Disziplinarverfahren ungerecht?
Hey, ich wurde vor kurzem von meiner Schule geworfen wegen einer Sache die ich nicht gemacht habe (Drogenweitergabe außerhalb des Schulbereiches).
Widerspruch wurde abgelehnt obwohl aussagekräftige Gegenbeweise zu Verfügung gestellt wurden.
Da die Schulleiterin behauptete die anderen beteiligten Schüler hätten Angst vor mir, das wurde alles widerlegt, aber trotzdem wurde der Widerspruch abgelehnt. Der Anwalt meinte eine Klage ist keine Alternative.
Außerdem wurden sehr viele Fehler begangen im Vorgang wie (keine Anhörung, gleich zwei Strafen für eine Tat, die andere Strafe (6 Tage Ausschluss aus dem Unterricht) wurde überzogen, es wurde keine Objektivität geboten, es wurde direkt behauptet ich wäre es, obwohl es Gegenbeweise gab und auch ein Drogentest angeboten wurde um meine Unschuld zu beweisen, der aber abgelehnt wurde, wegen dem Grund (Ist nur aussagekräftig wenn er positiv ist sonst ist er nicht aussagekräftig), usw.).
Ich leide durch den Rauswurf psychisch sehr, wodurch ich eine Therapie brauche und ich auch schon Selbstmord versucht habe.
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten noch zu der Schule zurückzukommen?
PS: Lebe in Bayern falls das wichtig ist.
3 Antworten
Also irgendwas muss doch dran sein an der Geschichte. Es wird sich ja nicht jeder nur gegen dich verschworen haben. Also aus dem Text entnehme ich, daß du zumindest irgendetwas mit Drogen zu tun hast, nur so zum Spaß wird niemand, noch dazu mehrere Personen, behaupten, daß du schuldig bist. Irgendetwas ist sicher vorgefallen, mag sein, daß es länger zurückliegt. Prüfe mal deine eigenen Aussagen und sei ehrlich zu dir. Keiner gibt gern seine eigenen Fehler zu. Beim ersten Mal gibt es auch kein Disziplinarverfahren, da musst du mindestens schon verwarnt worden sein.
ja habe eine Vorgeschichte habe aber seit dem kein einziges mal Drogen konsumiert
Zunächst einmal die entscheidende Frage ob Du noch der Schulpflicht unterliegst.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht
https://www.bussgeld-info.de/schule-schwaenzen/
Bayern-Schule "schwänzen" bis tausend € mögliches Ordnungsgeld.
Ist dem so, musst Du dieser auch nachkommen, bzw. es muss Dir ermöglicht werden dieser nachzukommen.
Wende Dich mit deinen Eltern an das Jugendamt oder Rathaus deiner Region und trage dort deinen Fall vor.
Letztendlich erschließt sich mir nur bedingt die Logik deines Schulverweis, weil du ja vor der Schule BTM verkaufen könntest.
Sinnvoller wäre doch wenn der Verdacht besteht, das man Dich "im Auge" und unter Kontrolle hat.
Wenn trotz der von dir behaupteten Fehler und Widersprüche der Anwalt eine Klage ablehnt, sieht er eindeutige Gründe für die Rechtschaffenheit der Entscheidung. Du könntest es bestenfalls mit einem anderen Anwalt versuchen.