Was kann ich tun?
Hallo ihr Lieben.
Ich habe mich vor 2 Wochen von meinem Ehemann getrennt...mit dem ich 13 Jahre zusammen war.
13 Jahre, hat er mich schlecht behandelt.
Noch Leben wir zusammen im gemeinsamen Haus, was wir uns vor 2 Jahren gekauft haben. Sind aber von Tisch und Bett getrennt.
Heute sagte er, dass er keinen Unterhalt zahlen möchte, deshalb soll die Große (11) zu ihm und die Kleine (9) bei mir bleiben.
Er hat mich 13 Jahre lang, sehr schlecht behandelt. Ich hatte aber immer die Hoffnung, dass er sich ändert.
Meine Therapeutin, bei der ich seit 1.Jahr bin, sagte, dass das, was er getan hat psychisch Gewalt ist.
Was soll ich tun, die Kinder möchten nicht getrennt werden und möchten bei mir bleiben.
Habt ihr einige Tipps?
5 Antworten
Einfach ausziehen kannst du mit den Kindern nicht. Ihr habt die gemeinsame Sorge und damit auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Also entscheidet ihr gemeinsam oder es muss das Familiengericht entscheiden.
Geklärt werden muss ja letztendlich auch, wie es mit dem Haus weitergeht.
Um eine anwaltliche Beratung wist du eh nicht herum kommen.
Zumal es ja nicht nur um die Kinder geht, sondern auch um Trennungsunterhalt, Vermögensaufteilung, usw.
Sprich mit dem Jugendamt, sage denen, dass dein noch Ehemann eines der Kinder nur bei sich haben möchte, um keinen Unterhalt zu zahlen. Das Jugendamt sollte auch mit den Kindern sprechen.
Es steht dir auch Trennungsunterhalt zu.
Trennungsunterhalt steht nur dann zu, wenn das Einkommen des Partners höher ist.
Es besteht die Möglichkeit, dass ein Elternteil beim Familiengericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. Vermutlich zieht der Schritt weitere gerichtliche Schritte nach sich.
Eine Anwältin für Familienrecht kann dich dabei besser unterstützen als die GF Community.
Das ist so nicht korrekt, da es nicht automatisch übertragen wird, nur weil jemand mit den Kindern auszieht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts und wird von beiden Sorgerechtigten ausgeübt. Es kann im übrigen auch von einem Vormund ausgeübt werden, der nicht mit dem Kind zusammenlebt.
Nehme Dir umgehend einen Anwalt , der veranlasst , dass Du mit den Kindern im Haus bleibt .
Sollte er Stress machen , rufe die Polizei.
Du musst Dich auf keinerlei Absprache mit ihm festlegen , und die Kinder sollten auch nicht getrennt werden .
Er ist verpflichtet Dir Unterhalt zu zahlen , dass weiß er auch , deshalb versucht er Dir irgendetwas einzureden .
Die Hälfte des Hauses gehört Dir auch .
Ansonsten rufe Montag bei einer Frauenberatungsstelle an für weitere Infos .
Rufe einen Anwalt an für Familienrecht ,nimm dir einen Beratungstermin. Er kann dir genau erklären welche Schritte du nun machen musst. Mach dir keine Sorgen im Moment über das Finanzielle, das wird eh geregelt. Meiner Meinung nach ist das nicht einfach Kinder zu trennen, es wird immer nach dem Kindeswohl geurteilt (was für Kinder das Beste ist). Dein Anwalt wird dich da bestens unterstützen, da bist du dann auch auf der sicheren Seite. Lg
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat immer derjenige, bei dem die Kinder leben .