Erbengemeinschaft - Erbanteil weitergeben?

5 Antworten

Das ist doch ganz einfach, dazu brauchst Du keinen Anwalt (kostet nur).

Deine Mutter unterschreibt Dir eine Vollmacht, dass Du beim Verkauf des Anwesens in ihrem Namen verhandeln darfst. Das geht die Tante nichts an.

Desgleichen bräuchte die Tante einen Stellvertreter - oder will sie selber kommen?
Du könntest auch im Vorfeld die Verkaufsverhandlungen führen, der Tante mitteilen, wieviel geboten wird und sie müsste ihr o.k. geben. Kläre das mit ihr.

Falls sie keinen Stellvertreter ernennt, der für sie unterschreibt, könnte der Notar ein Exemplar des Kaufvertrags zu einem Notar am Wohnortan der Tante schicken und der übermittelt dann die von ihr unterschriebene Kopie an Euren Notar.

Der Notar, der den Verkauf beglaubigt, überweist die 2.000 € vom Anteil Deiner Mutter ans Sozialamt, ehe er ihr das Geld auszahlt. Es ist hilfreich, wenn Du im Voraus erklärst, dass es diese Sicherungshypothek gibt.

Wichtig ist, erstmal zu klären, wann Deine Mutter auszieht, denn ein leerstehendes Objekt ist leichter und teurer zu verkaufen, als eines, das noch bewohnt wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

hilflos99  18.08.2024, 20:51

da ist ja wohl alles falsch. Vollmacht geht nicht ohne Notar, ist daher sinnlos. Der Notar überweist kein Geld und nimmt eh Einblick ins Grudbuch

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Dichterseele  19.08.2024, 01:54
@hilflos99

Eine Vollmacht für Verkaufsverhandlungen braucht keinen Notar, sowas kann man auch mündlich vereinbaren, ist aber sicherer wenn man was Schriftliches hat - lediglich für den Kaufvertrag muss alles über Notare laufen.

Und ja, sind mehrere Eigentümer / Kreditgeber an einer Liegenschaft beteiligt, verteilt der Notar das Geld des Käufers.

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GutenTag2003  17.08.2024, 14:54
und der übermittelt dann die von ihr unterschriebene Kopie an Euren Notar.

Blödsinn, die Unterschrift muss im Beisein des Notars geleistet werden.

Eine Vertragsunterzeichnung beim Notar ist bei Immobiliengeschäften in Deutschland Pflicht.

https://stege-immo.de/campus/notartermin-hausverkauf/

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soireedure  17.08.2024, 21:12
@GutenTag2003

Dazu muss die Tante aber nicht nach Deutschland kommen. Sie kann das auch im Ausland durchführen lassen z.B. bei der deutschen Botschaft / Konsulat.

Deswegen kann die Fragestellerin trotzdem im Auftrag der beiden hier tätig werden.

Also informier dich erstmal, bevor hier gleich "Blödsinn!" gerufen wird.

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GutenTag2003  17.08.2024, 21:15
@soireedure
n z.B. bei der deutschen Botschaft / Konsulat.

Das widerspricht meiner Aussage nicht ... nur weil Du sie nicht verstehst.

Selbstverständlich kann ein Vollmacht z.B. auch in einem Konsulat abgegeben werden. Dort wird z.B. ein Sigel zur Bestätigung genutzt.

Also informier dich erstmal, bevor hier gleich "Blödsinn!" gerufen wird.

Bei der Frage geht es aber nicht um die Tante

Ist es möglich, dass meine Mutter ihren Erbanteil an ihre Tochter überträgt
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soireedure  17.08.2024, 21:42
@GutenTag2003
Das widerspricht meiner Aussage nicht

Doch. Das widerspricht dem Teil, der mit "Blödsinn" beginnt.

Bei der Frage geht es aber nicht um die Tante

Es ist generell nicht klar, worum es bei der Frage geht.

