der Schulordnung steht aber das sollte eigentlich klar sein).

Das Grundgesetz als Basis des übrigen innerstaatlichen Rechts steht im
Rang über allen anderen innerstaatlichen Rechtsgrundlagen und geht
diesen vor.

"https://staatsrecht.honikel.de/de/grundgesetz.htm"

Grundsätzlich gilt dort das Briefgeheimnis. Sie darf es also nicht lesen. Trotzdem darf sie zum Jugendamt gehen. Der Brief kann dann ein Beweismittel sein.


autmsen  19.02.2016, 09:39

Nein. Es ist Unterricht und die Lehrkräfte sind dazu da dafür zu sorgen dass dem Unterricht gefolgt werden kann. 

Im vorliegenden Fall wird noch von einer Straftat berichtet. Hier greift dann die FürsorgePFLICHT  der Schule gegenüber den Kindern  

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