Denkt ihr dass Drohnen sinnvoll sind bei der Wildtierbeobachtung?

3 Antworten

Ich bin bald wieder auf Tierbeobachtung und hab gedacht ich nehme mal die Drohne mit. Denkt ihr es ist sinnvoll?

Nein.

Du würdest das Wild damit stören und beunruhigen.

Und alleine schon das Aufsuchen des Wildes ist Dir verboten, wie ich Dir in Deiner anderen Frage bereits erklärt habe.

  

Siehe §19a Bundesjagdgesetz:

Verboten ist, Wild (…) unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.

  

Du hast dort (als an der Stelle nicht jagdausübungsberechtigte Person und ohne schriftliche Ausnahmegenehmigung Deines Bundeslandes z.B. aufgrund von Forschungszwecken) nichts zu suchen.

Und Du übst damit faktisch die Jagd aus:

Siehe §1 Absatz 4 Bundesjagdgesetz:

 Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.

  

Und wer irgendwo die Jagd ausübt ohne dort jagdausübungsberechtigt zu sein, der begeht damit Wilderei, eine Straftat.

Siehe §292 Srafgesetzbuch:

Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts dem Wild nachstellt (…) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    

Zur Info:
Sogar die Kitzrettungsvereine (mitsamt ihren Drohnen die heute üblicherweise benutzt werden um die Kitze in den Wiesen zu finden) dürfen ohne Erlaubnis des dort zuständigen Jägers nicht tätig werden, weil das faktisch Jagdausübung ist, da sie das Wild damit aufsuchen.

  

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger

WolfLuchsfan 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 12:48

Jaja🙄

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Waldmensch70  05.07.2024, 13:13
@WolfLuchsfan
Jaja🙄

Nein, nicht "jaja".

So lautet das Gesetz. Und das hast Du zu beachten. Was verstehst Du an "Straftat" nicht?

Du hast gefragt und das ist die korrekte Antwort darauf. Also verdrehe deshalb mir gegenüber nicht die Augen, weil ich sie Dir nenne…

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WolfLuchsfan 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 13:18
@Waldmensch70

Straftat in Deutschland. Hab ich gesagt es ist in Deutschland und das Forstamt sagt auch zu.

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Waldmensch70  05.07.2024, 13:26
@WolfLuchsfan
Straftat in Deutschland. Hab ich gesagt es ist in Deutschland

Davon ist hier auf GuteFrage auszugehen, wenn Du nicht explizit etwas Anderes dazu schreibst.

Es ist im Zweifel also Dein Versäumnis nicht alle nötigen Informationen geliefert zu haben, nicht meins beim Beantworten der Frage.

und das Forstamt sagt auch zu.

Das Forstamt hebelt keine geltenden Gesetze aus wie z.B. den oben zitierten §19a BJagdG.

Und zuständig für das Wild ist alleine der dort jagdausübungsberechtigte Jäger.

Das kann der Förster sein (wenn er beides in einer Person ist), muss es aber nicht zwangsweise. In sofern sagt das nichts aus.

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Waldmensch70  05.07.2024, 14:24
@WolfLuchsfan
Es gibt dort keine Jäger

1. Glaube ich Dir nicht. In Deutschland gibt es grundsätzlich erst einmal eine Bejagungspflicht. Und dann wird kein Forst ohne Jäger sein, denn die wollen dort bestimmt keinen übermäßigen Verbiss an den Bäumen durch das Wild. Wo soll dieses "dort" denn sein?

2. Selbst wenn Du da noch nie einen Jäger angetroffen hast: Das ändert nichts an den Gesetzen.

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WolfLuchsfan 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 14:43
@Waldmensch70

Es ist nicht in Deutschland. Und es ist ein Nationalpark also... Außerdem wurde ein striktes Jagdverbot in der Nähe eingeleitet wegen Forschung und so

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Waldmensch70  07.07.2024, 12:12
@WolfLuchsfan
Es ist nicht in Deutschland. Und es ist ein Nationalpark also..

