Der Familie meiner Ex Hausverbot erteilen?
Werte User,
meine Ex und ich stehen gemeinsam im Mietvertrag der noch nicht gekündigt ist, das vorweg.
Nun habe ich mich vergangenen Mittwoch von Ihr getrennt. Sie hat ihre Anziehsachen und ihr ganzes Hab und Gut (bis auf gemeinsam gekaufte Gegenstände) bereits abgeholt und ist Ausgezogen!
Ich möchte nicht das Sie die Wohnung alleine Betritt da sie bereits ausgezogen ist und ich Ihr nicht mehr traue... (Habe angst das sie mein Hab und Gut auch noch mitnimmt)
Zudem möchte ich Ihren Leuten die bei ihrem Auszug geholfen haben aufgrund von Beleidigungen und Gewalt Androhung Hausverbot erteilen.
Ist dies Rechtens und darf ich dies auch durchsetzen trotz das Sie noch im Mietvertrag steht? Sie darf gerne, sofern sie es mit mir abspricht, die Wohnung in meinem Beisein betreten.
Sonnige Grüße
Warum vermutest du, dass ihre Familie oder sie eure Wohnung in deiner Abwesenheit betreten würden?
Die Familie ist sehr Hinterlistig, und Ihr kann ich nicht mehr trauen da schon mehrere dinge vorgefallen sind die dies bestätigen
5 Antworten
Mit Ausnahme deiner Ex kannst du alle ihrer Angehörige. Freunde und Helfer ein absolutes Hausverbot erteilen.
Um zu sicher zu stellen das sie die noch gemeinsame Wohnung Allein (ohne deine Anwesenheit) betritt tausche einfach das Schoß aus.
Sollten die Personen denen du ein absolutes Hausverbot erteilt hast deine Ex begleiten rufe die Polizei und erstatte noch vor Ort Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch.
Im übrigen vereinbare dem Vermieter einen vorübergehenden Mietvertrag in dem du dann der einziger Hauptmieter bist.
Dieser Vorschlag nsgesamt ist unhaltbar, weil Besitzstörung für deine Ex zu Recht erkannt werden würde.
wenn sie mit im Mietvertrag steht, hat sie auch die gleichen Rechte wie du, muss sich allerdings auch noch bei den Kosten beteiligen
du musst dich mit ihr und dem Vermieter auseinandersetzen, damit sie aus dem Mietvertrag entlassen wird (Zustimmung des Vermieters) - ist das erledigt, folgt die Schlüsselübergabe an dich
am besten handelst du sofort, desto schneller hast du deine Ruhe
ich würde zwar ein Hausverbot aussprechen, das kann man normalerweise immer - deiner Freundin gegenüber ist das solange nicht möglich, als sie im Mietvertrag steht und wenn sie Besuch in der Wohnung empfängt: es ist das Recht eines jeden, Besuch zu haben - solches kann man nicht verwehren (außer der Besuch würde handgreiflich werden oder grob beleidigen)
Zwei Mieter in einer Mieterpartei haben bis zum Mietende die gleichen Rechte und Pflichten auf der Basis des aktuellen Mietvertrages.
Ich kann dir nur empfehlen, deine Ex zur gemeinsamen Kündigung des MV aufzufordern, wenn sie das nicht will, solltest du ihre Zustimmung einklagen. Bis zum Mietende hat sie an dich die hälftige Miete zu zahlen und sich an Reinigungsarbeiten im Haus zu beteiligen, wenn der Mietvertrag derartige Verpflichtungen vorhält. Tut sie das nicht, dann kannst du Schadensersatz fordern und auch den einklagen, wenn sie nicht zahlt.
Unterdessen vereinbare mit dem Vermieter, dass du den MV allein fortsetzen willst. Deine persönlichen Sachen solltest du in der Wohnung so sichern, dass sie keinen Zugriff mehr hat oder du schaffst alles Wichtige außer Haus . Fotografiere mit Datumsnachweis die Wohnungseinrichtung und sichere somit den Nachweis der gemensam gekauften Dinge.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Kann-einer-von-zwei-Mietern-ein-Hausverbot-erteilen--f102380.html
So wie ich das da verstehe, kannst du ein Hausverbot erteilen. Da deine Ex aber auch Mieterin ist, kann sie ihre Familie weiterhin als Besuch empfangen. Aber Angaben ohne Gewähr.
Nach x stunden suchen hab ich das gerad gefunden. Danke dir!
Dort steht es ohne getrennte Partner, da hat mein Kollege wohl was abgeändert
Mietwohnungen ist quasi das gleiche Recht (laut aussage vom Kollegen)
Naja ja. Eine Mietwohnung, Haus usw. können Ehewohnungen sein. Es geht eher darum, dass Eheleute unabhängig vom Mietverhältnis das Recht auf den Schutz des räumlich-gegenständlichen Ehebereich haben. Also ein Sonderrecht für Eheleute bei dem es nicht um Mietverhältnisse geht, da man da sogar als nicht Mitmieter andere aus dem Ehebereich verweisen kann.
Sie kann jederzeit nach Absprache mit mir (so vereinbart mit ihr) die Wohnung betreten
Okay, also kann Sie es quasi aufheben obwohl sie Ausgezogen ist?
Naja in dem Beitrag steht es ja...
...Dies ist auch gegen den Willen des anderen Ehegatten möglich (§ 1011 BGB).
nein verheiratet waren wir nicht, doch dennoch sollte das ja greifen
Okay dann schau ich wies weiter geht sobald ich es erteile. Vielen dank :)
4. Jeder Hausrechtsinhaber ist berechtigt Dritten das Betreten der Wohnung und der Gemeinschaftsräume zu erlauben; ebenfalls ist jeder Hausrechtsinhaber befugt, Dritte aus der Wohnung zu verweisen.
5. Treffen die Hausrechtsinhaber ( wie hier ) bei der Ausübung des Hausrechts widersprüchliche Entscheidungen, ist über den Vorrang aufgrund einer Interessenabwägungzu entscheiden. Dabei ist sowohl das Recht des jeweiligen Mitbewohners, im privaten Bereich ungehindert Besucher empfangen zu können als auch das Recht eines anderen, in seiner Prifvatsphäre vor unliebsamen Störern geschützt zu werden.
Deswegen wird es rechtlich/polizeilich nicht durchzusetzten sein. Ich würde dir auch empfehlen speziell deine Zimmer abzuschließen, so kannst du deine Sachen am Besten schützen.
Sie ist Ausgezogen, Offiziell. Sie hat doch somit Ihr recht verworfen oder irre ich mich da? Klar sie hat die Pflicht die kosten der Miete zu bewältigen bis die Kündigung greift, NK gehen in der Zeit auf mich da hat sie nichts mehr mit am Hut.
"Zudem möchte ich Ihren Leuten die bei ihrem Auszug geholfen haben aufgrund von Beleidigungen und Gewalt Androhung Hausverbot erteilen."
Darfst Du.
Sobald deine Ex in EURER Wohnung anwesend ist, kann sie über ihr Besuchsrecht das Hausverbot außer Kraft setzen.
Da habe ich bereits was anderes gelesen.
1. Rechtliche Situation bei Miteigentum
Sind die Ehegatten oder getrennte Partner gemeinsam Miteigentümer des Hauses oder der Wohnung, in der sie zusammen leben oder bis zur Trennung gelebt haben, so kann jeder Ehegatte einem Dritten Hausverbot erteilen gemäß § 1004 BGB. Dies ist auch gegen den Willen des anderen Ehegatten möglich (§ 1011 BGB).