Dürfen Busfahrer während der Fahrt anhalten um mit Bekannten auf der Straße zu reden?

5 Antworten

Da gibt es zwei Seiten:

1. Die StVO - die sagt gar nichts dazu. Demnach kann ein Busfahrer, wie jeder andere Autofahrer auch, auch mal rechts ran fahren und mit einem Passanten sprechen.

2. Der Beförderungsauftrag: Demnach ist der Fahrer dazu aufgefordert, den Fahrplan möglichst gut einzuhalten. Das bedeutet, dass er vermeidbaren Verspätungen auch zu vermeiden hat - und vermeidbare Verfrühungen ebenfalls.

Die Frage ist jetzt,

a) wie der Fahrer im Fahrplan lag und

b) ob die Gespräche evtl. dienstlich von Belang waren.

ad a): Wenn der Fahrer "gut im Plan" war und abschätzen konnte, dass er z. B. keinen Anschlüsse verpassen würde, wären solche Verzögerungen akzeptabel - und falls er sogar vor dem Plan war, hätte er sogar sowieso irgendwo halten und warten müssen, damit er nicht zu früh an der nächsten Haltstelle abfährt, und dann kann er das auch in dieser Form tun.

ad b): Ich weiß natürlich nicht, worum es in den Gesprächen ging. Es kann aber durchaus sein, dass der "Bekannte" ein Kollege oder gar Vorgesetzter, mit dem der Fahrer noch irgendwelche dienstlichen Absprachen treffen musste - das kenne ich aus meiner eigenen Berufspraxis durchaus, dass mir z. B. Kollegen unterwegs einen geänderten Dienstplan übergeben und erläutert, oder irgendwelche kurzfristigen Umleitungen erklärt haben. In solchen Fällen wären die daraus entstehenden Verspätungen als unvermeidbar anzusehen und zu akzeptieren.


Wenn es aber tatsächlich "rein private" Gespräche waren und es hierdurch zu vermeidbaren, erheblichen Verspätungen kommt (und diese tatsächlich merkliche Folgen haben, wie z. B. das Verpassen von Anschlüssen), dann ist das m. E. nicht OK, und Du must das auch nicht akzeptieren.

Aber so oder so, also ob die Gespräche vertretbar waren oder nicht: Auf Deinen Hinweis hätte der Fahrer m. E. erheblich freundlicher reagieren sollen und müssen - selbst, wenn Dein Zuruf vielleicht nicht ganz so höflich war, wie Du ihn hier zitiert hast: für einen Ausschluss von der Beförderung (wozu der Fahrer unter gewissen Bedingungen durchaus berechtig ist!) reicht Dein berechtigter Einwand m. E. nicht, und gar Schläge androhen geht absolut gar nicht...

Leider weiß ich aber aus meiner eigenen Erfahrung als Busfahrer, dass es bei einigen Kollegen doch noch arg an der m. E. notwendigen "Dienstleister-Mentalität" fehlt :-(

Wenn man logisch darüber nachdenkt hat der Busfahrer genau wie jeder andere seine Arbeit zu erledigen. Er kann gerne in seiner Pause mit Bekannten quatschen aber nicht anhalten, während er noch Fahrgäste hat.
Er muss seine Tour durchziehen.

Du kannst und solltest Dich bei dem Chef beschweren. Oder ihn wegen Drohung und Beleidigung anzeigen. Einfach um ihm zu zeigen das er Respekt zu haben hat. Wenn er immer so reagiert ist er nicht gesellschaftsfähig und sollte sich nach einen anderen Beruf umsehen!

Du hast da jedenfalls nicht falsch gehandelt. Du hast ihn auf eine Tatsache angesprochen. Seine Reaktion darauf war mehr als falsch und womit er sich da rechtfertigen wollen würde, würde mich sehr interessieren.


DeDu89 
Beitragsersteller
 15.03.2016, 19:56

Ich möchte niemanden den Job kosten. Die Reaktion von ihm war, wie ich in den Kommentaren entnehmen kann, sicherlich falsch. Aber ich kenne seine Familien Situation nicht und möchte nicht eine weitere Person auf die Straße bringen. Ich wollte mich bloß vergewissern, ob meine Reaktion nicht etwas zu stürmisch war.

XLeseratteX  15.03.2016, 20:15
@DeDu89

Nein war sie nicht.
Aber wenn alle so denken würden wie Du, hätten wir ein großes Problem mit der Kriminalität.
Selbst wenn er eine Familie hat, wäre das kein Grund so respektlos und aggressiv zu werden.
Dem nächsten schlägt er womöglich noch ins Gesicht.

DeDu89 
Beitragsersteller
 15.03.2016, 20:20
@XLeseratteX

Du hast Recht, meine Freundin stimmt dir zu. Ich habe ihn jetzt gemeldet und hoffe auf eine Besserung im Busverkehr. Danke :)

Er hat auf jeden Fall nicht richtig gehandelt. Wie du sagtest es ist sein Job und seine Aufgabe andere Leute pünktlich irgendwo hinzufahren. Das was er getan hat ging gar nicht wenn sowas dir öfters passiert würde ich mich an deiner Stelle an der Firma (?) beschweren. 

Nein darf er nicht. Ich finde du hast richtig gehandelt! Und aussteigen würde ich da auch nicht. Mich wollten sie auch schon mal aus dem Bus rauswerfen aber wie du schon sagtest, wenn man bezahlt hat, hat man ein recht darauf auch zu fahren. Hat er dir wirklich gedroht? ich würde da ihrgendwo anrufen´, einmal weil er dir gedroht hat und zweitens weil er seinen Job nicht richtig gemacht hat. Vielleicht beim Bus unternehmen oder so...


DeDu89 
Beitragsersteller
 15.03.2016, 19:53

Er hat mir wirklich gedroht und seine Faust schon oben gehabt. Ich habe in dem Moment, obwohl ich ein Kopf größer bin, wirklich gedacht das ich mit einem blauen Auge nach Hause komme.

exodus12  15.03.2016, 19:58
@DeDu89

Dann würde ich wirklich ihrgendwo anrufen und mich beschweren! Es war ja dein gutes Recht!!!!

DeDu89 
Beitragsersteller
 15.03.2016, 20:22
@exodus12

Habe gerade eine Beschwerde an die MVG geschickt. Vielen Dank das ihr euch dazu geäußert habt. :)

claushilbig  16.03.2016, 17:58

wenn man bezahlt hat, hat man ein recht darauf auch zu fahren

Das ist nur bedingt richtig: Wer sich als Fahrgast "daneben benimmt" (d. h. sich nicht an die Beförderungsbedingungen hält), kann von der Fahrt ausgeschlossen (also rausgeworfen) werden, und hat dann auch keinen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises. Und die Entscheidung darüber obliegt dem Fahrpersonal.

Aber:

  1. Die Voraussetzungen dafür wären hier m. E. nicht gegeben
  2. Auf keinen Fall darf der Fahrer "selber Hand anlegen", wenn der Fahrgast sich weigert, das Fahrzeug zu verlassen. Er muss dann die Polizei rufen und den Fahrgast "entfernen lassen".

War auch schon öfters, war mir aber immer egal. Die paar Minuten ...