Dürfen hochintelligente 8 jährige auf gf sein?

SturerEsel  03.10.2023, 16:17

Gilt die Frage für dich selbst?

Miguel130 
Beitragsersteller
 03.10.2023, 16:17

Nein bin 12 gf ist ab zwölllfff

1992peggy  03.10.2023, 16:20

Wie willst Du hochbegabt denn definieren und bewerten um dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu gewährleisten

Miguel130 
Beitragsersteller
 03.10.2023, 16:20

Hochbegabt ist man ab mindestens. 130 iq

8 Antworten

Von Experte DianaValesko bestätigt

Ohne die Erlaubnis ihrer Eltern ist das nicht erlaubt. 😁🙈

Dafür musst Du Dir die AGB lesen, um diese aussage zu bestätigen. In der Regel ist Gutefrage ab mind. 18 Jahren. Alle Nutzer darunter müssen ja nach der Erlaubnis ihrer Eltern oder Personensorgebereichtigen fragen.

Diese Regel ist zu allen minderjährigen Nutzern wahr, egal ob das Kind hochbegabt oder überreif ist. 😉

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 1 1/2 Jahr Mitglied + Community Experte

Miguel130 
Beitragsersteller
 05.10.2023, 15:35

Meine Papa (erzieht nur mich alein) erlaubt es mir solange ich kein unsin mache

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Von Experte ethan227 bestätigt
Nein bin 12 gf ist ab zwölllfff

Nein, gutefrage ist im Regelfall ab 18. Lies dir bitte AGB durch, bevor du ihnen zustimmst.

Dürfen hochintelligente 8 jährige auf gf sein?

Es gilt dasselbe wie bei jeder anderen Minderjährigen Person: Wer sich hier ohne voll geschäftsfähig zu sein registrieren möchte, benötigt das explizite Einverständnis seiner Personensorgeberechtigten bzw. des gesetzlichen Vertreters (§ 2 AGB).

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Aktiv seit >8 Jahren, bereits FE gewesen, jetzt u. a. CE

Miguel130 
Beitragsersteller
 03.10.2023, 16:28

Gutefrage ust ab 12

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ruhrgur  03.10.2023, 16:29
@Miguel130

Das kannst du auch gerne noch ein drittes Mal sagen, deswegen wird es trotzdem nicht richtig ;-)

Es gilt genau was ich hier bereits gesagt habe. Lies dir gerne selbst die AGB durch, wenn du mir nicht glauben willst.

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Abiadura  03.10.2023, 16:57
@Miguel130

"Nutzungsberechtigt sind nur Nutzer, die voll geschäftsfähig sind oder mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretungsberechtigten handeln." (https://www.gutefrage.net/agb)

---> also ab 18 oder wenn die Eltern es erlauben.

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ruhrgur  03.10.2023, 17:01
@Abiadura

Hinzuzufügen wäre noch, das grundsätzlich alles im Internet mindestens ab 16 ist. Gemäß DSGVO können Personen U16 nämlich nicht in die Verarbeitung ihrer Daten (und das schließt eine Registrierung ein) einwilligen, dies müssen immer die Personensorgeberechtigten tun.

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Miguel130 
Beitragsersteller
 05.10.2023, 15:28
@ruhrgur

Ich darf aber gutefrage benutzen sagt mein Papa wen ich nicht blödsin anstele.

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ruhrgur  05.10.2023, 15:32
@Miguel130

Sofern "dein Papa" nicht das alleinige Sorgerecht für dich hat, darf er das nicht allein entscheiden. Wie bereits gesagt: Wenn du keine Einwilligung deines gesetzlichen Vertreters (das sind bei Kindern i. d. R. beide Elternteile) hast, dann verstößt du gegen die AGB (und da du unter 16 bist zusätzlich gegen die Vorschriften der DSGVO).

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Miguel130 
Beitragsersteller
 05.10.2023, 15:33
@ruhrgur

Meine Mama sehe ich fast nie also erziht mich nur mein Papa und schon mal an aleinerzihende Mutter und Väter gedacht ?!

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Mit Erlaubnis der Eltern.


Abiadura  03.10.2023, 16:54

Kontolliert hier aber keiner...?! Ich musste bei der Registrierung kein Alter angeben und selbst wenn es eine Geburtsdatenabfrage gäbe, könnte man dabei irgend einen Sch*** da rein schreiben.

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Destranix  03.10.2023, 16:55
@Abiadura

Wenn es dem CM auffällt, dass ein Nutzer zu jung ist, wird der angeschrieben und gesperrt.

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Nur wenn es eine Zustimmung der Eltern gibt. Gutefrage ist normalerweise ab 18. Ich bin selbst erst 16, habe aber eine Zustimmung bekommen.

L.g. Jan

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich weiß fast alles über GF, gerne teile ich mein Wissen 🤓

Nö, die Richtlinien sind nicht vom IQ abhängig.