Wegen 2000€ Schulden verkauft man jedenfalls keine Immobilie. Auch eine Schenkung an die Tochter ist völlig unnötig und bringt der Mutter nichts, und schon gar nicht dem Fragesteller.

Siehe meine Antwort.

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GutenTag2003  17.08.2024, 21:43
@soireedure
Wegen 2000€ Schulden verkauft man doch keine Immobilie.

Der Grund, weswegen eine Immobilie verkauft werden soll, ist vollkommen unerheblich..

Die Immobilie soll verkauft werden. Punkt.,

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soireedure  17.08.2024, 23:27
@GutenTag2003
Der Grund, weswegen eine Immobilie verkauft werden soll, ist vollkommen unerheblich

Nö. Der ist ziemlich erheblich.

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GutenTag2003  17.08.2024, 23:27
@soireedure

Das hast Du nicht zu bestimmen. Das bestimmen die Eigentümer.

Bei der Frage geht es ausschließlich um die Abwicklung des Verkaufs.

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soireedure  17.08.2024, 23:32
@GutenTag2003
Bei der Frage geht es ausschließlich um die Abwicklung des Verkaufs

Nö. Bei der Frage geht es um einiges mehr.

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Dichterseele  18.08.2024, 01:14
@GutenTag2003

Die Unterschrift wird bei einem Notar im Ausland geleistet und der übermittelt das an den hiesigen Notar - das ist absolut korrekt.

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soireedure  18.08.2024, 15:27
@GutenTag2003

Soweit ich weiß, hattest du geschrieben: "Blödsinn! Die Unterschrift muss im Beisein des Notars erfolgen"

Der bestimmte Artikel "des" als Antwort auf den vorherigen Beitrag (wo es um den Familiennotar ging) legt nahe, dass du eben diesen meintest.

Sonst hättest du ja "eines Notars" geschrieben. Du schriebst aber "des Notars". Du meintest den Notar, von dem der andere Nutzer sprach.

Und das ist halt grottenfalsch.

Davon abgesehen muss sie nichtmal zum Notar. Ein Mitarbeiter einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) reicht auch aus.

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Dichterseele  18.08.2024, 18:14
@soireedure

Botschaften gibt es nur in Hauptstädten - wenn die Tante irgendwo sonst lebt, ist ein Notar näher.

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GutenTag2003  17.08.2024, 14:40
Deine Mutter unterschreibt Dir eine Vollmacht, dass Du beim Verkauf des Anwesens in ihrem Namen verhandeln darfst. Das geht die Tante nichts an.

Vor den Verkauf muss es geerbt werden.

Ohne Erbe - kein Eigentum - kein Verkauf

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soireedure  17.08.2024, 23:45
@GutenTag2003
Vor den Verkauf muss es geerbt werden

Ist es doch längst.

Und es heißt: "vor dem Verkauf".

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GutenTag2003  17.08.2024, 23:47
@soireedure
Vor den Verkauf muss es geerbt werden

.

Ist es doch längst.
Und es heißt: "vor dem Verkauf".

Das ist richtig, widerspricht aber meiner Aussage nicht.

Aber ich gönne Dir diesen EINEN (halben) Punkt. 😉

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soireedure  18.08.2024, 04:08
@GutenTag2003
Das ist richtig, widerspricht aber meiner Aussage nicht

Du baust hier Strohmänner auf, um dann dagegen argumentieren zu können. Im Grunde diskutierst du also mit dir selbst.

Dem Fragesteller hilft das in keinster Weise. Im Gegenteil - zwischen all deinem Spam gehen die guten Antworten der anderen Nutzer unter. Das ist ein wirkliches Ärgernis.

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GutenTag2003  18.08.2024, 08:27
@soireedure
 Im Grunde diskutierst du also mit dir selbst.

Stehst Du gerade vor Deinem Spiegel und sprichts mit Dir?

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Was genau ist denn euer Ziel?

