DAuf ich in Urlaub arbeiten gehen?

1 Antwort

Nein!

Das Bundesurlaubsgesetz ist in seiner Aussage klar (§8 BUrlG): „Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten“.

Der gesetzlich geregelte Urlaub dient der Erholung. So definiert es der Gesetzgeber. Zweck ist es, die Arbeitskraft zu erhalten und aufzufrischen, abzuschalten und Abstand zu gewinnen. Das darf nicht missachtet werden.

Quelle: https://www.fachanwalt.de/magazin/arbeitsrecht/arbeiten-im-urlaub

Woher ich das weiß:Recherche