Darf mein Lehrer meinen Taschenrechner durchsuchen?
Ich habe im Unterricht an meinem Taschenrechner eine Art Tagebuch geschrieben, und wollte es durchlesen, aber ich habe ihn dran gehindert und gejammert, bis er ihn mir wieder gegeben hat. Jetzt meine Frage, darf er das durchlesen (weil es auf dem Taschenrechner ist)?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Tsukino38/1518781214349_nmmslarge__429_0_1118_1118_6284b6d6951e11a3e5318dcfd778c2c5.png?v=1518781214000)
Ja, an dieser Stelle war er tatsächlich dazu berechtigt, weil er davon ausgehen musste, dass du einen Spicker benutzt
Er muss aber direkt damit aufhören, wenn er merkt das dem nicht so ist
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natürlich darf er das nicht? wenn keine gefahr wegen betrug besteht wie bei einem test und sie ihm ausdrücklich nein sagt wieso sollte er das dürfen? aber ja lehrer machens trotzdem weil keiner etwas sagt
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ja aber ich rede jetzt allgemein, du hast gesagt er darf das augh einfach so
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Warum sollte sie keinen Spicker benutzen dürfen?
Selbst einen Zettel, den ein Schüler im Unterricht schreibt und einem anderen gibt, darf ein Lehrer nicht lesen. Er kann ihn einkassieren und muss ihn am Ende der Stunde an den Eigentümer zurückgeben.
Nur wenige Lehrer haben ansatzweise eine Ahnung davon, was rechtlich erlaubt ist und was nicht.
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Das ist nicht viel. Aber jeder verlangt, dass er erzieherisch tätig wird.
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Aber jeder verlangt, dass er erzieherisch tätig wird.
Also ich verlange das nicht. Und ich empfinde es als als Absurdität, dass dieses Verlangen als Auftrag in den Schulgesetzen steht. Möglicherweise erklärt diese Tatsache (das der Erziehungsauftrag in den Schulgesetzen steht), dass so viele Leute erwarten oder gar verlangen, dass Lehrer erzieherisch tätig sind. Das Problem bei der Erziehung ist, dass sie schnell in Adultismus (Diskriminierung von Minderjährigen durch Erwachsene) abgleitet.
Wie sagte Hannah Arendt so schön: »Niemand hat das Recht zu gehorchen.« Das sagte sie schon, als es noch zum "guten Ton“ gehörte, dass Erwachsene ihre Interessen gegenüber Minderjährigen mittels physischer Gewalt durchsetzten.
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Grundsätzlich darf ein Lehrer/in nicht ohne die erlaubnis des schülers Geräte/Dinge von einem durchsuchen, oder etwas lesen...
Die einzigste Ausnahme wäre bei einer Prüfung. Aber auch nur das, was z.b. auf dem Tisch liegt... ein Zettel oder so. Ein Taschenrechner düfte dann in diesem Fall ausnahmsweise überprüft werden.
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Taschenrechner sind beliebte Orte, um Spickzettel unterzubringen. Überprüfung bei einer Klausur würde ich da nicht als Ausnahme ansehen.
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Klar, ein Taschenrechner ist auch nur ein Taschenrechner.
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Aber in diesem Taschenrechner stehen private Texte drin.
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Ich wusste bisher nicht, dass man in Taschenrechnern eigene Texte verfassen kann. Für mich waren das immer kleine flache Kästen, mit denen man sich das Rechnen erleichtern kann. Aber gut, man lernt nie aus.
Was für Handys und andere Geräte bzw. Taschen, Beutel, Kleidung gilt, gilt auch für einen Taschenrechner mit Texteingabemöglichkeit, die sich im Eigentum eines Schülers befinden: Die Durchsuchung derselben ist nur in ganz engen Grenzen ohne Erlaubnis des Eigentümers erlaubt. Beispielsweise bei Gefahr in Verzug. Hätte der Lehrer die Information oder die starke Vermutung, dass sich in der Tasche ein verbotener Gegenstand befindet, der auf das Schulgelände verbracht werden soll, darf er auch bei Weigerung des Schülers dessen Gegenstände und Kleidung durchsuchen. Besser noch, er holt dafür die Polizei.
Nehmen wir für einen Moment an, es hat sich bei der oben geschilderten Situation um eine Prüfung (oder vergleichbar) gehandelt und schon das reine Vorhandensein eines Taschenrechner wäre verboten gewesen. Selbst dann wäre die Durchsuchung unrechtmäßig, wenn keine Erlaubnis des Eigentümers vorliegt. Der Lehrer hätte dann das Recht einen Betrug zu unterstellen und die Arbeit mit ungenügend zu bewerten. Genauso hätte er das Recht, den Taschenrechner einzukassieren und den Schüler die Arbeit weiterschreiben zu lassen.
Eine Gefahr im oben geschilderten Sinne hat nie bestanden, weshalb eines Durchsuchung des Rechners unzulässig wäre.
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Darf er. Lass deine persönlichen Dinge anderswo. Vor dem Abi werden die Rechner sogar eingesammelt und überprüft.
ich denke sie meint im normalen unterricht