2022 wurde der Teil meiner Mutter gepfändet d.h. Ein Eintrag ins Grundbuch vorgenommen. Da geht es um ein Darlehn vom Sozialamt ca.1989 um knapp 2000 €

Wenn das Ziel ist, die 2000 € Schulden und den Eintrag loszuwerden, geht das doch viel einfacher:

  • Schulden bezahlen
  • Vom Gläubiger (Sozialamt) bestätigen lassen, dass die Schulden bezahlt sind

Mit dieser Bestätigung könnt ihr den Eintrag beim Grundbuchamt löschen lassen. Fertig.

Man muss doch keine Immobilie verkaufen und davor noch Akrobatik mit Schenkung o.ö. betreiben, nur um 2000€ zu begleichen.

Nun ist es so, das beide sich nach einem eher schwierigen Kontakt dazu einigen konnten, das, verkauft wird. Meine Mutter wohnt noch selbst in diesem Haus

Und wo wohnt deine Mutter nach dem Verkauf? Sie müsste ja dann dem neuen Besitzer Miete zahlen, oder ausziehen, und woanders Miete zahlen.

Eine "Last" nehmt ihr ihr dadurch nicht ab, eher im Gegenteil. Es würde monatlich teurer für sie.

Ist es möglich, dass meine Mutter ihren Erbanteil an ihre Tochter überträgt

Nix "Erbteil übertragen" - deine Mutter kann ihren Teil des Hauses deiner Schwester schenken. Die Frage ist nur: Wozu?

Warum sollte deine Mutter deiner Schwester eine 6-stellige Summe schenken (je nachdem, wie viel das Haus wert ist)?

Und du würdest dann ja komplett leer ausgehen. Das Geld würde dann unwiederbringlich deiner Schwester gehören, und sie kann damit machen was sie will.

Natürlich werden die Nachlass-Schulden endsprechend beglichen, falls das möglich ist.

Das könnt ihr auch jetzt schon tun. Ohne Schenkung.

Hat deine Mutter keine 2000€? Dann ist es immer noch billiger, das monatlich in Raten von Einkommen abzustottern.

Wie gesagt:

Ich verstehe nicht, was euer Ziel ist.


GutenTag2003  17.08.2024, 21:53
Warum sollte deine Mutter deiner Schwester eine 6-stellige Summe schenken (je nachdem, wie viel das Haus wert ist)?

??? Dem Text nach gibt es nur die Schwester der Mutter. Andere Schwestern entspringen Deiner Phantasie.

Ich verstehe nicht, was euer Ziel ist.
  • Die Immobilie soll verkauft werden.
  • das Vermögen soll "verschoben" werden um es einem denkbaren Zugriff des Sozialamtes (auch für die Zukunft) zu entziehen.
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soireedure  17.08.2024, 23:30
@GutenTag2003
Andere Schwestern entspringen Deiner Phantasie

Das geht aus dem Kommentarbereich hervor. Der Fragesteller hat dort weitere Infos geliefert. Lesen hilft.

das Vermögen soll "verschoben" werden um es einem denkbaren Zugriff des Sozialamtes (auch für die Zukunft) zu entziehen.

Das entspringt deiner Fantasie, pardon, "Phantasie". Überhaupt arbeitest du hier mit ziemlich vielen Unterstellungen.

Halte dich doch mal an die Fakten.

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GutenTag2003  17.08.2024, 23:31
@soireedure
Halte dich doch mal an die Fakten.

Was hält Dich davon ab, Dich selbst an Deine Vorschläge zu halten?

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soireedure  17.08.2024, 23:35
@GutenTag2003

Was textest du mich hier eigentlich voll? Ich habe dem Fragesteller eine Antwort gegeben. Du lieferst keinerlei Mehrwert dazu.

Halte dich doch an deine eigene Antwort, und texte dort weiter. Ich habe kein Interesse an weiteren Beiträgen von dir.

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GutenTag2003  17.08.2024, 23:36
@soireedure
Was textest du mich hier eigentlich voll?

