Darf mein Lehrer meinen Taschenrechner durchsuchen?

4 Antworten

Ja, an dieser Stelle war er tatsächlich dazu berechtigt, weil er davon ausgehen musste, dass du einen Spicker benutzt

Er muss aber direkt damit aufhören, wenn er merkt das dem nicht so ist


Ardiou  21.12.2019, 08:46

ich denke sie meint im normalen unterricht

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Tsukino38  21.12.2019, 08:48
@Ardiou

Selbst da würde ich sagen, dass der Lehrer das darf

Vielleicht wollte er gerade sehen, was die Schüler so alleine können. Wir hatten es auch öfter mal, das die Lehrer gesagt haben Bücher zu und versucht es erstmal alleine

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Ardiou  21.12.2019, 08:59
@Tsukino38

natürlich darf er das nicht? wenn keine gefahr wegen betrug besteht wie bei einem test und sie ihm ausdrücklich nein sagt wieso sollte er das dürfen? aber ja lehrer machens trotzdem weil keiner etwas sagt

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Tsukino38  21.12.2019, 09:11
@Ardiou

Wir wissen ja nicht in welcher Situation. Es hieß nur der Lehrer hat es gemacht. Das heißt wir kennen gerade mal die halbe Geschichte

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Ardiou  21.12.2019, 09:12
@Tsukino38

ja aber ich rede jetzt allgemein, du hast gesagt er darf das augh einfach so

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Kuhlmann26  21.12.2019, 09:17

Warum sollte sie keinen Spicker benutzen dürfen?

Selbst einen Zettel, den ein Schüler im Unterricht schreibt und einem anderen gibt, darf ein Lehrer nicht lesen. Er kann ihn einkassieren und muss ihn am Ende der Stunde an den Eigentümer zurückgeben.

Nur wenige Lehrer haben ansatzweise eine Ahnung davon, was rechtlich erlaubt ist und was nicht.

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Kuhlmann26  23.12.2019, 08:22
@Wechselfreund
Aber jeder verlangt, dass er erzieherisch tätig wird.

Also ich verlange das nicht. Und ich empfinde es als als Absurdität, dass dieses Verlangen als Auftrag in den Schulgesetzen steht. Möglicherweise erklärt diese Tatsache (das der Erziehungsauftrag in den Schulgesetzen steht), dass so viele Leute erwarten oder gar verlangen, dass Lehrer erzieherisch tätig sind. Das Problem bei der Erziehung ist, dass sie schnell in Adultismus (Diskriminierung von Minderjährigen durch Erwachsene) abgleitet.

Wie sagte Hannah Arendt so schön: »Niemand hat das Recht zu gehorchen.« Das sagte sie schon, als es noch zum "guten Ton“ gehörte, dass Erwachsene ihre Interessen gegenüber Minderjährigen mittels physischer Gewalt durchsetzten.

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Grundsätzlich darf ein Lehrer/in nicht ohne die erlaubnis des schülers Geräte/Dinge von einem durchsuchen, oder etwas lesen...

Die einzigste Ausnahme wäre bei einer Prüfung. Aber auch nur das, was z.b. auf dem Tisch liegt... ein Zettel oder so. Ein Taschenrechner düfte dann in diesem Fall ausnahmsweise überprüft werden.


Kuhlmann26  21.12.2019, 09:08

Sorry, falsche Zeile

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Wechselfreund  22.12.2019, 15:17

Taschenrechner sind beliebte Orte, um Spickzettel unterzubringen. Überprüfung bei einer Klausur würde ich da nicht als Ausnahme ansehen.

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Klar, ein Taschenrechner ist auch nur ein Taschenrechner.


Lara6768 
Beitragsersteller
 21.12.2019, 09:13

Aber in diesem Taschenrechner stehen private Texte drin.

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MrMiles  21.12.2019, 09:16
@Lara6768

Da bist du doch selbst für verantwortlich. Die privaten Texte kommen ja nicht von alleine in den Rechner. Die Argumentation zieht leider nicht.

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Kuhlmann26  21.12.2019, 09:43
@MrMiles

Ich wusste bisher nicht, dass man in Taschenrechnern eigene Texte verfassen kann. Für mich waren das immer kleine flache Kästen, mit denen man sich das Rechnen erleichtern kann. Aber gut, man lernt nie aus.

Was für Handys und andere Geräte bzw. Taschen, Beutel, Kleidung gilt, gilt auch für einen Taschenrechner mit Texteingabemöglichkeit, die sich im Eigentum eines Schülers befinden: Die Durchsuchung derselben ist nur in ganz engen Grenzen ohne Erlaubnis des Eigentümers erlaubt. Beispielsweise bei Gefahr in Verzug. Hätte der Lehrer die Information oder die starke Vermutung, dass sich in der Tasche ein verbotener Gegenstand befindet, der auf das Schulgelände verbracht werden soll, darf er auch bei Weigerung des Schülers dessen Gegenstände und Kleidung durchsuchen. Besser noch, er holt dafür die Polizei.

Nehmen wir für einen Moment an, es hat sich bei der oben geschilderten Situation um eine Prüfung (oder vergleichbar) gehandelt und schon das reine Vorhandensein eines Taschenrechner wäre verboten gewesen. Selbst dann wäre die Durchsuchung unrechtmäßig, wenn keine Erlaubnis des Eigentümers vorliegt. Der Lehrer hätte dann das Recht einen Betrug zu unterstellen und die Arbeit mit ungenügend zu bewerten. Genauso hätte er das Recht, den Taschenrechner einzukassieren und den Schüler die Arbeit weiterschreiben zu lassen.

Eine Gefahr im oben geschilderten Sinne hat nie bestanden, weshalb eines Durchsuchung des Rechners unzulässig wäre.

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Darf er. Lass deine persönlichen Dinge anderswo. Vor dem Abi werden die Rechner sogar eingesammelt und überprüft.