Das Prinzip der Nullung!

2 Antworten

So nicht ganz richtig, abgesehen davon, dass es 4 Nullungs-Bedingungen gibt.

Das Prinzip besteht darin, dass bei richtiger Dimensionierung der Stromkreis im Falle eines Erdschlusses unterbrochen wird (siehe Formulierung weiter unten).

Die Verlege-Bedingung bezieht sich hauptsächlich auf die Dimensionierung und gemeinsame Führung mit den Außenleitern und weniger auf die Isolierung.

Hier nochmals einen Zusammenfassung.

Prinzip der Nullung:

Die Nennwerte der Schutzeinrichtungen und die Querschnitte der Stromkreise müssen so ausgewählt werden, dass im Fehlerfall automatisch ausgeschaltet wird. Dies ist gewährleistet wenn der Abschaltstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung kleiner/gleich dem Quotienten aus Nennspannung durch Schleifenwiderstand ist.

Erste Nullungs-Bedingung – Ausschaltbedingung:

Die Schutzorgane und Leiterquerschnitte sind so aufeinander abzustimmen, dass im Fehlerfall (Kurzschluss oder Körperschluss) eine Abschaltung innerhalb der festgelegten Zeit erfolgt.

Zweite Nullungs-Bedingung – Erdungsbedingung

Der PEN-Leiter ist in der Nähe der Stromquelle (meist Trafosternpunkterdung = Betriebserdung) und nahe den Enden der Netzausläufer (für Abzweige von mehr als 100m Länge) zu erden. (Damit kann ein etwaiger Fehlerstrom bei Unterbrechung des PEN-Leiters immer zumindest über diese Erdungen „ausweichen“. Ansonsten würde die volle Phasenspannung an den, hinter der Fehlerstelle an den PEN-Leiter angeschlossenen Betriebsmittelgehäuse anstehen und vor allem unbemerkt anstehen bleiben.)

Dritte Nullungs-Bedingung – Verlegebedingung

Bei der Dimensionierung und Verlegung des PEN-Leiters müssen die gleichen Kriterien angewandt werden, wie bei den Außenleitern. Der PEN-Leiter darf weder unterbrochen werden, noch dürfen in ihm Überstromschutzeinrichtungen installiert werden. Ab einem Querschnitt (Schutzleiter der zu schützenden Betriebsmittel) von 10 mm\2 ist eine direkte Verbindung mit dem PEN-Leiter (TN-C-System) erlaubt. Anderenfalls müssen diese über einen getrennten Schutzleiter (TN-S-System) an den PEN-Leiter angeschlossen werden.

Vierte Nullungs-Bedingung – Zusatzbestimmung

Um auch eine mögliche Gefährdung durch sehr kleine Erdschlussübergangswiderstände bei Erdschluss eines Außenleiters gegen Erde (wie bei der 2. Nullungs-Bedingung beschrieben) zu vermeiden, schreibt die 4. Bedingung vor, alle guten Erder im Netzbereich mit dem PEN-Leiter zu verbinden (Hauptpotentialausgleich).

zu 3 kann ich nicht zustimmen, bei freileitungssysstemen oder in energieanlagen kann seöbstverständlich auch einzelader verlegt werden.

der PEN Leiter muss nicht wie die phasen doppelt sondern nur einfach isoliert werden... z.b. bei Erdkabeln, wo der PEN Leiter über den schirm geführt wird...

lg, Anna