Dauernd getrenntleben Ehegatten aus dem Haus bekommen?
Ich habe endlich den Schritt gewagt aus meiner kranken Beziehung zu flüchten und habe mich von meinem narzistisch veranlagten Ehemann getrennt. Ein Jahr zuvor habe ich das Haus in dem wir gelebt haben auf Kredit gekauft. Seit der Trennung schlafe ich auf der Couch eines Freundes.
Leider beteiligt sich mein dauert getrennt lebender Ehemann an keinerlei laufenden Kosten und ich kann mir aufgrund der Situation keinen Anwalt leisten. Das ich Ihn nicht so einfach aus dem Haus bekommen kann, habe ich bereits erfahren. Er hat jedoch nicht vor sich in den kommenden Jahren etwas neues zu suchen. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn sich der Partner nicht finanziell beteiligt? Muss ich ihm schriftlich eine Frist zum Auszug geben? Wie lang muss diese dann sein? Hat er auch nach der Scheidung Anspruch in der Wohnung zu leben?
2 Antworten
Ob der Mann sich am Kredit beteiligen muß, hängt meiner Meinung nach davon ab, ob er als Kreditnehmer mit im Kreditvertrag steht.
Zudem ist wichtig, ob mit im Grundbuch steht.
Ich würde Dir empfehlen, Dich an einen Anwalt zu wenden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Fall keine Beratungshilfe gewährt wird, kostet die anwaltliche Erstberatung meines Wissens nach aktuell bis zu 120 € netto.
Such dir eine Rechtsschutzversicherung, speziell Familienrecht. Wenn du ein paar Monate Beitrag gezahlt hast, kannst du sie in Anspruch nehmen und es wird alles nicht so teuer. Wenn du die gerichtliche Auseinandersetzung gewinnst, kannst du dir , eventuell , Kosten zurück holen.