Das wäre eine Frage die Du Dir selbst stellen solltest.

Ich habe kein Interesse an weiteren Beiträgen von dir.

Geht mir genau so.

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GutenTag2003  17.08.2024, 23:48
@soireedure
Dann unterlasse doch einfach weitere Sinnlosbeiträge.
.
Was hält Dich davon ab, Dich selbst an Deine Vorschläge zu halten?
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soireedure  18.08.2024, 13:29
@GutenTag2003

Was verstehst du an folgendem Satz nicht?

Ich habe kein Interesse an weiteren Beiträgen von dir
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GutenTag2003  18.08.2024, 13:30
@soireedure
Ich habe kein Interesse an weiteren Beiträgen von dir.und

Was verstehst du an folgendem Satz nicht:

?

Geht mir genau so.
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soireedure  18.08.2024, 15:31
@GutenTag2003

Ich weiß wirklich nicht, was du an folgendem Satz nicht verstehst:

Ich habe kein Interesse an weiteren Beiträgen von dir
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GutenTag2003  18.08.2024, 15:45
@soireedure
Ich weiß wirklich nicht, was du an folgendem Satz nicht verstehst:
Ich habe kein Interesse an weiteren Beiträgen von dir

Da könnte es mir so gehen, wie Du. Du verstehst ihn ganz offensichtlich auch nicht.

😂😂😂 ...

... obwohl er von Dir ist. Oder Hast Du ihn etwas nur irgendwo - ohne ihn zu verstehen - abgekupfert?

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Sie kann ihrer Tochter ihren Teil schenken, müsste dann aber noch 10 Jahre leben (sonst gilt es als Erbe).

Aber die Tochter kann doch auch für ihre Mutter den Verkauf managen, wenn die zu krank dazu ist... evtl. braucht sie eine Vollmacht.


hilflos99  18.08.2024, 20:53

der Verweis auf die 10 Jahre ist sowohl falsch und hier nicht zutreffend

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Blindi56  18.08.2024, 22:30
@hilflos99

Die "Abschmelzungsphase" bei Immobilien-Schenkung dauert 10 Jahre, sonst wird der wert in die Erbmasse mit einbezogen und entsprechend Erbschaftssteuer fällig.

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Du nimmst deiner Mutter keine Last und schaffst dir Probleme.

Wenn du an der Übernahme des Hauses interessiert bist - setz dich mit der Tante zusammen und frag wieviel sie für ihren Anteil haben möchte.

Auch deine Mutter kann dir ihren Anteil nicht schenken, wenn sie Leistungen bezieht. Die Übertragung wäre ein unnötiger Zwischenschritt.

Das Haus komplett verkaufen - geht nur mit Mitwirkung der Tante.

Die einfachste Lösung - deine Mutter könnte dir noch eine Generalvollmacht erteilen, diese bedarf aber zwingend einer notariellen Beglaubigung. Dann hast du Zeit dich mit der Tante auseinander zu setzen.


Soul10922 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 11:20

Ich glaube ich war nicht Verständlich genug. Deshalb versuch ich es noch mal zusammen zufassen.
1.) Meine Mutter und meine Tante pflegen ein nicht so gutes Verhältnis.
2.) Meine Schwester wohnt ebenfalls im Ausland bei meiner Tante, was den Austausch verbessern würde über jegliche Handlungen
3.) Meine Mutter bezieht z.Z keine Hilfe über das Amt, schon lange nicht mehr.
unsere Idee war, das wir den Erbanteil welchen meine Mutter geerbt hat, überträgt so das meine Schwester nur noch den Anteil meiner Mutter hat. Also zu Lebzeiten, so das meine Mutter ihren teil eben meiner Schwester geben kann. So das meine Mutter eben auch endsprechend aus den Grundbuch entfernt wird, und wir bei der Übertragung die Schulden tilgen können. So das quasi auch keine weiteren Schulden mehr stattfinden können

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Dichterseele  17.08.2024, 13:25
@Soul10922

Das ist alles viel zu umständlich und verworren - vor allem so nicht machbar!

