DB Automat hat Geld gefressen
Hallo,
am 01.01.2014 wollte ich mit meiner Freundin nach Wiesbaden fahren und unsere Fahrkarten am Automaten bezahlen (125 €) , als ich den 5 € einschub , schluckte der Automat den fünfer , zog das Geld aber nicht weiter ab. Darauf drückte ich Abbruch, es ratterte aber die 125 € kamen nicht raus. Ich meldete den Fall sofort der Störhotline , diese sagte mir Sie prüfen den Fall und überweisen mir das Geld ( ich gab ich meine Bankdaten) , heute erhielt ich den Brief mit der Antwort , das keine Störung festzustellen sein und ich mein Geld nicht wieder bekomm.
Ich lege jetzt Einspruch ein und schicke denen ein nettes Einschreiben.
Hat jemand einen Tipp oder hat jemand ähnliche Erlebnisse?
6 Antworten
Mit wievielen Scheinen habt ihr denn insgesamt bezahlt? Möglicherweise waren es einfach zu viele, und sie sind bei der Rückgabe zunächst steckengeblieben. Vielleicht hat sich dann der nächste Kunde über die vielen Scheine gefreut, was erklären würde, dass bei der Überprüfung keine Störung festgestelt wurde.
Vier Scheine sollten normalerweise kein Problem sein. Merkwürdige Sache...
Das ist letztlich eine Beweisfrage. Ihr wart immerhin zu zweit, das ist sicher besser als nichts. Ob aber ein Richter euren Aussagen mehr Glauben schenken würde oder denen der Bahn, die die Automatenprotokolle und Kassenbücher vorlegen werden, ist schwer vorherzusagen. Das Kostenrisiko für eine Klage oder einen Anwalt ist daher leider zu hoch.
Normalerweise müsste es eine feststellbare Differenz zwischen dem Kassenbestand und den Protokollstreifen geben, aber es ist nicht auszuschließen, dass der Mensch, der den Automaten leert, sich die Kassendifferenz in die eigene Tasche gesteckt hat.
Hat jemand einen Tipp
Für diesen Fall nicht mehr, aber für die Zukunft zahle immer möglichst viel mit Karte, weil im Zweifelsfall alles viel leichter nachzuweisen ist. Ich nehme Bargeld nur, wenn es nicht anders geht.
Hast du Zeugen dafür das du in den Automaten Geld gesteckt aus und dieer dir keine Fahrkarte ausgegeben hat? Ansonsten würde ich davon ausgehen das du keine Chance haben wirst. Aber viel Glück.
Nach unserem Widerspruch , zeigte sich die Bahn sehr erkenntlich. Auf einmal konnte doch ein Fehler festgestellt werden und wir bekamen das Geld wieder. Trotzdem fühlt wir uns betroben , da wir nicht glauben das beim ersten mal kein Fehler festgestellt wurde und beim zweiten mal doch. Das ist für mich widersprüchlich.
Droh der Bahn mit ner Anzeige wegen ungerechtfertigten Bereicherung und den Gang zu den Medien.
Schreib denen das du einen Zeugen hast, auch wenn das gar nicht der Fall ist.
Droh der Bahn mit ner Anzeige wegen ungerechtfertigten Bereicherung und den Gang zu den Medien.
Durch Fehlerhafte Fahrkartenautomaten entsteht kein Vorsatzdelikt. Einen Tatbestand Namens "ungerechtfertigte Bereicherung" kennt das StGB nicht. In Betracht käme Computerbetrug nach § 263a Abs. 1 StGB, der Tatbestand ist jedoch nicht erfüllt. Erst recht würde ein entsprechender Vorsatz fehlen.
Das entscheidet die Staatsanwaltschaft und kein Hobby Jurist!
Ist immer noch Manipulation möglich!
Das entscheidet die Staatsanwaltschaft und kein Hobby Jurist!
Und die wird die Anzeige schmunzelnd in die Rundablage befördern - aus exakt den von Hobby-Jurist Haglaz genannten Gründen.
So eine Drohung wäre jedenfalls bestens geeignet, der Bahn die eigene Hilflosigkeit zu demonstrieren.
Wenn ich so etwas lese wundert es mich nicht mehr, dass letztes Jahr einige Automaten gesprengt wurden. Viel Glück bei der Verhandlung!
2 x 50€ 1 x 20€ 1x 5 €
wir haben das ja gemeldet und dann gewartet was passiert wenn der nächste etwas mit scheinen bezahlt. es war all in ordnung