Darf Tierschutzverein Katzen wieder weg nehmen?

5 Antworten

Soweit mir bekannt gild der Vertrag für dich nicht. Der Vertrag wurde zwischen dem Tierheim und deiner Partnerin geschlossen. Du hast die Katzen von deiner Partnerin aus übernommen.

Du kannst die Tierheimarbeiterin bitten, dir den unterschriebenen Vertrag zu zeigen. Denn wenn das Tierheim die dort eingetragenen "Auflagen" als erfüllt sehen will, müssen sie den Vertrag ja haben.

Ich finde es aber auch bescheuert von denen, sich erst nach 5 Jahren darüber zu beschweren.

Du kannst dich auch von einem Anwalt beraten lassen.

Von Experte DaLiLeoMishu bestätigt

Hast du den Vertrag denn überhaupt jemals gesehen (die beste Antwort hier ist übrigens NEIN)?
Der konkrete Wortlaut kann da durchaus entscheidend sein...

Da die Katzen aber in der Zwischenzeit ohnehin den Eigentümer gewechselt haben und du keinen Vertrag mit dem Tierheim/Tierschutzverein hast, sondern die Tiere geerbt hast, dürfte ggfs der § 932 BGB für den gutgläubigen Erwerb hier auch greifen.

Ich denke nicht, daß der Verein irgendeine legale juristische Chance hat, pass nur auf, das du diese Leute unter KEINEN UMSTÄNDEN in deine Wohnung lässt - es werden ständig Fälle von Diebstahl/Entführung durch solche 'Tierschützer' bekannt. Und das Zurückholen einer gestohlenen Katze ist Glückssache...

Lass dich ggfs mal juristisch beraten - es gibt gute Anwälte die sich auf Tierrecht spezialisiert haben.

Es gibt übrigens keine Tierschutzgesetze oder -'bestimmungen' die einen ungesicherten Freigang für Katzen vorschreiben - ganz im Gegenteil, es gibt sogar Gemeinden, wo der Freigang für Katzen gesetzlich verboten ist.

Die Meinung dieser "Pflegedame" interessiert insofern niemanden - ein derartiges Gesetz gibt es jedenfalls nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Twinx491 
Beitragsersteller
 29.05.2024, 16:34

Okay Dankeschön :) also eine Freundin hat ebenfalls Tiere von dort adoptiert und sie konnte mir die Seite mit den Paragrafen schicken. U.a. Steht dort auch § 4 - Besuchsrecht

Der Übergeber ist

berechtigt die Unterbringung, den Zustand des Tieres und die Einhaltung der

Tierschutzvereinbarungen jederzeit und unangemeldet nach Übemahme zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Die Begehung der Räumlichkeiten, die dem Tier zur Unterbringung dienen, ist zu ermöglichen. Besuche müssen vorher nicht angekündigt werden.

§ 8- Rückforderung

Der Übergeber ist berechtigt bei Verstoß gegen das geltende Tierschutzgesetz oder bei Nichteinhaltung der Tierschutzvereinbarungen das Tier zurückzufordern. Die Rückforderung schließt eine Erstattung von Kosten, die dem Übernehmer durch die Aufnahme des Tieres entstanden sind, ausdrücklich aus.

needlewitch  29.05.2024, 17:16
@Twinx491

Das sind nicht die ausschlaggebenden Paragraphen.

Das Besuchsrecht ist meistens eh eine sittenwidrige Klausel - jederzeit unangekündigt irgendwo ankommen zu können - das darf nicht mal die Polizei.

Auch die Rückforderung bei angeblichen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz - derartige Verstöße darf nur ein Gericht feststellen oder evtl das Veterinäramt vorab. Ergo dürfen bei solchen Verstößen auch nur die entsprechenden Behörden tätig werden und nicht irgendein dahergelaufener Verein.

Die Frage ist, steht in dem Vertrag was zum Eigentumsübergang und ist das, so wie es da steht, auch rechtsgültig.

