DB Killer entfernen ohne DB Grenze zu überschreiten?
Hallo zusammen, so wie der Titel es schon fragt, darf ich den DB Killer entfernen wenn er die DB Grenze nicht überschreitet?
Wenn ich manche Autos höre von denen man schon fast ein Gehörschaden bekommt und auch noch so fahren dürfen, frage ich mich natürlich was gegen das entfernen meines DB Killers spricht. Mein Motorrad hört sich selbst ohne DB Killer extrem leiser an.
Worauf ich zu meiner zweiten Frage komme. Was für rechtliche Konsequenzen zieht es mit sich, wenn ich dann doch mal ohne DB Killer angehalten werde?
4 Antworten
Nein, darfst du nicht. Weil der DB-Killer Teil der geprüften Abgasanlage ist. Entfernst du ihn, nimmst du eine bauliche Änderung an dieser Anlage vor und die Betriebserlaubnis erlischt und damit auch die des gesamten Fahrzeugs. Vollig egal, wie laut andere Fahrzeuge sind.
Also im großen und ganzen lohnt sich das nicht wirklich? Dann, wenn man es unbedingt möchte, eine Maschine kaufen die auch so laut eingetragen ist? Hab jetzt kein so großes Interesse daran aber dachte halt ich frag mal weil meine Maschine für ne 1000er doch etwas leise klingt
Doch, das kannst du. Ist dann aber eine Einzelabnahme, das kann einige hundert Euro kosten. Da wäre es sinnvoller, eine andere zugelassene Abgasanlage zu kaufen.
Eventuell schon. Mit umfangreichen Fahrtests und Abgasmessungen. Dürfte sich als Einzelabnahme satt im vierstelligen Bereich bewegen.
So teuer ist das nun auch wieder nicht. Eine Einzelabnahme fängt bei 150€ an soweit ich weiß. Bei einer Abgasanalge muss ja nir eine Abgas- und Schallpegelmessung durchgeführt werden und der Prüfer fährt einmal um den Block. Wird je nach Motorrad trotzdem noch teurer sein, als ne Zubehöranlage mit E-Nummer.
Du verlierst die Zulassung deines Fahrzeugs und bewegst dich also illegal.
Dieses manche Autos sind doch auch so laut ist Tittigehabe aus Klasse 6 Hauptschule.
Fehlverhalten anderer rechtfertigt nicht eigenes Fehlverhalten.
Nein ich habe es nicht vor, mir ging es lediglich darum warum es keine DB Grenze im allgemeinen gibt, sondern ganz spezifisch jeder seine eigene hat.
Danke für dein Kommentar, jedoch schrieb ich nicht "manche Autos sind doch auch so laut" aber schon okay.
Wieso kann man nicht einfach RICHTIG lesen und NORMAL antworten?
Wie schreibst du denn? Und was meintest du damit?
Wenn ich manche Autos höre von denen man schon fast ein Gehörschaden bekommt und auch noch so fahren dürfen, frage ich mich natürlich was gegen das entfernen meines DB Killers spricht.
Du solltest also nicht von dir auf andere schließen.
Wenn „richtig“ und „normal“ impliziert, dass wir dir nach dem Mund reden sollen, dann NEIN.
Was du vorhast schadet allen Motorradfahrern und das ist nicht in Ordnung.
Wenn ich manche Autos höre von denen man schon fast ein Gehörschaden bekommt und auch noch so fahren dürfen
Dürfen sie nicht....
Bei äußerst hochpreisigen Autos von sehr exotischen Marken... durchaus erlaubt. Dort gibt es teilweise sehr krasse (eingetragene) DB Werte.
Also ganz unabhängig von einer bauartlich bedingten Änderung.
Bauartveränderung. Hat keine Zulassung.
Selbst eintragen kann man sowas nicht?