Muss ich mit doppelter Staatsbürgerschaft zur Russischen Armee?
Ich habe momentan nur einen deutschen Pass da ich in Deutschland geboren bin und mein Vater Russlanddeutscher ist. Durch meine Mutter erhalte ich nächstes Jahr zu meinem 18 Geburtstag einen russischen Pass, und habe dadurch dann eine doppelte Staatsbürgerschaft. Wir würden dann gerne nächstes Jahr nach Russland fliegen, um Verwandte zu besuchen. Meine Frage ist nun, ob ich in Russland dann in die Russische Armee einbezogen werde ? Wir haben zwei mal beim Russischen Konsulat angerufen einmal hieß es Nein und das andere mal hieß es Ja deswegen frage ich hier nochmal ob manche damit schon Erfahrungen haben, oder die Antwort irgendwo im Russischen Gesetzbuch steht.
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2 Antworten
Wenn du in einem anderen Land einen Wehrdienst antreten musst, weil du dessen Staatsbürgerschaft hast, dann musst du auch dort antreten, es sei denn, die beiden Ländern haben ein Abkommen, nachdem der bereits abgeleistet Wehrdienst des anderen Landes anerkannt wird.
Also ja - das musst du antreten, ansonsten bist du fahnenflüchtig und wirst gesucht. Sobald du einreist, kann es sein, dass du sofort eingezogen und eventuell dich auch vor dem Militärgericht befindest. Außer du gibst deine russ. Staatsbürgerschaft auf - dann musst es vllt. antreten, jedoch ist die Frage, ob das Russland das auch so einfach erlaubt - wenn nicht, dann wirst trotzdem eingezogen, wenn du die Grenze übertrittst. Wenn du noch nicht die Staatsbürgerschaft hast - nehm sie einfach nicht auf.
Mit einer Staatsbürgerschaft hast Rechte - aber auch Pflichten.
Erfahrung aus mehreren Fällen (nicht eigene) - Wikipedia - Artikel aus Medien
Durch meine Mutter erhalte ich nächstes Jahr zu meinem 18 Geburtstag einen russischen Pass
Wenn du ein russischer Staatsbürger bist, dann erhälst du einen russischen Auslandspass auch ohne volljährig zu sein. Dieser steht jedem russischen Staatsbürger ab 0 Jahren zu. Dass du ein russischer Staatsbürger bist bezweifle ich jedoch sehr, weil du in Deutschland geboren bist und nur deine Mutter die russische Staatsbürgerschaft besitzt.
Du hast zwar die Möglichkeit dich in Russland einbürgern zu lassen, aber dadurch würdest du gem. §25 StAG deine deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verlieren.
Mit anderen Worten gibt es für dich keine Möglichkeit auf die doppelte Staatsbürgerschaft. Jedenfalls nicht ohne einer Beibehaltungsgenehmigung von der deutschen Seite, die aber nur sehr selten erteilt wird.
Wir würden dann gerne nächstes Jahr nach Russland fliegen, um Verwandte zu besuchen. Meine Frage ist nun, ob ich in Russland dann in die Russische Armee einbezogen werde ?
Nur wenn du ein russischer Staatsbürger bist, der in Russland eine Meldeanschrift hat bzw. in Russland wohnt.
Da meine Mutter einen Russischen Pass hat kann sie ihre Kinder eintragen, welche dann ab dem 18 Lebensjahr ihren eigenen Russischen Pass bekommen. So sagte es uns das Konsulat
Damit war nicht der Pass an sich, sondern dir russische Staatsbürgerschaft gemeint. Den Pass bekommen schließlich nur russische Staatsbürger.
Wenn du in dem Fall mit deiner Volljährigkeit die russische Staatsbürgerschaft beantragst, so geht die deutsche Staatsbürgerschaft dadurch automatisch verloren. Das ist so im §25 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes geregelt.
Nein das stimmt einfach nicht, Russlanddeutsche haben das Recht auf Russische und Deutsche Staatsbürgerschaft
Unter bestimmten Voraussetzungen nach Abstammungsprinzip. Bei dir greift dieser jedoch nicht, weil zum Zeitpunkt deiner Geburt nur deine Mutter die russische Staatsbürgerschaft hatte. Nach russischem Recht müssten es aber beide Eltern sein.
Dann wurde dein Cousin mit sehr hohen Wahrscheinlichkeit in Russland nachträglich eingebürgert, verlor dadurch aber gem. §25 StAG seine deutsche Staatsangehörigkeit und ist somit formell kein Deutscher mehr.
Da man darauf im russischen Konsulat meistens nicht hingewiesen wird, ist es gut möglich, dass dein Cousin von seinem "Glück" noch nichts weiß oder den Verlust gebilligt hatte.
Fakt ist: Kommt das bei den deutschen Behörden raus, bekommt er seine deutschen Reisepass und Personalausweis abgenommen und muss sich anschließend um einen Aufenthaltstitel bemühen.
So ist die aktuelle gesetzliche Lage.
Also meine Tante meinte halt das ihre Kinder als Staatsangehörigkeit deutsch Russisch vererbt bekommen haben obwohl ihr Mann deutsch ist. Ich bin mir sicher dass das keine Absicht von denen war, weil die selber verärgert darüber waren. Und um diese loszuwerden müssen sie eben Geld zahlen wie ich das verstanden habe.
LG
Also meine Tante meinte halt das ihre Kinder als Staatsangehörigkeit deutsch Russisch vererbt bekommen haben obwohl ihr Mann deutsch ist.
Das ist gemäß dem russischem Staatsangehörigkeitsrecht nicht möglich.
Die im Ausland (also ausserhalb Russlands) geborene Kinder russischer Staatsbürger erlangen mit ihrer Geburt nur dann die russische Staatsangehörigkeit, wenn beide Elternteile oder der einzige Elternteil russische staatsangehörige sind.
Bei nur einem russischen Elternteil kann das Kind problemlos eingebürgert werden, was aber wie bereits erwähnt automatisch zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führt.
Anders ist es, wenn das Kind in Russland zur Welt kommt. Dann reicht auch nur ein russischer Elternteil damit das Kind automatisch die russische Staatsangehörigkeit bekommt.
https://bonn.mid.ru/ru/consular-services/russia/citizenship/child/
Da kannst du alles offiziell nachlesen.
ok, ist dann zwar trotzdem komisch aber danke für die ausführliche Antwort. Wo kann man eigentlich nachsehen ob man beide Staatsangehörigkeiten hat ? Meine Eltern haben diese abgelegt sagten sie, aber ob das noch vor oder nach meiner Geburt war weiß ich nicht und wissen sie auch nicht.
Man kann eine entsprechende Überprüfung beim russischen Konsulat machen, was jedoch nicht ganz billig ist.
Meine Eltern und Geschwister zahlten vor ein paar Jahren um die 100€ jeder dafür.
Wenn deine Eltern jedoch aus der russischen Staatsangehörigkeit entlassen wurden, dann müssten sie im Besitz einer entsprechenden Bescheinigung sein.
Quelle ?