Dürfen Fehltage in der Schule mit 6 bewertet werden?
Eine Lehrerin an meiner Schule bewertet jede Fehlstunde mit 6. Egal ib entschuldigt oder nicht, oder ob man sogar ein Atest vorweisen kann. Ich bin kein Schüler, der besonders oft fehlt, dennoch bin ich der Meinung, dass diese Vorangehensweise einigen Mitschülern eine gute Note kosten könnte. Im Gespräch mit den Eltern wollte sie nicht darauf eingehen. . .
7 Antworten
Nein, das dürfen Lehrer ganz eindeutig nicht.
Wenn du als Schüler nicht da bist, dann gibt es verschiedene Szenarien, in denen das Vorgehen deiner Lehrerin entsprechend zulässig ist oder nicht:
1. Schüler fehlt ohne Entschuldigung / Abmeldung
Hier dürfte deine Lehrerin theoretisch eine sechs geben, denn Fehlen ohne Entschuldigung wäre so etwas wie leistungsverweigerung. D.H. schreibt sie einen Test und der Schüler ist nicht entschukdigt wäre es so, als würde er ein leeres Blatt abgeben, ergo eine ungenügende, da nicht vorhandene Leistung. Wenn sie in jeder Stunde eine kleine mündliche Note macht, dann kann sie auch da eine Sechs eintragen, da der Schüler ja unentschuldigt fehlt. Aber laut deiner Beschreibung ist es ja so nicht.
2. Schüler fehlt nach Entschuldigung (eigene oder die der Eltern)
Hier wird es schon schwieriger. Streng genommen baut das darauf auf ob die Lehrer dem Schüler glauben oder nicht. Rein praktisch muss der Lehrer die Stunde aber als Fehlstunde eintragen und kann (wegen der Entschuldigung) keine ungenügende Leistung notieren. (Die ist zwar nicht feststellbar, aber der Schüler ist entsprechend verhindert und hat das auch entschuldigt, also muss für eine Leistungsfeststellung (Arbeit, manche machen das auch bei Tests) ein Nachtermin gewährt werden. Ein ärztliches Attest kann in wiederholten Fällen verlangt werden und ist dann auch abzugeben.
3. Mit ärztlichem Attest
Im Prinzip das Gleiche wie bei der Entschuldigung durch die Lehrer, nur hier wird es von einem Arzt bestätigt, dass der Schüler nicht am Unterricht teilnehmen konnte. Für eventuelle Leistungsüberprüfungen muss ein Nachtermin gewährt werden oder der Lehrer hat die Note dann eben nicht, was dann sein Problem ist. Falls die Note Versetzungsrelevant wäre, könnte man so etwas sogar auf dem Rechtsweg einklagen.
Was ihr/du tun könnt/kannst wäre mit dem Schulleiter zu sprechen, der sicher auch nicht zu 100% hinter dem Verhalten dieser Lehrerin steht (besonders, wenn er die Schule aus Problemen raushalten will) oder mit deinen Eltern bzw. di betroffenen Schüler natürlich mit ihren Eltern. Vielleicht können die dann auf die Lehrerin einwirken. Ich persönlich finde es übrigens richtig toll, dass du Tipps dazu suchst, auch wenn es dich im Moment nicht betrifft. (Im Ernst, ich kann mich daran erinnern, dass einer meiner Lehrer jemandem erlaubt hat eine Kursarbeit länger zu schreiben, weil sie an dem Morgen, als die begann Fahrprüfung hatte. Zwischen meinen und deinen Erfahrungen mit Lehrern und ihrem Toleranzrahmen liegen echt Welten)
Alles Liebe und viel Erfolg
Bevi
Das sagt schon der gesunde Menschenverstand, dass man für eine entschuldigte Fehlstunde keine 6 kassieren kann.
Wenn man bei einer Klausur unentschuldigt fehlt, ist es rechtens, eine 6 zu bekommen.
Warum beschweren sich die Eltern nicht? Wenn die Dame nicht auf ein Gespräch mit den Eltern eingehen möchte, muss sie sich einer Beschwerde trotzdem stellen.
Warum sollte es zulässig sein, eine Stunde in der weder eine gute noch eine schlechte Leistung erbracht wurde, zu bewerten?
Ich kenne dazu keine Rechtsgrundlage, die das zuließe.
Man kann doch keinen Schüler mit 6 bewerten, wenn er krank ist, ebensowenig, wie man einem Arbeitnehmer dafür Geld abziehen kann (unter 6 Wochen im festen Arbeitsverhältnis). Das einzige ist, dass man diese Zeit eben einfach garnicht bewerten kann. Würde das ein Lehrer meiner Tochter so machen, würde ich mich an den Schulleiter oder alternativ an das Schulamt wenden. Es kann ja nicht angehen, dass ein Schüler, der ansonsten gute Noten hat, dann wegen einer Grippe sitzen bleibt.
Nein außer du warst unentschuldigt