DB nicht gekommen. Müssen die meine Taxifahrt zahlen?
Gestern abend war es der pure Horror.
Ab 22 Uhr fuhren keine Bahnen mehr. Die sind alle ausgefallen. Zuerst hieß es 15 min Verspätung dann 20min 45mim und dann fällt aus.
Stand noch um 1 Uhr am Bahnhof bis ein gnädiger Typ mir erlaubt hat das meine Schwester an der Haustüre bei mir an der Adresse bezahlt weil ich nicht viel Geld bei mir hatte und die Fahrt 120 Euro gekostet hat
Was kann ich jetzt da machen?
Vorweg: Hast Du überhaupt eine Rechnung über die Taxifahrt?
Ja habe eine Quittung ausgestellt bekommen
6 Antworten
Schreib den Sachverhalt genau auf (Datum, Name des Bahnhofes, Angabe, seit welcher Uhrzeit du am Bahnhof gewartet hast und wohin du fahren wolltest) und schick ihn zusammen mit
- deiner Fahrkarte (oder, wenn es eine Monatskarte ist, die du noch brauchst, mit einer Kopie deiner Fahrkarte),
- der Taxiquittung und
- deiner Bankverbindung
an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt.
Da du nicht schreibst, welcher Zug, welcher Verbund oder welche Gesellschaft hier im Spiel war, anbei der Auszug für DB Fernverkehr:
Wann darf ich ein Taxi nutzen?Ihnen werden die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 80 Euro *) **) ersetzt
- bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und
- einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Min. am Zielbahnhof
- oder
- bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und
- wenn der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann
- wenn das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und
- der Kunde mit dem Eisenbahnunternehmen - aus von diesem zu vertretenden Gründen - nicht in Kontakt treten kann (Kontaktaufnahme vor Ort mit DB Verkaufsstelle, DB Information oder Personal des genutzten Zuges).
*) Dieser Höchsbetrag gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung im Sinne des Artikel 18 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007.
**) Besonderheit bei BC 100: Innerhalb der Geltungsdauer einer BC 100 werden für Aufwendungen bei Taxi-/PKW-Weiterreise in Summe maximal 25% des gezahlten BC 100-Preises erstattet.
Bitte beachten Sie:
Stellt das Eisenbahnunternehmen dem Kunden ein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung, so hat dessen/deren Nutzung grundsätzlich Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative. Der Kunde kann in diesem Fall keinen Ersatz der Kosten für ein anderes Verkehrsmitel oder eine Übernachtung verlangen, soweit er sich nicht erfolglos um Kontaktaufnahme vor Ort mit der DB Verkaufsstelle, DB Information oder Personal des genutzten Zuges bemüht hat.
Quelle: https://www.bahn.de/hilfe/fahrgastrechte/faq-fahrgastrechte
Generell NIE die letzte Bahn nehmen!
Hier lesen!
https://www.travelbook.de/service/deutsche-bahn-weiterfahrt-taxi-kosten
Auf den Kosten sitzen bleiben!
Nein, ich schaue direkt auf der Website der DB und spreche aus eigener Erfahrung.
Der Artikel beschreibt auch nur die geltenden Fahrgastrechte. Wer sich dran hält, bekommt das Geld.
Da geht es jetzt hier weiter
https://www.bahn.de/service/buchung/fahrgastrechte
Alles du dazu wissen musst hat dir
Allyuna
Perfekt erklärt
Wenn es kein gültiges Taxi ist und du keine Quittung hast hast du keine Chance auf rückerstattung
Was meinst du mit gültiges Taxi? Nein es war kein Uber oder so es war wirklich ein Taxi taxi
Ja habe eine Quittung ausgestellt bekommen
Perfekt, die reichst du dann ein. Dann solltestndu Geld zurückbekommen
Ein Taxi welches eingetragen ist, also kein Mitfahrer oder sowas
Wo steht denn was von "letzte Bahn"? Und natürlich werden die Kosten erstattet, zumindest bis 80,- EUR.