Dürfen die das?

Bergfex49  22.07.2024, 14:29

Hat Deine Freundin kein eigenes Konto?

Christoph51 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 14:30

Doch das hat sie. Aber Ihr Arbeitgeber bekommt es nicht hin das Geld auf Ihr Konto zu überweisen

9 Antworten

Sie ist volljährig und damit entscheidet sie selbst über Ihr Einkommen.

Und was heisst der AG bekommt es nicht hin, die BV zu wechseln.

Da würde ich mal als erstes das Gespräch mit dem AG suchen

Falls Deine Freundin mit Vollstreckungsmaßnahmen wegen Schulden rechnen muss, könnte Vollstreckungsvereitelung und bei der Mutter Beihilfe zur Vollstreckungsvereitelung vorliegen. Im übrigen könnten Gläubiger den Auszahlungsanspruch Deiner Freundin bei der Mutter pfänden und dann ist die ganze "Kohle" weg.


Christoph51 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 14:38

Mit Vollstreckungsmaßnahmen hat sie nicht zu tun. Sie hat keine Schulden

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Bergfex49  22.07.2024, 14:40
@Christoph51

dann hat sie ja auch diesbezüglich nichts zu befürchten. Was das Geld am Konto der Mutter betrifft, hat sie einen Herausgabeanspruch gegenüber der Mutter.

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Von Experte AnnaStark bestätigt

Sie schafft es nicht, ihrem Arbeitgeber die richtige Kontoverbindung mitzuteilen?


Christoph51 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 14:31

Doch. Ist schon alles erledigt

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Sie geht zum AG und gitb diesem ihre neuen Kontodaten mit der Bitte das gehalt in zukunft darauf hin zu überweisen.

Hat sie das bereits gemacht?

Und wenn dem nicht der fall ist und das geld danach bei der nächsten zahlung auf dem Konto ist dann wird das so gehandhabt als wäre das geld nicht gezahlt worden. Sprich: verlangen auf aufzahlung des gehaltes. Und ggf. mit anwalt druck machen etc.

Die mutter darf dennoch das gehalt nicht einbehalten. Es ist nicht ihres. Sie kann entsprechend die herausgabe fordern. Und ggf. die mutter wenn sie dem nicht folge leistet wegen unterschlagung anzeigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Eigene Kinder.

Das Konto der Mutter wurde ja wohl beim Arbeitgeber angegeben, sonst könnte er ja dorthin nichts überweisen.