DB nicht gekommen. Müssen die meine Taxifahrt zahlen?

FlockeFindet  03.05.2023, 10:14

Vorweg: Hast Du überhaupt eine Rechnung über die Taxifahrt?

Unline 
Beitragsersteller
 03.05.2023, 10:17

Ja habe eine Quittung ausgestellt bekommen

6 Antworten

Schreib den Sachverhalt genau auf (Datum, Name des Bahnhofes, Angabe, seit welcher Uhrzeit du am Bahnhof gewartet hast und wohin du fahren wolltest) und schick ihn zusammen mit

  • deiner Fahrkarte (oder, wenn es eine Monatskarte ist, die du noch brauchst, mit einer Kopie deiner Fahrkarte),
  • der Taxiquittung und
  • deiner Bankverbindung

an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt.

Von Experte MarSusMar bestätigt

Da du nicht schreibst, welcher Zug, welcher Verbund oder welche Gesellschaft hier im Spiel war, anbei der Auszug für DB Fernverkehr:

Wann darf ich ein Taxi nutzen?

Ihnen werden die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 80 Euro *) **) ersetzt

  • bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und
  • einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Min. am Zielbahnhof
  • oder
  • bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und
  • wenn der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann
  • wenn das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und
  • der Kunde mit dem Eisenbahnunternehmen - aus von diesem zu vertretenden Gründen - nicht in Kontakt treten kann (Kontaktaufnahme vor Ort mit DB Verkaufsstelle, DB Information oder Personal des genutzten Zuges).

*) Dieser Höchsbetrag gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung im Sinne des Artikel 18 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007.

**) Besonderheit bei BC 100: Innerhalb der Geltungsdauer einer BC 100 werden für Aufwendungen bei Taxi-/PKW-Weiterreise in Summe maximal 25% des gezahlten BC 100-Preises erstattet.

Bitte beachten Sie:

Stellt das Eisenbahnunternehmen dem Kunden ein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung, so hat dessen/deren Nutzung grundsätzlich Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative. Der Kunde kann in diesem Fall keinen Ersatz der Kosten für ein anderes Verkehrsmitel oder eine Übernachtung verlangen, soweit er sich nicht erfolglos um Kontaktaufnahme vor Ort mit der DB Verkaufsstelle, DB Information oder Personal des genutzten Zuges bemüht hat.

Quelle: https://www.bahn.de/hilfe/fahrgastrechte/faq-fahrgastrechte

Generell NIE die letzte Bahn nehmen!

Hier lesen!

https://www.travelbook.de/service/deutsche-bahn-weiterfahrt-taxi-kosten

Auf den Kosten sitzen bleiben!


germanils  03.05.2023, 10:22

Wo steht denn was von "letzte Bahn"? Und natürlich werden die Kosten erstattet, zumindest bis 80,- EUR.

Allyluna  03.05.2023, 10:31
@verreisterNutzer

Der Artikel beschreibt auch nur die geltenden Fahrgastrechte. Wer sich dran hält, bekommt das Geld.

Wenn es kein gültiges Taxi ist und du keine Quittung hast hast du keine Chance auf rückerstattung


Unline 
Beitragsersteller
 03.05.2023, 10:19

Was meinst du mit gültiges Taxi? Nein es war kein Uber oder so es war wirklich ein Taxi taxi

germanils  03.05.2023, 10:19

Was soll denn ein "gültiges Taxi" sein?