Mit einem „Forstamt“? Wo ist das denn genau?

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Waldmensch70  07.07.2024, 15:05
@WolfLuchsfan
Ja, Belgien

Oh, OK.

Da ich die belgischen Gesetze diesbezüglich nicht kenne, nimm‘ meine Hinweise oben als Info wie es in DE wäre.

Nix für ungut.

Es wäre gut, wenn Du das in zukünftigen diesbezüglichen Fragen dazu schreibst um welches Land es sich handelt. Denn sonst denken auch die Mitleser, dass sie gegebene Tipps auch hier in DE selber genauso anwenden können.

Es geht dabei ja nicht nur um Dich persönlich, es gibt ja genug die sonst sagen „ja aber im Internet haben ich gelesen, dass ich … darf!“

🙂

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PatchrinT  05.07.2024, 13:19

Deine Gesetze kannst du bald in die Tonne treten. Es gibt kein Gesetz das verbietet den Wald zu betreten und mit Fernglas,Kamera u.a Tiere zu beobachten. Und in welcher Weise stört man denn? Stören....Die Meisen im Kasten zuhause störe ich beileibe mehr beim Rasenmähen als durch langsame Pirsch durch den Wald. Und trotzdem kommen sie jedes Jahr wieder. So gesehen ist der wald Zufluchtsort,Nist,-Brut,-Wohnstätte alles in allem. Und trotzdem ist das betreten eines Waldes nicht verboten. Wenn ich mich natürlich aufführe wie ein Elefant im Porzellanladen,dann störe ich die tiere. Mittlerweile gibt es Profikameras die einige zig-hundert(e) Meter so nah ranzoomen um zu erkennen ob die Taube dort oben im Baum beringt oder unberingt ist. Andere Frage ist.....was stört mehr,diese Mountainbikefahrer oder der Naturfreak mit Cam im Wald. Wenn jemand sich ordentlich aufführt,die Gesetze(?) einhält,weiß wo ein Fuchs,-Dachs,u.a Bauten sind,was spricht dagegen sich gut getarnt in ausreichender entfernung auf die Lauer zu legen? Deine Gesetze? Wie gesagt,die kannst du in die tonne treten.....

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Waldmensch70  05.07.2024, 13:32
@PatchrinT
Deine Gesetze kannst du bald in die Tonne treten. Es gibt kein Gesetz das verbietet den Wald zu betreten und mit Fernglas,Kamera u.a Tiere zu beobachten.

Nein.

Es gibt nur das Gesetz das Dir erlaubt den Wald zu Erholungszwecken auf den dort dafür angelegten Wegen zu betreten. Das hebelt aber nicht die anderen, ebenfalls geltenden Gesetze aus. Und eines davon ist eben der oben zitierte §19a BJagdG.

→ Wenn Du also auf einem offiziell vorhandenen Weg im Wald stehst und von dort mit dem Fernglas das Reh ein Stück weiter weg anschaust: Kein Problem.

→ Wenn Du aber das Reh aktiv aufsuchst (Dich ihm absichtlich näherst), dann ist das "aufsuchen von Wild". Und wenn es dann noch abseits der offiziell vorhandenen Wege passiert, dann suchst Du es in seinen Rückzugsräumen auf und dann gilt eben obiger Paragraph.

So einfach ist das. 🤷‍♂️

  

Und das musst Du mit mir jetzt nicht an irgendwelchen anderen Beispielen wie den Meisen im Kasten bei Dir im Garten diskutieren.

Ich bin Dir für die geltenden Gesetze keine "Rechenschaft" schuldig und ich muss dafür auch nicht als "Diskussionspartner" herhalten. Denn ich habe die Gesetze nicht gemacht, ich habe sie dem Fragesteller oben nur genannt.

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Waldmensch70  05.07.2024, 13:36
@PatchrinT

  

PS:
Die Meisen in Deinem Garten sind gar kein Wild.
Siehe §2 Bundesjagdgesetz.

Und Whataboutism wir "ja aber die Mountainbikefahrer" ändert auch nichts an der Gesetzeslage.

