Darf ein Lehrer Telefonnummer weitergeben?

5 Antworten

Gedanken würde ich mir machen, wenn die Nummer an Dritte weitergegeben würde, die mit dem Kind in keinerlei Verhältnis stehen (also Leute außerhalb der Schule oder Lehrer, die mit dem Kind gar nichts zu tun haben).

Aber so? Der Lehrer der die Nummer bekommen hat, der hat ja beruflich bedingt Umgang mit dem Kind. Und somit kann es ja auch nötig sein, dessen Eltern zu kontaktieren, wenn etwas mit dem Kind sein sollte oder wenn es etwas zu klären gibt. Und der Lehrer, der die Nummer weitergegeben hat, der wusste das ja auch.

Da sehe ich kein Problem.

Wenn die Nummer in der Schülerakte hinterlegt ist oder der Klassenlehrer offiziell die Telefonliste "verwaltet" kann er die Nummer auch an andere Lehrer geben, wenn die berechtigtes Interesse haben, bspw wenn ein Schüler plötzlich erkrankt, der Lehrer ein Gespräch mit den Eltern führen muss.

Ich denke, dass Lehrer Zugriff auf Schülerdaten haben. Macht ja Sinn. Ob er die Daten von einem Kollegen oder aus dem Akt holt, macht keinen Unterschied.

Jeder Lehrer hat Zugriff auf die Kontaktdaten aller Schüler und Erziehungsberechtigter der Schule.

Die Telefonnummer ist normalerweise im Sekretariat hinterlegt und für alle Fachlehrer zu bekommen. Da werden keine Datenschutzrichtlinien verletzt. Jeder Lehrer gehört zur Schule. Anders ist es, wenn die Nummer an andere Eltern weitergegeben wird. Man kann es auch mit den rechtlichen Dingen bei Lehrern übertreiben.