Deutsches Reich Fahne

Deutsches Kaiserreich - (Deutsch, Deutschland, reich)

8 Antworten

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Das öffentliche Zeigen dieser Flagge ist nicht verboten. Warum sollte es auch, sie ist Teil unserer Geschichte und enthält keine verfassungsfeindlichen Symbole. Und da die Existenz bzw. Nichtexistenz des Deutschen Reiches bis heute nicht geklärt ist (siehe Urteile des Bundesverfassungsgerichts) hat das öffenliche Zeigen dieser Flagge eine ganz besondere Bedeutung.


PatrickLassan  02.11.2013, 17:56

Die Existenz des Deutschen Reichs ist sehr wohl geklärt. Es existiert nicht mehr, und das hat auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach geurteilt.

http://wnorens.blogspot.de/2012/10/identitat-und-rechtsnachfolge-am.html

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Hansi1235  03.11.2013, 08:45
@PatrickLassan

Das stimmt aber nicht. Das Bundesverf.Gericht hat die Fortexistenz des DR auch nach 1945 in einem Urteil bestätigt. Es hat militärische Kapitulation und Fremdherrschaft überdauert und existiert formaljuristisch und völkerrechtlich heute noch.

http://principality-of-sealand.eu/hotstuff/dokusschaef/s_shaef_bverfg_dr_zsfg.html

Die spätere Gründung der BRD und der DDR als besatzungsrechtliche Provisorien bedeuteten nicht automatisch die Auflösung des DR. In den 40 Jahren des "Nebeneinanderlebens" von DDR und BRD war an eine Regellung der deutschen Frage und eines Friedensvertrages nicht zu denken. Erst mit dem Ende der DDR und der sog. "Wiedervereinigung" war dazu die Chance gekommen. Da hätte man das DR offiziell für aufgelöst erklären und die Rechtsnachfolge übernehmen können. Leider ist aber nur die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetztes beigetreten, mehr nicht. Daher kann dieser Vorgang auch nicht als "echte" Wiedervereinigung bezeichnet werden.
Demnach ist die deutsche Frage und die Frage des DR auch heute noch offen.

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PatrickLassan  03.02.2014, 10:27
@Hansi1235

Das Bundesverf.Gericht hat die Fortexistenz des DR auch nach 1945 in einem Urteil bestätigt.

Das BVerfG geht in mehreren Urteilen davon aus, dass die Bundesrepublik als Völkerrechtssubjekt identisch mit dem Deutschen Reich ist. Das steht so übrigens auch in dem verlinkten Artikel, und es steht auch in deinem eigenen Link:

Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".

Die 'Teilidentität' ist im übrigen seit 1990 durch den 2+4-Vertrag und den Deutsch-Polnischen Grenzvertrag entfallen.

Da hätte man das DR offiziell für aufgelöst erklären und die Rechtsnachfolge übernehmen können.

Nein, genau das hätte man eben nicht können, da sich Rechtsnachfolge und Identität gegenseitig ausschließen.

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Hansi1235  03.02.2014, 15:19
@PatrickLassan

Auch wieder richtig, trotzdem stellen sich für mich noch folgende Fragen: Wenn nach einem Urteil des BundesVerfGericht die BRD mit dem Deutschen Reich identisch ist, ist sie das schon seit ihrer Gründung 1949? Wenn ja, dann müßte das doch auch in irgend einer Form im Grundgesetzt dokumentiert sein? Denn bezüglich des Status der BRD konnte das BundesVerfG wohl nur Feststellungen treffen und ist hinsichtlich gesamtdeutscher Entscheidungen auf die "Mitarbeit" der Alliierten Siegermächte angewiesen. Wenn die BRD mit dem Deutschen Reich identisch ist, welche Rolle spielte in der Zeit von 1949 bis 90 die ehem. DDR dabei?

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PatrickLassan  12.11.2014, 20:01
@Hansi1235

Wenn nach einem Urteil des BundesVerfGericht die BRD mit dem Deutschen Reich identisch ist, ist sie das schon seit ihrer Gründung 1949?

Laut Ansicht der Mehrheit der Staatsrechtler: Ja.

Wenn ja, dann müßte das doch auch in irgend einer Form im Grundgesetzt dokumentiert sein?

In gewisser Weise war es das - und zwar im alten Artikel 23. Der schränkte die Gültigkeit des Grundgesetz auf die alten Bundesländer ein.

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Hansi1235  13.11.2014, 13:40
@PatrickLassan

Ja, Art. 23 (alt) schränkte die Gültigkeit des GG auf die alten Bundesländer ein, aber was hat das mit dem Deutschen Reich zu tun? Ich habe jetzt nicht das GG in der alten Fassung vor 1990 von vorne bis hinten durchgelesen, aber gibt es dort irgendwo einen klaren Hinweis darauf, dass die alte BRD mit dem DR identisch war? Ich meine nicht, denn das GG interpretiert nicht, sondern es definiert. Die Sichtweise der Identität der BRD mit dem DR ist eine Interpretation eines späteren Urteils des BundesVerf.Gerichts. Die BRD und die DDR sind nach Willen und Maßgabe der Alliierten Siegermächte 1949 als besatzungsrechtliche Provisorien auf dem Gebiet des Deutschen Reiches gegründet worden, ohne spezielle Identitätsbeziehung dazu. Alles weitere sollte in einem späteren Friedensvertrag geregelt werden.

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Hallo Leute,

es ist richtig das die Flaggen des deutschen Reiches nicht verboten sind. Man kann sie käuflich erwerben,wobei ich aber von Verkäufern informiert wurde,das er sie nicht öffentlich auslegen darf und das bei verschiedenen Gelegenheiten diese von der Polizei rechtswidrig eingezogen wurde. Dies geschieht gegen einzelne Personen,denn diese auf einer NPD-Veranstaltung einzuziehn,würde ja heissen sie den eigenen Leuten wegzunehmen.*grins Fakt ist,das man sich die eingzogenen Flaggen, beim Staatsanwalt wiederholen kann,gegen Gebühr natürlich,was wieder gegen das Gesetz verstösst,aber mal wieder zeigt wo wir leben und wer uns regiert. Aber diese Erkenntniss nützt einem auch nix,da es ja nicht zu Unrecht heisst: Wer das Geld hat,hat die Macht und wer die Macht hat ,hat das Recht.

also raushängen würde ich se nicht unbedingt. aber verboten ist sie nciht.