Wenn ihr euch darauf geeinigt habt, das Haus zu verkaufen, dann zieht das durch. Tante und Mutter bekommen je ihren Anteil und was sie damit machen, ist ihre Sache. Wenn eure Mutter stirbt, erbst Du mit deiner Schwester zu gleichen Teilen, was sie hinterlässt. Und Deine Tante hinterlässt ihren Besitz an ihren Ehemann und ihre Kinder. Ist die solo und hat keine nachkommen, erbt Deine Mutter, was ihre Schweter hinterlässt und lebt sie nicht mehr, Du und Deine Schwester.

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kabbes69  17.08.2024, 14:50
@Soul10922

Nennt sich dann Abschichtung,.da der Verkauf nur am Erbteil Haus nicht möglich ist. Dann kommt als Übernehmer aber nur die Miterbin in Betracht.

Aus einer Erbsengemeinschaft komme ich ohne Mitwirkung des Miterben nicht raus. Eine Erbengemeinschaft ist keine Bruchteilsgemeinschaft!

Wenn deine Schwester den besseren Draht zur Tante hat - soll deine Mutter die Schwester mit der Vollmacht ausstatten.

Allerdings ist eine Vermarktung einer in Deutschland stehenden Immobilie ziemlich schwierig, wenn man im Ausland wohnt.

Solange deine Mutter in den Elternhaus noch wohnt - macht auch ein gemeinsamer Verkauf keinen Sinn.

Ihr könnt natürlich eine Vermarktung versuchen und der Mutter dann noch ein Wohnrecht sichern. Der Tante steht ohnehin ein Nutzungsentgelt zu. Und sie kann jederzeit die Teilungsversteigerung beantragen.

Abgesehen davon: eine Forderung von 1989 war selbst mit Mahnbescheid im Jahr 2022 bereits verjährt. Zu dem Zeitpunkt hätte auch das Sozialamt keine Sicherungshypothek mehr an dem Erbanteil erwirken können. Da passt was nicht.

Sollten die Schulden stimmen - hindert euch niemand daran die Schulden zu begleichen und eine Löschungsbewilligung einzufordern und die Löschung zu beantragen. - dafür muss nicht die Immobilie verkauft werden.

Ich erkenne dein Ziel nicht.

. So das quasi auch keine weiteren Schulden mehr stattfinden können

Schulden kann deine Mutter immer machen - wenn keine Immobilie vorhanden, kann ich sie dort nicht absichern.

Sollte der Plan sein damit ein schuldenfreies Erbe deiner Mutter antreten zu können - geht der Plan nicht auf.

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Dichterseele  18.08.2024, 01:22
@kabbes69

Die Schwester, die im Ausland bei der Tante lebt, soll eine Vollmacht erhalten, hier das Haus zu verkaufen??? Das ist doch völliger Blödsinn!

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kabbes69  18.08.2024, 09:44
@Dichterseele

Ist ja auch nur ein Vorschlag - mein persönlicher Weg wäre in der Konstellation entweder versuchen jetzt das Haus mit Wohnrecht für die Mutter an Dritte zu verkaufen

Oder den weiteren Erbfall abwarten. - je nach Alter der Mutter.

Eine Vorsorgevollmacht halte ich zu jedem Lebensabschnitt für sinnvoll - ob dies die eigenen Kinder sind? Nicht zwingend.

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soireedure  18.08.2024, 15:33
@kabbes69

Warum denn überhaupt verkaufen oder verschenken? Wegen der 2000€ Schulden beim Sozialamt verkauft man doch kein Haus! Da vereinbart man Ratenzahlung und stottert die Schulden vom Einkommen ab.

Ich checke nach wie vor nicht, was der Fragesteller eigentlich erreichen möchte.

