Klassische Nullung aber neue leitung?
Hallo undzwar basiert eine Anlage auf 2 Adrig noch jetzt habe ich entdeckt das mal was nachgerüstet wurde und ein 3x verlegt wurde und dann eben quasi N und PE zusammen auf den PEn leiter in der an der klemme geklemmt wurde das ist doch so nicht richtig oder?
2 Antworten
Das ist eine sehr schwierige Situation und hängt auch vom Umsetzungsdatum ab.. Fakt ist, dass der erweiterte Teil zumindest nicht hätte als klassische Nullung fortgeführt werden dürfen. Aber neu erreichtete Bereiche müssen dann auch vollständig der VDE entsprechen, was eig, zumindest ab einem gewissen Zeitpunkt, auch einen RCD erfordern würde. Bedeutet, man hätte einen RCD mind an der Abzweigung installieren müssen, um ab da dreiadrig mit RCD-Schutz weiter zu laufen.
Wesentlich besser wäre eine Nachrüstung in der Verteilung mit RCD und den neuen Bereich mit neuer Zuleitung zu versorgen, statt an einer klassischen Nullung abzugreifen. Und die Gefahr, die bei klassischer Nullung besteht, besteht auch hier weiter. Kommt es zur PEN-Unterbrechung im klassisch genullten Bereich, so steht alles, was am PE hängt, unter Spannung. Was aber nicht möglich gewesen wäre, wäre den RCD in der Verteilung für den Stromkreis mit Nullung zu verbauen. Denn PEN darf NIE getrennt werden. Was eben auch für den PE gilt. Deshalb hätte der RCD wenn an der Abzweigung verbaut werden müssen. Bei Steckdosen gibt es welche mit integriertem RCD, wo man dann auch dreipolig abgreift und alles ab der Steckdose durch eben den integrierten RCD geschützt ist. In einer Abzweigdose ist das aber schwerer. Würde eine AP-Verteilung an der Stelle erfordern.
Und vor einem gewissen Jahr gab es keine uneingeschränkte RCD-Pflicht, so dass vor dem Zeitpunkt auch nicht zwingend ein RCD verbaut werden musste...
Wie geschrieben, sehr kritisch und schlecht zu beurteilen. Und würde mir kein gutes Gefühl geben. Bei mir würde klassische Nullung raus fliegen. Geht aber auch nur bei Eigentum... Bei Mietobjekten hat man das ja gar nicht in der Hand...
Ob es Pfusch ist, oder nur nicht schön gelöst, hängt wie gesagt, vom Zeitpunkt der Änderung ab. Denn früher war einiges erlaubt, was man heute so nicht mehr anwenden darf. Auch wenn es noch genauso funktionieren würde. Und das macht eben Pfusch aus, oder Altbestand. Ab einem gewissen Jahr durfte die klassische Nullung nicht mehr angewendet werden. Grundsätzlich muss man altes aber nicht ändern. Nur was neu kommt, darf nicht mehr wie das alte ausgeführt werden, sondern muss IMMER dem aktuellen Stand entsprechen. Das ist eben sehr fragwürdig und alles nicht einafch so zu beantworten. Es konnte zum Zeitpunkt der Änderung durchaus erlaubt gewesen sein, heute wäre es nicht mehr erlaubt. Zumindest nicht ohne weitere Maßnahmen. Das lässt sich eben nicht mit Ja oder Nein beantworten...
für mich persönlich wäre es ein "NoGo", sowas zu lassen. Da damit eben größere Gefahren verbunden sind. Was aber nicht prinzipiell an der Umsetzung hier liegt, sondern grundsätzlich an der alten klassischen Nullung. der geänderte Teil ansich macht es ab da etwas sicherer, aber die Sicherheit insgesamt höngt vom schwächsten/schlechtesten Bereich ab, das ist die Nullung davor...
Ja die Nullung aber die haben nicht alles neu gemacht... kann man dort eine Fi Steckdose vorsetzen?? bevor es 3 Adrige los geht?
aber die haben nicht alles neu gemacht
Was man ggf auch nicht musste, je nachdem, wann es geändert/ergänzt wurde.. Da müsste man das genaue Jahr wissen und schauen, was die VDE da tatsächlich vorgeschrieben hat. Ich bin erst viel später Elektriker geworden und kenne nicht alle Vorgaben der Altlasten, mit denen man noch zu kämpfen hat.
kann man dort eine Fi Steckdose vorsetzen?? bevor es 3 Adrige los geht?
Keine Ahnung. Wenn es an einer Steckdose weiter geht, kann man die bestimmt tauschen. Würde die Sicherheit durchaus erhöhen. Muss sich aber eine Fachkraft anschauen. Wenn Du das jetzt anpackst, muss auch die vorgelagerte Nullung durchgemessen werden, ob diese noch zuverlässig ist. Sonst ist es ohne diese Messung auch Pfusch. Denn Du änderst jetzt aktuell wieder etwas. Nämlich die Nachrüstung eines RCD. Damit musst Du dann sicherstellen lassen, dass in der aktuellen Situation keine Gefahr des Altbestandes ausgeht, wenn das jetzt angepackt wird.
Oke viele Handwerker machen das immernoch so weil die Eigentümer meistens nicht alles sanieren lassen wollen.... bzw es kommt ein Fi dazwischen
Mit RCD-Nachrüstung und Messung ist das ja auch tatsächlich noch möglich. Es muss eben dem aktuellen Stand entsprechen. Und der schreibt ab >>Erweiterung<< den RCD, getrennten PE und N ect vor. Es war mit icherheit auch eine Zeitlang ohne RCD möglich, deshalb muss es eben in deinem Fall auch kein Pfusch sein.
Ich selbst würde es aber eben NICHT machen, sondern würde tatsächlich alles erneuern. Ist aber keine Pflicht.
Naja wenn es erst vor 1 - 2 jahren gemacht wurde kann man ja sagen das ist schon seid 10Jahren so
Hi,
Nach heutigem Technikstand nicht.
Was ist es denn für ein Gerät?
Und das ist nur weil es in der Norm steht verboten, richtig? also theoretisch würde dennoch da jetzt nichts passieren wenn es so bleibt?
Ne komplette räume von dose von 2 adrig auf 3 adrig und genullt...
Also ist es Pfusch aber es ist ja jetzt nichts anderes als die alten leitungen nur das die neu sind?