Dürfen Gutscheine verfallen? Eigentlich auch nicht nach 3 Jahren oder?
Ich wollte meinen Gutschein einlösen, doch mir wurde gesagt das der Gutschein älter ist als 3 Jahre und deswegen Abgelaufen ist. doch auf dem Gutschein sind noch über 15€ drauf! Eigentlich dürfen Gutscheine doch gar nicht verfallen, denn eigentlich ist das doch Bargeld!!
Danke für die Hilfe :)
5 Antworten
Auf den meisten Gutscheinen ist ein Ablaufdatum vermerkt ansonsten würde ich mich bemühen einen Gutschein innerhalb von 2 Jahren zu verbrauchen.
Eigentlich dürfen Gutscheine doch gar nicht verfallen, denn eigentlich ist das doch Bargeld
Nein, ein Gutschein ist kein Bargeld, sondern ein Anspruch gegen den Aussteller des Gutscheins. Dieser Anspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren, wobei zu beachten ist, dass die Verjährungsfrist erst am Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde, beginnt.
Der Gutschein könnte also tatsächlich wertlos sein.
Die Firma meinte das er vor 3 jahren ausgestellt wurde, doch ich haben den Gutschein erst vor ca. 2 Jahren bekommen.
Wie HH1887 schon geschrieben hat: es kommt auf das genaue Datum an. Von wem hast du den Gutschein denn bekommen, vom Aussteller?
Kürzen wir das doch an dieser Stelle ab:
Ist der Gutschein im Jahr 2011 oder später ausgestellt worden, so ist er noch nicht verjährt;
ist der Gutschein im Jahr 2010 oder früher ausgestellt worden, ist dieser verjährt und der Anspruch dadurch nicht mehr durchsetzbar.
Normalerweise sollte man dies von einem Fragesteller ja auch verlangen, bevor man ihm die Lösung vorkaut. Ein bißchen Mitarbeit wird ja wohl nicht zu viel verlangt sein. Allerdings habe ich bei einer solch trivialen Antwort einfach mal darüber hinweg gesehen. ;-)
Nein, das stimmt nicht. Nachdem du hier offenbar auf eine Gegenmeinung gestoßen bist, solltest du dich vielleicht kurz an unabhängiger Stelle darüber informieren, wenn du es genauer wissen möchtest.
Wenn es ein Verfallsdatum gibt, dann gibt es das - wenn aber nicht, dann nicht, dann gilt ganz normal das Verjährungsrecht.
Wenn es ein Verfallsdatum gibt, dann gibt es das
Dazu kommt, dass ein mögliches Verfallsdatum, zumindest wenn es nur durch AGB geregelt ist, regelmäßig durch die AGB-Kontrolle fällt. Diesbezüglich gibt es weitreichende verbraucherfreundliche Urteile.
sofern dort auf den Gutschein keine Angabe gegeben ist wann das verfällt, sollte man annehmen das der noch gültig ist.
mfg
im Gesetz steht, dass die Firmen einen Gutschein 3 Jahre einlösen müssen, ab AUSSTELLUNGSDATUM. also ist es egal, wann DU ihn bekommen hast. Du hast also ein Recht auf diese Summe, 3 Jahre ang. Ist der Gutschein älter dann geht das nur noch auf Kulanz. Das heißt, die Firma die den ausgestellt hat, kann selber entscheiden ob er noch gültig ist oder eben nicht. Bei Douglas z.b. verfallen die Gutscheine nie.
Die Rechtsprechung sagt, dass eine Gültigkeit von drei Jahren akzeptabel ist
Also besteht keine Chance das ich meinen Gutschein noch einlösen kann?