Kann ein Gerichtsvollzieher ein Lohn auch beim Arbeitgeber (Chef) pfänden wenn man ein P-Konto bei seiner Bank hat?
2 Antworten
Ja, aber bei Beidem gilt immer auch die Pfändungsfreigrenze!
Aber immer nur die für eine Person. Wenn man höhere Grenzen wg. innerfamiliären Unterhaltspflichten hat, muß man eine diesbezügliche Bescheinigung vorlegen. Das sollte man vorher bei Bank bzw. Arbeitgeber gemacht haben.
Natürlich darf er pfänden, bis zur Freigrenze. Eine Lohnpfändung ist statthaft.