Wie tritt man ein Erbe an?

7 Antworten

Grundsätzlich kann man ein Erbe ausdrücklich annehmen, das geht gegenüber jedem, oder konkludent (durch schlüssiges Handeln), indem man über das Erbe verfügt, also zb sich Dinge vom Nachlass mitnimmt. (Das alles natürlich nur, wenn man auch tatsächlich Erbe ist).

Wenn ein Grundstück im Nachlass ist, braucht man einen Erbschein, den das Nachlassgericht erteilt, oder ein notarielles Testament und die Eröffnungsniederschrift des Gerichts. Dann kann man sich, bzw. die Erbengemeinschaft ins Grundbuch eintragen lassen. 2 Jahre nach dem Erbfall ist das sogar kostenlos.

Erbe kannst du natürlich auch als Minderjähriger werden. Die Annahme/Ausschlagung müssten die Eltern allerdings erklären. Für die Annahme brauchen sie keine familiengerichtliche Genehmigung, für die Ausschlagung allerdings schon (§ 1643 Abs. 2 BGB).

Hier kommt auch noch das Familiengericht ins Spiel, das prüft, ob das Erbe übeerhaupt angenommen werden darf. Das können deine Eltern nicht allein entscheiden. An einem Haus hängen auch Kosten. Es muss klar sein, wie die bestritten werden, wenn du Erbe wirst.

Zudem hats du nur einen Freibetrag von 20.000,-- Euro, d.h. für den Restwert des Hauses fällt Erbschaftssteuer an, die muss direkt beglichen werden, wenn der Bescheid kommt. Hast du bzw. deine Eltern das Geld, um die zu stemmen?

Das alles prüft das Familiengericht und entscheidet dann, ob du nicht finanziell überbelastet wird, dann darfst du das Erbe nicht annehmen. Da hast du wenig Einfluss darauf.

Um alles andere kümmern sich andere Menschen wie z.B. Geschwister deines Onkels, seine Eltern, wenn noch lebend, seine Ehefrau, wenn er eine hat.

Die Kosten einer Bestattung werden aus dem Nachlass bestritten, hat er kein Barvermögen, würde sich der Besorger der Bestattung dann an dich halten, dann musst du die Kosten übernehmen, d.h. das Haus würde vermutlich verkauft werden müssen um :

  1. die Erbschaftsteuer zu begleichen
  2. die Bestattungskosten
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Hat der Onkel ein Testament ordnungsgemäss beim Nachlassgericht hinterlegt, so wirst Du benachrichtigt. Dann müssen Deine Vormünder damit einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen mit dem Du dich in Grundbuch eintragen lassen kannst. Damit können dann nur Deine Vormünder über das Haus verfügen, bzw. es mündelsicher verwalten. Auf die Grundsteuer müssen sie ab dann bezahlen.

Ist das Haus frei, kannst Du theoretisch auch dort einziehen, falls es Deine Vorgesetzten erlauben. Ein Haus sollte ja nach Möglichkeit nicht länger unbewohnt bleiben, sonst können sich schnell Schäden einstellen, wenn das z.B. nicht beheizt wird.

Kommt auf das Testament des Onkels an. Bis zur Volljährigkeit- kannst du weder über die Annahme noch über eine mögliche Ausschlagung selbständig entscheiden.

Vielleicht hat dein Onkel hierfür einen Testamentvollstrecker bestimmt. Ein Anwalt- hat mit der Angelegenheit nichts zu tun - ausser Onkel hätte diesem das Testament zur Verwahrung gegeben - aber auch der müsste es bei Gericht abgeben. Könnte sein, dass dies in Bundesländern mit Anwaltsnotaren vielleicht anders ist.

Selbst mit dem Papierkram - hättest du erst ab Volljährigkeit zu tun.

Erbschein beantragen, Verträge kündigen, Versicherungen informieren.

Wenn deine Eltern bzw.das Familiengericht die Erbschaft für dich annehmen- könnte das Haus aber bereits auf deinen Namen eingetragen werden.

Der Arzt stellt den Tot fest und stellt einen Totenschein aus.

Man beauftragt ein Bestattungsunternehmen und die organisieren die Beerdigung. Die kümmern sich auch um die Sterbeurkunde.

Man meldet alles ab, z. B. Rente, GEZ, Telefon, Strom. Einige wollen die Sterbeurkunde sehen.

Eventuell gibt es ein Testament, bei ganz wenig Vermögen reicht das teilweise aus.

Gewöhnich beantragt man aber einen Erbschein beim Nachlassgericht. Das stellt den Erben den Erbschein aus.

Mit dem Erbschein beantragt man dann beim Grundbuchamt die Umschreibung vom Grundstück/Haus auf den Erben. Mit dem Erbschein kann man dann auch die Konten des Verstorbenen übertragen.