Die 10 wichtigsten Menschenrechte

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Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Schutz vor Folter, Menschenversuchen ohne Einwilligung des Patienten, vor Zwangssterilisation und Zwangskastration, Schutz vor Körperstrafen und Prügelstrafen sowie Schutz vor entwürdigender oder erniedrigender Behandlung (wie beispielsweise Ehrenstrafen), Abschaffung der Züchtigung in Erziehung und Schule Freiheitsrechte Recht auf Freiheit, Eigentum und Sicherheit der Person Allgemeine, nur durch Gesetz beschränkbare Handlungsfreiheit Freiheit von willkürlichen Eingriffen in die Privatsphäre (Wohnung, Briefgeheimnis etc.) Persönlichkeitsrechte Meinungsfreiheit Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit Reisefreiheit Versammlungsfreiheit Informationsfreiheit Berufsfreiheit Justizielle Menschenrechte Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen Gerechtes Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht mit gesetzlichen Richtern Anspruch auf rechtliches Gehör (audiatur et altera pars) Keine Strafe ohne vorheriges Gesetz (nulla poena sine lege) Unschuldsvermutung (in dubio pro reo) Soziale Menschenrechte Zu den im Internationalen Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte festgelegten Rechtsnormen gehören u. a.: Recht auf Selbstbestimmung (Art. 1) Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3) Recht auf Arbeit und angemessene Entlohnung (Art. 6/7) Recht auf Gründung von Gewerkschaften (Art. 8) Schutz von Familien, Schwangeren, Müttern und Kindern (Art. 10) Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich angemessener Nahrung (Art. 11) Recht auf den besten erreichbaren Gesundheitszustand (Art. 12) Recht auf Bildung (Art. 13) Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben (Art. 15)

Den Menschenrechten liegen drei Kernprinzipien zugrunde: - Sie sind universell, d. h., sie gelten für alle Menschen ohne Unterschied weltweit. - Sie sind unteilbar, d. h., alle Menschenrechte sind sowohl Freiheitsrechte als auch Gleichheitsrechte, Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte d in keinem hierarchischen Verhältnis zueinanderstehen. Es lassen sich nicht einzelne Rechte wie in einem Katalog herausgreifen, sondern sie stehen in einem systematischen Zusammenhang zueinander. - Das Prinzip der Unteilbarkeit wird ergänzt und erläutert durch ein drittes Kriterium, das auf die Verwobenheit der Menschenrechte miteinander abzielt: Menschenrechte können nur als Ganzes vollständig verwirklicht werden.

Das Recht auf Arbeit taucht hierzulande nie auf, wäre aber zu erwähnen. Auch ein Recht auf Wohlstand sucht man vergeblich. Wie sieht`s mit einem Recht auf eine menschenwürdige Unterkunft aus - Fehlanzeige. Das Recht in einer intakten Natur zu leben - nicht vorhanden. Menschenrechte kommen feierlich daher, meist dann, wenn sie denn nix kosten. Dass sie in der Praxis oftmals ignoriert werden, wäre da noch zu erwähnen.

Recht auf Bildung, freie Meinungsäußerung, Freiheit, Unversehrtheit, Religionsausübung, Reisefreiheit, Demokratie, Wahlrecht, zwei findest Du wohl selber, oder? ;-)