2009 hieß es noch nach §14 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) dürfen Jugendliche grundsätzlich nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden. Aber keine Regel ohne Ausnahme die ein Kellnerjob verbieten würden.

Jugendliche über 16 Jahren dürfen gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 JarbSchG im Gaststätten und Schaustellergewerbe bis 22.00 Uhr beschäftigt werden. Auch an Samstagen und Sonntagen dürfen im Gaststättengewerbe Jugendliche beschäftigt werden. Mindestens zwei Samstage/ Sonntage im Monat müssen aber frei bleiben. (§§16, 17 JarbSchG mit der Regelung weiterer Ausnahmen.)

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Also Umtauschen muss er schon mal gar nicht - da es kein Rückgaberecht wie es allgemein verstanden wird mehr gibt. Nur bei Defekt, oder wenn eine Gewährleistungsverletzung vorliegt. - Kannst Du dies belegen? Wenn ja, Gutachten erstellen, vollen Preis einfordern. Wenn nein - Pech - nimm die 30€, da dies eine Kullanzregelung ist und der Händler kann auch komplett die Rücknahme verweigern.

Eine Definition von Hygieneartikel gibt es nicht - zumindest keine rechtskräftige - das würde man von Fall zu Fall entscheiden. Wobei (hier mag ich mich täuschen) ich irgendwie im Hinterkopf habe, dass Headsetz mit Ohrstecker (also die in das Ohr reingesteckt werden) schon mal richterlich als Hygieneartikel deklariert wurden.

http://www.test.de/Umtausch-und-Rueckgabe-Spielregeln-fuer-Kaeufer-und-Verkaeufer-1609347-1610304/

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