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Dichterseele  18.08.2024, 18:18
@kabbes69

Was soll das alles? Sie haben sich geeinigt, dass das Haus verkauft werden soll - die Schwester im Ausland möchte verständlicherweise ihren Erbteil ausbezahlt kriegen. Es ging hier nur darum, wie das alles vonstatten geht.

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Ist es möglich das meine Mutter ihren Erbanteil ihrer Tochter Überträgt?

Dazu müsste sie das Erbe antreten. Vorher gibt es nichts zu übertragen ...

... und zu dem Erbe wirkt die Pfändung.

.

... und zu Ungunsten eines 3. (z.B. Sozialamt) kann man auf nichts verzichten.


soireedure  17.08.2024, 23:37

Du schreibst erst:

Dazu müsste sie das Erbe antreten. Vorher gibt es nichts zu übertragen ...

Und dann:

Schlägt sie das Erbe nicht aus (was sie nicht zu Ungunsten des Sozialamtes kann), ist sie selbstverständlich Erbin.

Du widersprichst dir selbst. Deine Beiträge hier sind redundant, viel Text, der nichts aussagt.

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GutenTag2003  17.08.2024, 23:40
@soireedure

Es liegt an Dir dies nicht zu verstehen.

, viel Text, der nichts aussagt.

So ist das mit Deinen Texten, das hast Du gut erkannt nur mit der Zuordnung - wie mit anderem auch - hast Du erhebliche Probleme.

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GutenTag2003  17.08.2024, 23:49
@soireedure

Nö, Nachhilfe hast Du doch nicht nötig. Also mühe Dich etwas. Ich habe Hoffnung, dass Du es noch verstehst ...

... oder (auch nicht) ....

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soireedure  18.08.2024, 04:04
@GutenTag2003

Dann bleibt der letzte Teil deines Kauderwelsch eben unverständlich. Wenn dir das lieber ist ;-)

PS: Mir ein Rätsel, seit wann Excel-"experten" dazu qualifiziert sind, juristische Ratschläge zu erteilen. Aber hier ist wohl alles möglich.

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GutenTag2003  18.08.2024, 08:26
@soireedure
PS: Mir ein Rätsel

Nun, für Eindimensionale ist ganz offensichtlich vieles ein Rätsel

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GutenTag2003  18.08.2024, 13:33
@soireedure
Antwort nach 5 Sekunden. Sag mal, hast du keine Hobbys?

Schon wieder Selbstgespräche?

Antwort nach 5 Sekunden

... oder waren es bei Dir nur 4 Sekunden?

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GutenTag2003  18.08.2024, 13:34
@soireedure

O.k. Du trittst in den Wettstreit um "Sekunden" ein 😂😂😂😂😂😂😂

Du bist genial. ... und mein Held

Ich reiche Dir die Gold-Medaille. Du hast mich überholt. Du warst schneller.

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GutenTag2003  18.08.2024, 14:16
@soireedure
Du bist genial. ... und mein Held
Ich reiche Dir die Gold-Medaille. Du hast mich überholt. Du warst schneller.
0
GutenTag2003  18.08.2024, 14:21
@soireedure

Es bleibt dabei

Du bist genial. ... und mein Held
Ich reiche Dir die Gold-Medaille. Du hast mich überholt. Du warst schneller.

Und ganz erstaunlich nach mehrfachem:

Ich habe kein Interesse an weiteren Beiträgen von dir.

Du scheinst einem Zwang zu unterliegen. Deine Worte verpuffen, sie haben eine Halbwertzeit von wenigen Sekunden.

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soireedure  18.08.2024, 15:18
@GutenTag2003

Bevor man ein Erbe verkaufen kann, muss man zunächst erben. Wenn etwas notarpflichtig ist, muss man zum Notar.

Ach, und wussten Sie schon: Wenn in der Straße ein 50-Schild hängt, heißt das, man darf maximal 50 km/h fahren. Und wenn es blitzt, folgt darauf ein Donner.

Hat zwar nur bedingt etwas mit der Frage zu tun, aber ich wollte das einfach mal gesagt haben, damit ich jetzt darüber diskutieren kann.

