DHL Päkchen verloren? Wer haftet?
Hallo zusammen,
Ich habe vor einiger Zeit ein DHL Päkchen (unversichert und ohne Sendungsnummer) verschickt, nun ist das Paket laut dem Käufer verloren gegangen, ob das stimmt, oder ob er mich nur veräppeln und sein Geld zurück möchte, kann ich leider selbst nicht wissen. Der Käufer hat Via Paypal F&F gezahlt.
Ich schreibe immer in meine Anzeigen auf Kleinanzeigen/Vinted usw. rein, das ich unversichert verschicke und deshalb für verloren gegangene Pakete nicht hafte.
Der Inhalt war halt auch klein und ca 40€ Wert, weshalb ich wie gewohnt als Päkchen verschickt habe, wäre es mehr wert hätte ich von mir aus selbst als versichert verschickt aber da nichts anderes vom Käufer kam, war ich mir sicher dass das auch kein Problem ist
Nun würde ich gerne wissen wer Schuld hat und was zu tun ist, geht oder bringt ein Nachforschungsauftrag überhaupt etwas?
Muss ich ihm das Geld zurück zahlen obwohl ich dadrauf keinen Einfluss habe was DHL mit dem Päkchen macht? Ich habe ja erwähnt das ich unversichert verschicke
Danke im Voraus
6 Antworten
Es gilt gilt, dass ein gewerblicher Verkäufer bei unversichertem Versand trotzdem immer das Versandrisiko trägt, der private Verkäufer hingegen nicht. Ist der Versand versichert, so sind bei Verlust Ansprüche gegen das Versandunternehmen möglich.
Nach § 447 BGB trägt grundsätzlich der Empfänger das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung des Paketes bei unversichertem Versand, sobald die Sache an den Versanddienstleister übergeben wurde und vorher ein unversicherter Versand vereinbart wurde.
Wenn du bei Vinted öfter was versendest, was selber gemacht ist, kannst du allerdings als gewerberechtlicher Verkäufer zählen.
Wenn der unversicherte Versand abgesprochen war, ja. Allerdings sollte der Käufer gerichtlich dagegen vorgehen (bei 40 € eher unwahrscheinlich), und es wurde nicht explizit vereinbart, sondern nur in der Anzeige darauf hingewiesen, kann ein Gericht den Hinweis für nichtig erklären, und du haftest. Verschicke zukünftig einfach immer versichert; der Versand wird ja so oder so vom Käufer gezahlt.
Dann gilt wohl § 447 BGB - Einzelnorm und du bist aus dem Schneider.
"Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat."
Wenn du unversichert verschickst dann haftest du und du bleibst auch in dem Falle, daas beim Nachforschungsauftrag festgestellt werden sollte, dass das Paket verloren gegangen ist, auf den Kosten für die Rückerstattung sitzen.
Wieso sollte ich haften, wenn nichts anderes ausgemacht war als unversicherter Versand, ich dachte unversichert bedeutet, das der Käufer sich bereit erklärt zu haften, wenn das Päckchen verloren gehen sollte.
Also das es somit auf seinen Kosten hängen bleibt, sonst würde ja jeder Käufer extra um unversicherten Versand bitten, dann könnte er sich so Kosten sparen und garantiert sein Paket bzw Geld zurück bekommen, macht für mich also nicht wirklich Sinn
Wenn unversichert vereinbart war, dann ist das das Risiko des Käufers.
Soweit die Theorie. Aber wie will der Verkäufer nachweisen überhaupt etwas verschickt zu haben?
Nun, da ich selbst ja weis dass ich das Paket verschickt habe, würde ich ungern die 40€ zurück schicken, (unversichert war ja abgemacht) abgesehen davon ob er es bekommen hat oder mich nur veräppelt, gibt es einen Tipp, wie man sich einigen könnte o.ä, Ich denke nicht das er mich dafür anzeigen kann/es tun wird aber dennoch ist das jetzt eine sehr doofe Situation
Dann würde ich das dem Käufer mitteilen. Sollte aber auch stimmen. Sonst drohen in der Tat auch strafrechtliche Folgen. Sowohl für Dich als auch für den Zeugen.
Das Risiko des Untergangs der Ware beim Versand liegt beim Käufer. In der Annahme, dass Du nicht gewerblich handelst.
Ich würde sagen, Du als Verkäufer, denn Du kannst den Versand nicht nachweisen.
Also da ich privat etwas verkauft habe, muss ich dafür nun nicht Handel und das Risiko lag bei dem Käufer selbst und er muss damit klarkommen, wenn ich das so richtig verstanden habe