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PatchrinT  05.07.2024, 13:39
@PatchrinT

......was bedeutet wild aufsuchen? Mein Vater war auch ein Naturfreund so wie ich,werde das von ihn haben. Als ich Kind war nahm er mich oft mit in den wald,um Tiere,besonders aber Vögel zu beobachten. Er fotografierte sie,nahm die Stimmen auf und machte Vorträge in Säälen des Vereins VDK. Auch mit seltenen Pflanzen wie die wilde Orchidee und viele mehr machte er Vorträge. Die sääle waren gut befüllt. Diashow. als ich etwas älter war,ca. 15,waren wir nachts auf einer Lichtung,d.h gut versteckt am Waldrand,beobachteten Rehe und die Hirsche beim röhren. Ich werde das niemals vergessen. Aus seinen erinnerungen heraus malte er dann das auf Öl,großartige Bilder die bei mir und im familienkreis noch hängen. Der Mond im Hintergrund,Waldlichtung,Hirsche.....und viele andere Naturmalereien auf ÖL. Welcher Mensch nimmt seinen sohn mitten in der Nacht mit in den Wald? HEUTZUTAGE? Die sch.....sich doch alle in die Hose und/oder denken an Gesetze "lach".....

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Waldmensch70  05.07.2024, 14:20
@PatchrinT
......was bedeutet wild aufsuchen?

Habe ich Dir oben in meinem vorigen längeren Kommentar erklärt.

Aber nochmal:

Warum äußerst Du mir gegenüber jetzt Deinen Unmut über die Gesetzeslage? Warum soll ich für Dich dafür als "Sparringpartner" herhalten bei dem Du Dich darüber "auskotzt"?

Ich kann doch nichts dafür. Ich habe die Gesetze nicht gemacht.

Und ich verstehe Dich ja sogar. Ich bin selber begeisterter Naturfreund.Aber das ändert ja nichts daran, dass wenn hier jemand fragt ob er etwas kann/darf/soll ich ihm die dafür geltenden Gesetze nenne.

Soll ich ihm wider besseren Wissens sagen "Ja, toll, mach mal", obwohl ich weiss, dass er sich damit ggf. in Probleme begeben kann?

Ich bin selber schon einem "selbsternannten Nabu-Hilfssheriff" begegnet (Er selber sagte, dass er vom Nabu sei als er sich vor mir aufplusterte. Das ist nicht meine "Interpretation" oder "Unterstellung". Ich habe nichts gegen den Nabu als Solches.), der mich deshalb doof angemacht hat. Und das, weil ich von einem öffentlich zugänglichen, fest angelegten (sogar asphaltierten) Weg aus mit einem Teleobjektiv auf überschwemmten Wiesen rastende Graugänse im Winter fotografiert habe. Und dabei habe ich es "gewagt" mich direkt am Rand des Weges neben einem Strauch niederzuhocken und mit einer etwas auffälligeren Ausrüstung (Stativ, Vollformat-DSLR, großes weisses Teleobjektiv vorne drauf) die mehr als hundert Meter entfernten Vögel aufzunehmen…

  

Ich schreibe die Antwort hier ja nicht, weil ich mich hier für den "Bessermenschen" halte, sondern weil ich es selber genauso auch schon erlebt habe. 🤷‍♂️

  

Und wenn der Fragesteller sich z.B. in dem Revier in dem ich jage die Tiere anschauen wollen würde und dabei keinen Mist baut, die Tiere nicht verschreckt und sich ordentlich benimmt, dann würde ich ihn sogar mal mitnehmen und ihm dort vor Ort die Tiere zeigen, ihm noch Dinge erklären die er ggf. nicht weiss etc.