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GutenTag2003  18.08.2024, 15:32
@soireedure
Du bist genial. ... und mein Held
Ich reiche Dir die Gold-Medaille. Du hast mich überholt. Du warst schneller.

Und ganz erstaunlich nach mehrfachem:

Ich habe kein Interesse an weiteren Beiträgen von dir.

Du scheinst einem Zwang zu unterliegen. Deine Worte verpuffen, sie haben eine Halbwertzeit von wenigen Sekunden.

.

... und so inspirierend und berechenbar.

0
soireedure  18.08.2024, 15:38
@GutenTag2003

Völliger Blödsinn!

Bevor man ein Erbe antreten kann, muss man erben! Um ein Haus zu verkaufen, muss man zum Notar, oder bei einer vergleichbaren Stelle vorsprechen und seine Unterschrift beglaubigen lassen! Alles andere entspringt der Fantasie, äh, "Phantasie".

0
GutenTag2003  18.08.2024, 15:46
@soireedure
Du bist genial. ... und mein Held
Ich reiche Dir die Gold-Medaille. Du hast mich überholt. Du warst schneller.
Und ganz erstaunlich nach mehrfachem:
Ich habe kein Interesse an weiteren Beiträgen von dir.
Du scheinst einem Zwang zu unterliegen. Deine Worte verpuffen, sie haben eine Halbwertzeit von wenigen Sekunden.
.
... und so inspirierend und so berechenbar.

... und ja, Dein Auftritt ist völliger Blödsinn

.

Solltest Du nicht in der Lage sein, Deine Sprüche zu verstehen?

Und ganz erstaunlich nach mehrfachem:
Ich habe kein Interesse an weiteren Beiträgen von dir.

Ganz offensichtlich hast Probleme mit Dir

0
soireedure  18.08.2024, 16:10
@GutenTag2003

Blödsinn! Um das Haus zu verkaufen, muss man erstmal das Erbe antreten. Wurde doch nun lang und breit erklärt.

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Dichterseele  17.08.2024, 13:18

Das ist kompletter Unsinn.

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kabbes69  17.08.2024, 15:41
@GutenTag2003

Die Mutter ist ja bereits in der noch nicht auseinander gesetzten Erbengemeinschaft -.und aus der kommt sie ohne Mitwirkung der Miterbin nicht raus.

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GutenTag2003  17.08.2024, 15:46
@kabbes69

o.k., auch dann kann eine Schenkung - an die Tochter - zu Lasten Dritter nicht erfolgen.

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GutenTag2003  17.08.2024, 15:50
@GutenTag2003

Der Verkauf, der kann mit entsprechender Vollmacht, durch den Bevollmächtigten erfolgen.

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Soul10922 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 09:45

Hilf mir mal, "Das Erbe antreten" das Erbe besteht ja d.h. Ein Erbanteil. Ist es weil es eine erbgemeinschaft ist kein Erbe? Da ich bis jetzt lesen konnte, das man seinen teil innerhalb einer Erbgemeinschaft Übertragen kann.

... und zu Ungunsten eines 3. (z.B. Sozialamt) kann man auf nichts verzichten.

Auch hier bitte um Hilfe, ich konnte bereits auch hier rauslesen, das bei einer Übertragung z.b. Schenkung die jeweiligen schulden beglichen werden müssen, was ja kein Problem wäre

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GutenTag2003  17.08.2024, 09:49
@Soul10922
 Ist es weil es eine erbgemeinschaft ist kein Erbe? 

Schlägt sie das Erbe nicht aus (was sie nicht zu Ungunsten des Sozialamtes kann), ist sie selbstverständlich Erbin.

, das bei einer Übertragung z.b. Schenkung die jeweiligen schulden beglichen werden müssen

Ja ... und Hilfebedürftigkeit vermieden.

Bei Bezug von Sozialhilfe kann/muss ggf. eine Schenkung rückabgewickelt werden.

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