Dürfen Gutscheine verfallen? Eigentlich auch nicht nach 3 Jahren oder?

5 Antworten

Auf den meisten Gutscheinen ist ein Ablaufdatum vermerkt ansonsten würde ich mich bemühen einen Gutschein innerhalb von 2 Jahren zu verbrauchen.

Eigentlich dürfen Gutscheine doch gar nicht verfallen, denn eigentlich ist das doch Bargeld

Nein, ein Gutschein ist kein Bargeld, sondern ein Anspruch gegen den Aussteller des Gutscheins. Dieser Anspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren, wobei zu beachten ist, dass die Verjährungsfrist erst am Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde, beginnt.

Der Gutschein könnte also tatsächlich wertlos sein.


NaddiTilda 
Beitragsersteller
 09.04.2014, 15:50

Also besteht keine Chance das ich meinen Gutschein noch einlösen kann?

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NaddiTilda 
Beitragsersteller
 09.04.2014, 15:59
@HH1887

Die Firma meinte das er vor 3 jahren ausgestellt wurde, doch ich haben den Gutschein erst vor ca. 2 Jahren bekommen.

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Droitteur  09.04.2014, 16:05
@NaddiTilda

Wie HH1887 schon geschrieben hat: es kommt auf das genaue Datum an. Von wem hast du den Gutschein denn bekommen, vom Aussteller?

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HH1887  09.04.2014, 16:31
@Droitteur

Kürzen wir das doch an dieser Stelle ab:

Ist der Gutschein im Jahr 2011 oder später ausgestellt worden, so ist er noch nicht verjährt;

ist der Gutschein im Jahr 2010 oder früher ausgestellt worden, ist dieser verjährt und der Anspruch dadurch nicht mehr durchsetzbar.

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Droitteur  09.04.2014, 16:33
@HH1887

Stimmt. Ich verrenne mich hier zuweilen darin, die Frager auf mangelnde Mitarbeit hinzuweisen, anstatt einfach nur eine Lösung anzubieten.

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HH1887  09.04.2014, 16:40
@Droitteur

Normalerweise sollte man dies von einem Fragesteller ja auch verlangen, bevor man ihm die Lösung vorkaut. Ein bißchen Mitarbeit wird ja wohl nicht zu viel verlangt sein. Allerdings habe ich bei einer solch trivialen Antwort einfach mal darüber hinweg gesehen. ;-)

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tapri  09.04.2014, 17:18
@HH1887

ein Gutschein unterliegt NICHT der Verjährungsfrist denn er hat ein festes "Verfallsdatum". deshalb gilt dein Verjährungs §§ nicht!

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Droitteur  09.04.2014, 17:20
@tapri

Nein, das stimmt nicht. Nachdem du hier offenbar auf eine Gegenmeinung gestoßen bist, solltest du dich vielleicht kurz an unabhängiger Stelle darüber informieren, wenn du es genauer wissen möchtest.

Wenn es ein Verfallsdatum gibt, dann gibt es das - wenn aber nicht, dann nicht, dann gilt ganz normal das Verjährungsrecht.

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HH1887  09.04.2014, 17:29
@Droitteur

Wenn es ein Verfallsdatum gibt, dann gibt es das

Dazu kommt, dass ein mögliches Verfallsdatum, zumindest wenn es nur durch AGB geregelt ist, regelmäßig durch die AGB-Kontrolle fällt. Diesbezüglich gibt es weitreichende verbraucherfreundliche Urteile.

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sofern dort auf den Gutschein keine Angabe gegeben ist wann das verfällt, sollte man annehmen das der noch gültig ist.

mfg

im Gesetz steht, dass die Firmen einen Gutschein 3 Jahre einlösen müssen, ab AUSSTELLUNGSDATUM. also ist es egal, wann DU ihn bekommen hast. Du hast also ein Recht auf diese Summe, 3 Jahre ang. Ist der Gutschein älter dann geht das nur noch auf Kulanz. Das heißt, die Firma die den ausgestellt hat, kann selber entscheiden ob er noch gültig ist oder eben nicht. Bei Douglas z.b. verfallen die Gutscheine nie.


HH1887  09.04.2014, 16:47

ab AUSSTELLUNGSDATUM

Das ist leider falsch. (§ 199 Abs.1 BGB)

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tapri  09.04.2014, 17:17
@HH1887

der Gutschein hat keine Verjährungsfrist sondern ein festes Enddatum. Also sozusagen ein "Verfallsdatum". Das ist ein ganz bestimmter Tag. Mit Verjährung hat das deshalb überhaupt nichts zu tun!

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HH1887  09.04.2014, 17:21
@tapri

Seit der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2002 stimmt deine Rechtsauffassung leider nicht mehr. Ein Gutschein ist ein Inhaberpapier, das der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegt.

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tapri  09.04.2014, 17:58
@HH1887

stimmt....sorry, du hast recht.....

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HH1887  09.04.2014, 18:07
@tapri

Kein Problem, an mir ist auch schon so manche Rechtsänderung vorbei gegangen und ich musste mich eines Besseren belehren lassen...

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