Deutsche Staatsangehörigkeit erhalten durch Vater?

2 Antworten

Nach § 4 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz hast Du doch bereits die Deutsche Staatsangehörigkeit und die österreichische dazu nach dem österreichischen Staatsbürgergesetz

(Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt)


Inkognito-Nutzer   22.09.2024, 18:25

Österreich hat zumindest damals keine zweite toleriert. Meine Eltern haben sich dann damals für die österreichische entschieden.

Bergfex49  22.09.2024, 18:28
@Inkognito-Beitragsersteller

Ich hab etwas nachgesucht, vllt. hilft Dir das Merkblatt der Deutschen Botschaft in Wien weiter:

wien.diplo.de/blob/1889378/e18fe2b39865156d0cd98ebdba4bc950/pdf-staatsangehoerigkeit-dt-oesterr-kinder-merkblatt-data.pdf

Inkognito-Nutzer   22.09.2024, 18:32
@Bergfex49

Bräuchte die von 2008. Werd mich bei einem Konsulat erkundigen. Aber danke 👍

Deutschland und Österreich sind beide in der EU. Du hast hier sowieso Freizügigkeit und brauchst beruflich keine deutsche Staatsbürgerschaft. Allenfalls für eine Verbeamtung oder ein politisches Amt.


Inkognito-Nutzer   22.09.2024, 17:44

Ja wegen Job

MainSenfdazu  22.09.2024, 17:45
@Inkognito-Beitragsersteller

Wie gesagt. Das (Arbeiten an sich) erfordert keine deutsche Staatsbürgerschaft. Und auch kein Visum oder ähnliches, da Du als Österreicher EU-Bürger bist.

Inkognito-Nutzer   22.09.2024, 17:46
@MainSenfdazu

Für den Beruf brauche ich den deutschen Pass.

Inkognito-Nutzer   22.09.2024, 17:47
@MainSenfdazu

ja Beamtenjob im höheren Dienst

MainSenfdazu  22.09.2024, 21:57
@Inkognito-Beitragsersteller

Dann brauchst Du tatsächlich die deutsche Staatsbürgerschaft und müsstest bereit sein, die österreichische zu verlieren (falls das wirklich damit einhergeht).

Fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland leben (also: 5 Jahre in Deutschland leben, weil als Österreicher darfst Du das eh), gesicherte Identität und Sprachkenntnisse kannst Du natürlich eh vorweisen, eigenständige Sicherung des Unterhaltes musst Du nachweisen (als Beamtenanwärter müsstest Du ohnehin geklärte wirtschaftliche Verhältnisse haben), keine Verurteilung wegen einer Straftat und Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (eh beides auch Voraussetzungen für ein Beamtenverhältnis).

Weiß nicht ob Du als Österreicher einen Einbürgerungstest machen müsstest aber dann lernst Du halt darauf (schadet nicht, sich als Beamter noch dazu im Höheren Dienst damit auszukennen).

Was ich nicht verstehe - in den Höheren Dienst kommt man doch nur durch Aufstieg (bereits im gehobenen Dienst sein) oder direkt durch ein (evtl. duales) Studium? Das Du ja dann hierzulande machen würdest und damit Deine 5 Jahre eh schon hier leben würdest?

Was Deinen Vater betrifft wäre die Frage ob die Vaterschaft anerkannt ist. Wenn er Deine Mutter vor der Geburt geheiratet hat, ist sie das automatisch, ansonsten kann er das beantragt haben. Müsstest Du Deine Eltern fragen.
In dem Fall brauchst Du keine Einbürgerung mehr und kannst die Deutsche Staatsbürgerschaft als Kind eins Deutschen einfach bekommen.