Das Kolloquium zu meiner Seminarfacharbeit wurde viel zu schlecht bewertet. Was kann ich tun?

3 Antworten

erst einmal auffordern, darzulegen, was genau die Thematik war und welche Punkte hätten vorkommen sollen. Wenn du dann immernoch findest, daß die Note nicht gerechtfertigt war, mußt du das formell anfrechten.


TheRaidon 
Beitragsersteller
 09.02.2014, 13:41

Ja, das machen wir gleich morgen. Ich bin mir jetzt schon fast sicher, dass ich auch nach dieser Darlegung immer noch unzufrieden sein werde.. Und dann sagen die Lehrer ja auch nicht 'Ja, habt recht, ihr bekommt ne bessere Note' ..

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DerTroll  09.02.2014, 13:45
@TheRaidon

Die Lehrer haben klare Vorstellungen, was für Punkte angesprochen und beleuchtet werden müssen. Und die sollen sie dir einfach benennen. Und dann müßt ihr klar sagen, ob ihr die wirklich benannt habt oder ob es wirklich am Thema vorbei ging. Es wurde doch sicher auch ein Protokoll geführt Daran kann man belegen, ob etwas gesagt wurde oder nicht.

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Zuerst mal würde ich darauf achten, Gremien, die Noten verteilen, nicht mit falschen Infinitiven (es heißt "tun") und Ausdrücken wie "mega" zu irrtieren.

Ob du am Thema vorbei geschrieben hast, ist schlecht zu beurteilen. Dazu müsste man die ganze Ausarbeitung kennen. Ich würde aber mal sagen: spar dir die Mühe, es zu beanstanden. Deine Chnacen sind nahe Null. Es wüde mich wundern, wenn ein Gericht die Klage überhaupt annähme.

Tut mir leid.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Unterricht - ohne Schulbetrieb

TheRaidon 
Beitragsersteller
 09.02.2014, 13:59

Ich hab ja nicht am Thema vorbeigeschrieben. Die Arbeit wurde mit 8 Punkten bewertet...

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Hier helfen nur noch rechtiche Schritte. Wendet Euch an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit dem Spezialgebiet Schulrecht.


TheRaidon 
Beitragsersteller
 09.02.2014, 13:39

Das glaube ich nämlich auch.. Denkst du da gibt es realsitische Chancen? Hast du da Ahnung von?

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ErnstPylobar  09.02.2014, 13:44
@TheRaidon

Speziell im Schulrecht nicht. Ich weiß aber von Bekannten in Deutschland (Lehrer in Baden-Wprttemberg), dass das gelegentlich Erfolg hat. Meistens ziehen Direktor und betroffener Lehrer an einem Strang, d. h. sie halten zusammen und mauern. Vom Schulamt werden sie jedoch nicht unbedingt gedeckt, da die offt ihr eigenes Süppchen kochen, Manchmal haben die noch Rechnungen offen und wenn dann ein Schüler eine Eingabe macht, ist das ein willkommener Anlass. Wenn da ein Anwalt geschickt agiert, lässt sich im Interesse des ungerecht behandelten Schülers einiges durchsetzen.

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