(Aber selbst dann würde ich ihm als dort jagausübungsberechtigter Jäger die Drohne nicht erlauben, da die wirklich das Wild viel zu sehr beunruhigt. Das weiss ich von den Kitzerettungsaktionen bei denen ich mitmache, wenn wir die Kitze auf den Wiesen vor der Heuernte vor den Mähmaschinen retten. Die reagieren da auch auf eine weiter oben fliegende Drohne schon recht empfindlich. Wir machen das da auch nur weil da der Zweck die Mittel heiligt und das immer noch besser ist als bei lebendigem Leibe zerschnittene Kitze)

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PatchrinT  05.07.2024, 14:25
@Waldmensch70

glaubst du im ernst daran das dieses "Gesetz" mich daran hindern würde in den Wald abseits des Weges zu gehen? Wie du unten lesen kannst war das "Aufsuchen von wild" früher eine normale sache. Dabei war es selbstverständlich das man kein wild störte,eine Begabung wie ich es nenne,die heute wohl wenige haben.Ich binsozusagen ein Waldeskind,mein opa war bei der Forst beschäftigt,fällte Bäume noch mit der Bügelsäge weil es zu der Zeit keine Stihl gab. Wie oft kann ich mich erinnern das ich in den Wald gegangen bin,richtig weit,um die sehr alten Dachsbauten,-Fuchsbauten zu beobachten. Man sagt das sie an die 100 Jahre alt sind und immer wieder aufgesucht werden. Es kommt immer individuell auf den Menschen an ob er sich wie ein tolpatsch im Wald bewegt oder nicht. Und sicherlich bin ich dafür das solche einen denkzettel bekommen sollten,aber nicht generell auf jeden der die "Begabung" besitzt sich unbemerkt ein Reh zu nähern. Und sicherlich durfte ich das Steinmarderbaby,abseits des Weges,damals nicht mit nach Hause nehmen und es aufpäppeln. Vielleicht galt das schon unter "Aufsuchen eines verletzten wildtieres" und gibt auch ein Gesetz dafür. Das hat mich aber nicht interessiert,auch dem befreundetem förster nicht der ihn dann in seine station zum auswildern brachte. Hatte ihn 3 monate.

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Waldmensch70  05.07.2024, 14:29
@PatchrinT
glaubst du im ernst daran das dieses "Gesetz" mich daran hindern würde in den Wald abseits des Weges zu gehen?

Was ich "glaube" spielt doch gar keine Rolle.

Ich habe Dir doch gerade erklärt, das ich selber das sehr gut nachvollziehen kann, das ich aber trotzdem auf eine entspr. Frage die geltende Gesetzeslage nennen werde.

Denn ich kann ja wohl kaum irgendwem empfehlen gegen Gesetze zu verstoßen und ihn noch dazu anstiften. 🤷‍♂️

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PatchrinT  05.07.2024, 14:48
@PatchrinT

trotzdem schreibe ich gerne meine Meinung,will keinen in diskusionen stürzen. Aber mal ehrlich,wieviel jüngere Menschen haben heute überhaupt die interesse und den Mumm abseits der Wege zu gehen? Bei meinen wanderungen im Wald kommt mir ja schon manchmal die gänsehaut ......und den heutigen ist dieses eher nicht zuzutrauen

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Das ist eigentlich sehr sinnvoll. Es hat auch den Vorteil, dass man dann nicht in den Lebensraum der Tiere muss, sondern nur darüber fliegt. Allerdings kann die Drohne auch schnell abstürzen oder gegen einen Vogel fliegen. Aber es dürfte durchaus eine gute Alternative sein.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich beschäftige mich viel und gerne mit Tieren

Waldmensch70  05.07.2024, 12:11
Das ist eigentlich sehr sinnvoll. 

Nein, es ist verboten.

Siehe §19a Bundesjagdgesetz:

Beunruhigung von Wild
Verboten ist, Wild (…) unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.

   

Das habe ich ihm aber schon einmal in seiner letzten Frage erklärt.

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WolfLuchsfan 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 12:49

Stimmt, muss halt nur aufpassen, dass ich keine Vögel treffe. Aber ich kann ja schon ganz gut fliegen.

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kommt auf die Flugdauer an! Wenn sie eine Stunde am Stück in der Luft bleiben kann dann ist es ok!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung