Defekt am WC-Spülkasten wer zahlt?
Guten Tag bei uns ist der WC-Spühlkasten kaputt gegangen (das Wasser lief durch). Er ist hinter den Fliesen, sprich man kann nur den Knopfdeckel abmachen. Nun war der Techniker da. Alles war verkalkt. Rechnung: Geberit Schwimmerventil; Geberit Glockendichtung; Entkalkungsflüssigkeit; Kundendienstmonteurstunde.
Laut meinem Vermieter muss ich das zahlen. Wie seht ihr das? Ich habe auch §11 unseres Mietvertrages angehängt. Wie seht ihr das?
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5 Antworten
Die Kleinreparaturklausel ist eindeutig vereinbart und so auch voll rechtskonform. Nur hat der Vermieter im Mietvertrag vereinbart, dass nur bei Kosten bis 100 EUR diese vom Mieter zu tragen sind. Hier sind es aber 140 EUR. Außerdem ist die Reparatur hier keine Kleinreparatur im Sinne des Gesetzes. Das ist der zweite Grund, warum der Mieter nichts zu zahlen braucht. Die Rechnung / Forderung ist deshalb zurückzuweisen.
Der Vermieter zahlt.
Grund ist nicht nur, dass der Maximalbetrag von 100€ überschritten ist bei dieser Rechnung. Obendrein ist die gesamte Kleinreparaturklausel in §11 deines Vertrags insgesamt unwirksam. Denn die Klausel darf sich nur auf Teile beziehen, die deiner direkten unmittelbaren Nutzung ausgesetzt sind. Diese Einschränkung fehlt in der Formulierung, ganz im Gegenteil, es sind in der Aufzählung auch Dinge genannt, für die das nicht gilt. Rolläden z.b. sind nicht der direkten Nutzung ausgesetzt, sondern lediglich die Rollogurte.
Die Teile in der Toilette, die ersetzt wurden, unterliegen auch nicht deiner direkten Nutzung (Berührung). Du drückst nur auf den Spülknopf, nur dieser würde bei korrekter Formulierung der Klausel dazu gehören, aber nichts was hinter den Fliesen ist.
Mir wurde mal vom Mieterschutzverein gesagt:
Für alles, was dem Mieter nicht zugängig ist, zahlt der Vermieter. Wenn ich das richtig sehe, kommt Ihr an den Kasten nicht ran.
Für das kalkhaltige Wasser könnt Ihr nichts.
Es kommt auf die Summe an. Über 100 Euro zahlt der Vermieter, darunter Du. So verstehe ich das. Und es kommt auch noch darauf an, wie viele Kosten im ganzen Jahr anfallen, da scheint es eine Deckelung zu geben. Ich weiß aber nicht, ob das rechtmäßig ist.
Es steht doch in Deinem Vertrag die Grenze von 100 €. Die Reparaturrechnung ist höher. Somit ist klar, dass diese komplett vom Vermieter zu übernehmen ist.
Hier irrt Dein Vermieter.