Deutsche Bahn Schadensersatz?
Hallo Community,
ich bin heute mit meiner Oma Zug gefahren und als wir Umgestiegen sind wurde ihr Arm von der Tür eingeklemmt. Es kam kein piepsen oder blinken einer Leuchte, dass sich die Türen schließen und sie liesen sich auch nicht mehr öffnen, jetzt hat sie einen gebrochenen Arm und wir mussten in die Notaufname. Kann man die Deutsche bahn deswegen Verklagen oder Schadensersatz verlangen?
Lg
Ps: Der Zug war gerade erst eingefahren und nicht schon kurz vor der Abfahrt.
3 Antworten
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Du kannst dich an die Haftpflicht Abteilung der Deutschen Bahn wenden:
Deutsche Bahn AG
Haftpflicht
Postfach 110423
60039 Frankfurt am Main
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die Story die du erzählst ist absoluter Bullshit. Ein Arm kann in keiner Tür eingeklemmt werden. Selbst beim sogenannten "Zwangsschließen" gibt es immer noch sehr empfindliche Drucksensoren in den Gummilippen der Türen.
"Es kam kein piepsen oder blinken einer Leuchte"
Doch. Das ist ein muss, da sonst die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen wäre. Ältere Fahrzeuge mussten vor etlichen Jahren bereits umgerüstet werden.
"Türen schließen und sie liesen sich auch nicht mehr öffnen"
Auch Schwachsinn. Dann würde deine Oma ja jetzt noch darin Stecken.
" jetzt hat sie einen gebrochenen Arm"
Auch Schwachsinn, da keine Tür in Deutschen Züge ansatzweise die Kraft hat, einen Knochen zu Brechen. Nicht mal Kinderarme.
"Der Zug war gerade erst eingefahren und nicht schon kurz vor der Abfahrt"
Auch Bullshit. Vorher wird kein Schließvorgang eingeleitet und erstrecht kein Zwangsschließen.
"Kann man die Deutsche bahn deswegen Verklagen oder Schadensersatz verlangen?"
Natürlich nicht, da diese Geschichte von vorne bis hinten frei erfunden ist.
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Ich würde auf jeden Fall den Hergang genau dokumentieren, eventuell will auch die Krankenkasse wissen was passiert ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja werde ich machen, aber Denken sie dass man Schadensersatz verlangen kann?
Nicht alles stimmt: Z.B. S-Bahnen der BR 420 (im Rheinland), deren Türen nur zentral geschlossen werden können ("Zwangsschließen"). Ohne Lichtschranke und Türschließkantenüberwachung und je nach Ausstattung sogar ohne vorheriges Piepsen laufen die Türen zu. Einzige Überwachung ist die Beobachtung durch den Lokführer. Er muss vorher "Zurückbleiben" ins Mikrofon sprechen, was aber manchmal auch nicht ankommt, wenn ein Mikrofon defekt ist. Traurige Wahrheit im Technologiestaat Deutschland.