Diebstahl angeklagt. Welches Gerichtszweig?

4 Antworten

Ordentliche Gerichtsbarkeit in der Regel. Zivilgericht, wenn du den Gegenstand zurückhaben möchtest, Strafgericht, wenn du Anzeige erstattet hast.

Also je nach Wert des Streitgegenstandes Amtsgericht oder Landgericht.

Wenn es um ein Strafverfahren geht (was nach Abschluss polizeilicher Ermittlungen durch den Staatsanwalt eingeleitet wird), dann in erster Instanz vor dem Amtsgericht Abteilung Strafsachen. Wenn jemand Diebesgut zurückfordern möchte, dann wäre es in erster Instanz das Amtsgericht Abteilung Zivilsachen.

Hallo,

wenn Du des Diebstahls angeklagt wirst, dann ist es vor einem Strafgericht. Je nach Umfang der Klage kann die erste Instanz vor einem Amts- aber auch Landgericht erfolgen.

Wenn Du auf Rückgabe einer gestohlenen Sache verklagt wirst oder auch selbst klagst, dann ist es ein Zivilgericht. Je nach Höhe des Streitwertes entscheidet sich auch hier ob Amts- oder Landgericht.

Alles Gute Dir... und bleib gesund.

Gruß, RayAnderson  😏

Amtsgericht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

nanfxD  14.09.2021, 18:09

Nö ;)

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nanfxD  14.09.2021, 18:17
@Velbert2

Ordentliche Gerichtsbarkeit, das Amtsgericht ist nur ein Teil davon :)

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Velbert2  14.09.2021, 18:18
@nanfxD

In der Frage steht aber "Welcher Gerichtszweig". Sonst wäre die Frage ja auch sinnlos, da ja klar ist, dass ein Gericht dafür zuständig ist.

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nanfxD  14.09.2021, 18:20
@Velbert2

Naja der Zweig heißt „ordentliche Gerichtsbarkeit“

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Velbert2  14.09.2021, 18:20
@nanfxD

Welche Zweige gibt es noch, die Strafen verhängen können?

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Velbert2  14.09.2021, 18:25
@nanfxD

Natürlich war das die Frage. Bei Fragen sollte es mehrere Möglichkeiten der Antwort geben, sonst sind Fragen ja sinnlos. Dass ein Gericht eine Strafe verhängt ist auch dem Fragesteller bekannt, da das Wort Gericht schon in der Titelfrage steht.

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nanfxD  14.09.2021, 18:51
@Velbert2

Lass mich raten, du weißt nicht was ordentliche Gerichtsbarkeit ist oder ?

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Velbert2  14.09.2021, 18:54
@nanfxD

Natürlich weiss ich das. Alle Gerichte ausser Verwaltungsgerichte und "Sondergerichte" gehören dazu. Damit ist dem Fragesteller aber auch nicht geholfen. Er wollte es spezifischer haben.

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