Deutsche Bahn Schadensersatz?

3 Antworten

Du kannst dich an die Haftpflicht Abteilung der Deutschen Bahn wenden:

Deutsche Bahn AG

Haftpflicht

Postfach 110423

60039 Frankfurt am Main

Die Story die du erzählst ist absoluter Bullshit. Ein Arm kann in keiner Tür eingeklemmt werden. Selbst beim sogenannten "Zwangsschließen" gibt es immer noch sehr empfindliche Drucksensoren in den Gummilippen der Türen.

"Es kam kein piepsen oder blinken einer Leuchte"

Doch. Das ist ein muss, da sonst die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen wäre. Ältere Fahrzeuge mussten vor etlichen Jahren bereits umgerüstet werden.

"Türen schließen und sie liesen sich auch nicht mehr öffnen"

Auch Schwachsinn. Dann würde deine Oma ja jetzt noch darin Stecken.

jetzt hat sie einen gebrochenen Arm"

Auch Schwachsinn, da keine Tür in Deutschen Züge ansatzweise die Kraft hat, einen Knochen zu Brechen. Nicht mal Kinderarme.

"Der Zug war gerade erst eingefahren und nicht schon kurz vor der Abfahrt"

Auch Bullshit. Vorher wird kein Schließvorgang eingeleitet und erstrecht kein Zwangsschließen.

"Kann man die Deutsche bahn deswegen Verklagen oder Schadensersatz verlangen?"

Natürlich nicht, da diese Geschichte von vorne bis hinten frei erfunden ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Paweliak  29.08.2021, 09:29

Nicht alles stimmt: Z.B. S-Bahnen der BR 420 (im Rheinland), deren Türen nur zentral geschlossen werden können ("Zwangsschließen"). Ohne Lichtschranke und Türschließkantenüberwachung und je nach Ausstattung sogar ohne vorheriges Piepsen laufen die Türen zu. Einzige Überwachung ist die Beobachtung durch den Lokführer. Er muss vorher "Zurückbleiben" ins Mikrofon sprechen, was aber manchmal auch nicht ankommt, wenn ein Mikrofon defekt ist. Traurige Wahrheit im Technologiestaat Deutschland.

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Elli3712  29.08.2021, 11:58
@Paweliak

Die Story von dem trottel ist so widersprüchlich, hier geht es nur bashing mehr nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass er in einem 420 war ist sooo gering. Und wie gesagt hier gehts nur um bashing.

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Ich würde auf jeden Fall den Hergang genau dokumentieren, eventuell will auch die Krankenkasse wissen was passiert ist.


Vale2004 
Beitragsersteller
 27.08.2021, 22:16

Ja werde ich machen, aber Denken sie dass man Schadensersatz verlangen kann?

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Rheinflip  27.08.2021, 22:20
@Vale2004

Verlangen kannst du alles mögliche. Es wird entscheidend vom Hergang abhängen.

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