Antwort
Eigentlich dürfen Gutscheine doch gar nicht verfallen, denn eigentlich ist das doch Bargeld
Nein, ein Gutschein ist kein Bargeld, sondern ein Anspruch gegen den Aussteller des Gutscheins. Dieser Anspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren, wobei zu beachten ist, dass die Verjährungsfrist erst am Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde, beginnt.
Der Gutschein könnte also tatsächlich wertlos sein.