DRINGENDE HILFE, WAS SOLL ICH MACHEN?

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Falls sie sich mit ihm trifft, versucht immer Bescheid zu wissen wo sie gerade ist (fragt sie ob sie Standort sharen kann) und gegebenenfalls auch alle Stunde mal ne Rückmeldung ob alles gut ist. Sonst schreibt auch ihn nochmal an, es sagt auch viel über ihn aus, je nachdem wie er auf Misstrauen eurerseits reagiert. Wenn sie das nicht will, dann könnt ihr leider auch nichts machen. Außer ne Anzeige wegen Kinderpornographie, klärt auch eure Freundin darüber auf dass das strafbar ist und für die Zukunft wäre es gut wenn zumindest nicht ihr Gesicht auf Fotos zu sehen ist.


Mungukun  31.08.2024, 09:11
Außer ne Anzeige wegen Kinderpornographie

Kinderpornografie liegt hier gar nicht vor, da die betroffene Person 14 ist. Kinderpornografie nach § 184b StGB gibt es nur bei unter 14 jährigen.

klärt auch eure Freundin darüber auf dass das strafbar ist

Ist es so pauschal nicht.

Ab 14 bis 18 Jahren spricht man in Strafrecht von Jugendpornografie nach § 184c StGB. Hier gibt es eine strafbefreiende Wirkung in Abs. 4 für freiwillige Aufnahmen, die privat unter den Beteiligten bleiben.

D hat dann angefangen Nacktbilder rumzuschicken. Nucht nur G, sondern auch anderen Typen. G ist über 19, was ihn strafbar macht.

Nicht zwangsläufig. Nach § 184c Abs. 4 StGB kann das straffrei sein.

G weiß wie alt D ist und hat trotzdem den Kontakt nicht abgebrochen.

Das müsst ihr sie selbst entscheiden lassen mit wem sie Kontakt haben will und mit wem nicht.

Die beiden sexten manchmal (Sex über Nachrichten oder so) und ich und C haben ich schon so so so oft gesagt sie soll es lassen.

Mit 14 hat eure Freundin das sexuelle Selbstbestimmungsrecht.

Mein größtes Problem ist jetzt, das sie sich mal mit ihm Treffen möchte. Wir haben ihr dazu abgeraten und gesagt, daß er sie vergewal... kann oder sie umbringt, sie kidnapped und alles mögliche.

Nicht jeder Mensch im Internet ist ein Vergewaltiger oder Mörder. Im Jahr 2022 haben 57 % der Deutschen täglich das Internet benutzt. Glaubst du ernsthaft, dass 57% der Bevölkerung hier Mörder und Vergewaltiger sind? In den Medien wird das eben einseitig dargestellt. Wenn etwas passiert, dann taucht es in den Medien auf. Die 100 Fälle, wo nichts passiert ist, darüber berichtet niemand. Deswegen ist das eine verschobene subjektive Wahrnehmung.

Im Endeffekt ist es ihre Entscheidung. Die beiden dürfen sogar in Deutschland miteinander Sex haben ohne dass dabei eine Strafbarkeit vorliegt.

Sie glaubt uns aber nicht, weil sie denkt das er harmlos ist und das sie ihn ja kennt, obwohl sie nur Bilder von ihm hat und ihn nie getroffen hat, weil er in einem anderen Bundesland wohnt.

Sie soll ihn nicht treffen, weil sie ihn nie getroffen hat. Nach der Logik dürfte man nie neue Menschen treffen, weil man sie vorher nicht getroffen hat.

Wir wissen nicht mehr weiter, ob wir es den Eltern sagen sollen und dann die "Petzen" sind,

Vielleicht wissen es die Eltern schon lange. Spätestens für die Reise muss sie es ja den Eltern sagen.

oder ob wir es der Schule sagen aber da kann es halt sein das es dann die Runde macht.

Die Schule hat überhaupt nichts mit dem Privatleben eurer Freundin zu tun.


tanztrainer1  30.08.2024, 02:28

Mich wundert es auch, wie man auf die Idee kommt, dass der sich strafbar machen würde.

Allerdings erinnere ich mich daran, dass meine Mutter mir auch mal gegenüber behauptete, dass jemand, der volljährig ist, nichts mit jemand unter 18 anfangen dürfte.

Mungukun  30.08.2024, 09:33
@tanztrainer1
Allerdings erinnere ich mich daran, dass meine Mutter mir auch mal gegenüber behauptete, dass jemand, der volljährig ist, nichts mit jemand unter 18 anfangen dürfte.

Das habe ich auch schon öfters gehört, obwohl es rechtlich falsch ist. Es gibt genug Mythen in der Gesellschaft, die so nicht stimmen. Anderes Beispiel, was manche sagen, was aber nicht stimmt: "Wer einmal eine Steuererklärung abgegeben hat, muss immer wieder jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben."

Burggespenst71  30.08.2024, 23:55
@tanztrainer1

Nein es handelt sich um Pornographie von Minderjährigen, dass ist immer strafbar, es ist dabei auch egal ob sie es freiwillig gemacht hat, das geht nicht.

Mungukun  31.08.2024, 09:08
@Burggespenst71
es handelt sich um Pornographie von Minderjährigen, dass ist immer strafbar, es ist dabei auch egal ob sie es freiwillig gemacht hat, das geht nicht.

Hättest du meine Antwort richtig gelesen, wüsstest du, dass es das in Deutschland nicht gibt. Ich habe sogar den entsprechenden § ganz genau benannt:

§ 184c Abs. 4 StGB

In Deutschland unterscheidet man zwischen Kinderpornografie und Jugendpornografie. Kinderpornografie nach § 184b StGB gibt es nur bei Kindern unter 14. Nur dieses ist immer strafbar.

Bei Jugendpornografie nach § 184c StGB hat der Gesetzgeber bewusst eine strafbefreiende Wirkung in Abs. 4 eingepflegt. Der Gesetzgeber will nicht die freiwillige Sexualität von 2 Personen mit dem sexuellen Selbstbestimmungsrecht einschränken.

Da die betroffene Person hier 14 ist, haben wir Jugendpornografie nach § 184c StGB.

Burggespenst71  31.08.2024, 10:03
@Mungukun

Dennoch Jugendpornographie darf man für sich selbst aufnehmen aber nicht verbreiten und schon gar nicht weiterverbreiten, auch wenn ich hoffe das ist nicht der Fall.

Mungukun  31.08.2024, 10:58
@Burggespenst71
Dennoch Jugendpornographie darf man für sich selbst aufnehmen aber nicht verbreiten und schon gar nicht weiterverbreiten, auch wenn ich hoffe das ist nicht der Fall.

Hast du dir jemals den Abs. 4 durchgelesen, den ich schon ein paar Mal erwähnt habe?

Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf einen solchen jugendpornographischen Inhalt, den sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.

Der 19 jährige darf die Nacktbilder der 14 jährigen für sich selbst behalten und auch zur Masturbation verwenden, wenn die 14 jährige damit einverstanden ist. Er darf sie nur von sich aus nicht an andere Dritte weiter verbreiten.

Der Gesetzgeber erlaubt den beiden Personen miteinander Sex zu haben. Da gibt es auch keine Einschränkung hinsichtlich Sexchats auch nicht mit Bildern.

Ich glaub ehrlich gesagt sie macht sich selbst strafbar weil sie Pornografie von minderjährigen verbreitet. Auch wenn es ihre eigenen Bilder sind glaub ich ist das illegal. Eltern würd ich glaub ich noch nicht einschalten außer ihr könnt euch sicher sein dass diese nicht gleich zur Polizei laufen sondern erst mal dicht halten würden.