Das öffentliche Zeigen dieser Flagge ist nicht verboten. Warum sollte es auch, sie ist Teil unserer Geschichte und enthält keine verfassungsfeindlichen Symbole. Und da die Existenz bzw. Nichtexistenz des Deutschen Reiches bis heute nicht geklärt ist (siehe Urteile des Bundesverfassungsgerichts) hat das öffenliche Zeigen dieser Flagge eine ganz besondere Bedeutung.

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