Dürfen Ärzte Terminausfälle in Rechnung stellen?
Hallo! Mein Schmerzarzt hat zwar überall ausgehängt, dass er ausgefallene Termine in Rechnung stellt, ganz ethisch finde ich das dennoch nicht. Auch weil es in unserem Umkreis sehr wenige bis keine niedergelasse Schmerzärzte gibt, kann ch mir deshalb nicht vorstellen, dass das so häufig vorkommt. Vielmehr denke ich, dass er seine neue, sehr schöne, auch sehr großzügige Praxis finanzieren muss.
Einmal hatte ich zwei Termine versehentlich vertauscht. Ich dachte, ich hätte ein Gespräch bei ihm, stattdessen hätte ich eine einstündige Anwendung gehabt, bei der ich zwar eines seiner zahlreichen Zimmer, die nie alle gleichzeitig belegt sind reserviert, aber nur die Arzthelferinnen betreuen mich dabei durch gelegentliches reinschauen. Diese Anwendung konnte nicht stattfinden, weil ich dazu von der Apotheke etwas mitbringen muss.
Weil ich diese Termine nun verwechselt habe, bekam ich eine Rechnung über 150.-€! Den Gesprächstermin hab ich natürlich nicht bekommen und bin umsonst 90 km gefahren. Die Anwendung wurde nachgeholt.
Jetzt liege ich mit einer fiebrigen Bronchitis flach, die begann mit heftiger Migräne, bei der ich mich 1,5 Tage mehrfach übergeben musste. Just an diesem Tag hätte ich wieder ein Gesprächstermin bei ihm gehabt. So musste ich mich jetzt zu meinem Hausarzt quälen, da ohne Krankmeldung wieder ein Rechnung fällig wäre.
Findet ihr das ethisch vertretbar oder denkt ihr, eine Beschwerde bei der Ärztekammer würde bewirken, dass er sich erklären muss?
Ich freue mich auf konstruktive Antworten, vielleicht bekomme auch mehr Verständnis für ihn...
6 Antworten
Ja, rechtlich darf er das. Wenn man natürlich unvorhergesehen kurzfristig krank wird und nicht mehr rechtzeitig absagen kann dann ist das was anderes. Wer aber einen Termin vergisst und nicht 24 Stunden vorher absagt der hat Pech gehabt. Ich finde das auch richtig so, schließlich muss man bei vielen Fachärzten oft monatelang auf Termine warten und Leute die nicht absagen sind ein Teil des Problems.
Ja, halte ich auch problemlos für moralisch und auch rechtlich vertretbar.
Wer nicht rechtzeitig absagt, muss mit einer Rechnung rechnen, was auch legitim und richtig ist.
Beispiel: Beim Lungenfacharzt wartet man hier 8 !!! Monate auf einen Termin.
Kommt da so ein Honk, der einen Termin verpeilt, hat der Arzt 1. Leerlauf, Verlust also, und 2. hätte ein anderer Patient eher drankommen können!
Der Arzt hat sich für dich Zeit freigehalten und konnte in dieser Zeit niemand anderes behandeln; hatte also einen Verdienstausfall der deinerseits verursacht wurde.
Natürlich dürfen Terminausfälle in Rechnung gestellt werden. Ein nicht Einhalten eines Termins verursacht finanziellen Schaden. Und der ist zu begleichen.