DHL Päkchen verloren? Wer haftet?

6 Antworten

Es gilt gilt, dass ein gewerblicher Verkäufer bei unversichertem Versand trotzdem immer das Versandrisiko trägt, der private Verkäufer hingegen nicht. Ist der Versand versichert, so sind bei Verlust Ansprüche gegen das Versandunternehmen möglich.

Nach § 447 BGB trägt grundsätzlich der Empfänger das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung des Paketes bei unversichertem Versand, sobald die Sache an den Versanddienstleister übergeben wurde und vorher ein unversicherter Versand vereinbart wurde.

Wenn du bei Vinted öfter was versendest, was selber gemacht ist, kannst du allerdings als gewerberechtlicher Verkäufer zählen.

Woher ich das weiß:Recherche

caydee 
Beitragsersteller
 13.02.2025, 17:27

Also da ich privat etwas verkauft habe, muss ich dafür nun nicht Handel und das Risiko lag bei dem Käufer selbst und er muss damit klarkommen, wenn ich das so richtig verstanden habe

JeBo92  13.02.2025, 17:31
@caydee

Wenn der unversicherte Versand abgesprochen war, ja. Allerdings sollte der Käufer gerichtlich dagegen vorgehen (bei 40 € eher unwahrscheinlich), und es wurde nicht explizit vereinbart, sondern nur in der Anzeige darauf hingewiesen, kann ein Gericht den Hinweis für nichtig erklären, und du haftest. Verschicke zukünftig einfach immer versichert; der Versand wird ja so oder so vom Käufer gezahlt.

caydee 
Beitragsersteller
 13.02.2025, 17:35
@JeBo92

Okay, wäre es im Chat vereinbart das unversichert versendet wird, wäre die Schuld dann nur bei ihm? Und Anzeigen O.ä kann er mich dafür jetzt nicht oder?

"Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat."

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html

Wenn du unversichert verschickst dann haftest du und du bleibst auch in dem Falle, daas beim Nachforschungsauftrag festgestellt werden sollte, dass das Paket verloren gegangen ist, auf den Kosten für die Rückerstattung sitzen.


caydee 
Beitragsersteller
 13.02.2025, 17:24

Wieso sollte ich haften, wenn nichts anderes ausgemacht war als unversicherter Versand, ich dachte unversichert bedeutet, das der Käufer sich bereit erklärt zu haften, wenn das Päckchen verloren gehen sollte.
Also das es somit auf seinen Kosten hängen bleibt, sonst würde ja jeder Käufer extra um unversicherten Versand bitten, dann könnte er sich so Kosten sparen und garantiert sein Paket bzw Geld zurück bekommen, macht für mich also nicht wirklich Sinn

Wenn unversichert vereinbart war, dann ist das das Risiko des Käufers.


NonNam  13.02.2025, 17:24

Soweit die Theorie. Aber wie will der Verkäufer nachweisen überhaupt etwas verschickt zu haben?

caydee 
Beitragsersteller
 13.02.2025, 17:25
@NonNam

Wie soll der Käufer aber beweisen das er nichts bekommen hat

NonNam  13.02.2025, 17:35
@caydee

Das genau ist immer das Problem bei unversichertem Versand. Die eine Seite kann nicht beweisen versendet zu haben, die andere Seite kann nicht beweisen nichts erhalten zu haben.

caydee 
Beitragsersteller
 13.02.2025, 17:38
@NonNam

Nun, da ich selbst ja weis dass ich das Paket verschickt habe, würde ich ungern die 40€ zurück schicken, (unversichert war ja abgemacht) abgesehen davon ob er es bekommen hat oder mich nur veräppelt, gibt es einen Tipp, wie man sich einigen könnte o.ä, Ich denke nicht das er mich dafür anzeigen kann/es tun wird aber dennoch ist das jetzt eine sehr doofe Situation

NonNam  13.02.2025, 17:41
@caydee

Anzeige ist ja nun Quatsch. Das ist ein zivilrechtliches Problem. ich würde den Schaden teilen. Und in Zukunft einen Zeugen mitnehmen, der bezeugen kann, dass die Ware verschickt wurde. Geht leider nicht anders.

caydee 
Beitragsersteller
 13.02.2025, 17:46
@NonNam

Ich hatte einen Freund beim verschicken vom Päkchen bei

NonNam  13.02.2025, 17:50
@caydee

Dann würde ich das dem Käufer mitteilen. Sollte aber auch stimmen. Sonst drohen in der Tat auch strafrechtliche Folgen. Sowohl für Dich als auch für den Zeugen.
Das Risiko des Untergangs der Ware beim Versand liegt beim Käufer. In der Annahme, dass Du nicht gewerblich handelst.