Der mündliche Vertrag?

2 Antworten

Verträge sind nicht an die Schriftform gebunden. Schwierig wird im Streitfall dann aber der Nachweis, was genau vereinbart wurde.

Vertragsrecht ist vor allem im BGB niedergelegt.

Dafür gibt es kein extra Gesetz. Mündliche Verträge unterliegen den selben Gesetzen wie schriftliche.