Aber wie gesagt - als Erbe der Tiere ist es juristisch sowieso optimal, den Vertrag, den ja nur deine Freundin unterzeichnet hat, gar nicht zu kennen, da dieser Vertrag sowieso nicht für dich gilt.

October2011  29.05.2024, 17:34
@Twinx491

Du musst definitiv keinen, vor allem nicht unangekündigt, in deine Wohnung lassen! Das ist eindeutig eine sittenwidrige Klausel.

Du solltest lediglich mit dem Amtsveterinär und der Polizei kooperieren.

Du hast gegen kein Tierschutzgesetz verstossen. Und wenn, ist es nicht die Aufgabe eines Vereines (!), das zu bestimmen/ entscheiden.

Der Verein müsste zunächst eine Anzeige beim Amtsveterinär machen, die daraufhin deine Tierhaltung überprüfen können.

Da aber deine Tierhaltung in Ordnung ist, wird der Amtsveterinär nichts machen, erst recht nicht deine Katzen mitnehmen!

DaLiLeoMishu  29.05.2024, 15:59

Großartige Antwort!
Im Übrigen würde ich meinen wäre auch dieser Tierschutz in der Bringschuld. Sie müssen Schutzverträge archivieren und somit könnte man die Kopie zur Einsicht verlangen.

needlewitch  29.05.2024, 16:16
@DaLiLeoMishu

Der gefühlt zunehmenden Übergriffigkeit und Rechtsignoranz von sogenannten Tierschützern sollte dringend Einhalt geboten werden. Ich kenne viele Menschen, die sich genau deswegen nie wieder ein Tierschutztier holen werden und lieber zu einem seriös agierenden Züchter gehen.

Twinx491 
Beitragsersteller
 29.05.2024, 16:32
@DaLiLeoMishu

Daran habe ich auch schon gedacht, aber ich möchte so wenig wie möglich mit diesem Verein zutun haben. Zumal ich auch etwas Angst vor den Inhalten des Vertrags habe.

needlewitch  30.05.2024, 11:27
@Twinx491

Mach dir bitte nochmal ganz ausführlich klar, daß der Vertrag vollkommen egal ist - du hast keinen Vertrag mit den Tierschützern und die haben keine rechtlichen Ansprüche gegen dich.

Nein, dürfen die nicht. Schützt Tiere vor "Tierschützern"!

Was du tun solltest, falls die Katzen gechipt sind: Bei Tasso oder wo die halt registriert sind, auf deinen Namen umschreiben lassen.


Twinx491 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 17:02

Ja sind sie, daran habe ich noch garnicht gedacht Dankeschön

Tierheime etc. versuchen oft, sich über "Pflegeverträge" gegen Schutzgebühr das Eigentum an den vermittelten Tieren zu sichern bzw. vorzubehalten und mit allerhand verquast geschriebenem Kauderwelsch so zu verbergen, dass es sich um den Verkauf einer Sache im Rechtssinn handelt.
So traurig es auch ist, aber Tiere gelten im vor dem Gesetz zwar nicht mehr als Sache, aber die einschlägigen Vorschriften greifen dennoch, wenn sie nicht objektiv unpassend sind. Hier kommt es Dir aber zugute und in wie weit derartige Verträge juristischen Kriterien standhalten oder im Rahmen der Vertragsfreiheit zulässig sind ist immer mal wieder ein Streitthema und wird nicht selten dann erst vor Gericht geklärt.

Nicht, dass der Vergleich nicht etwas hinkt, aber ich wäre doch schon sehr amüsiert, wenn ein Mediamarkt-Mitarbeiter auf einmal vor der Tür stünde und mir eröffnet, dass ich den Fernseher ja schlecht behandele, weil ich kein Fußball schaue und er ihn deswegen wieder in Obhut nehmen wollen würde. Ich würde in diesem Fall wohl mal einen Arzt rufen und den die Haftfähigkeit eines solchen Vertreters checken lassen.

Wenn die Tiere sich wohlfühlen wird sicherlich fehlender Freigang kein Grund sein, der vor Gericht standhält. Meine drei Tigerchen leben auch als reine Wohnungskatzen und es geht ihnen damit sehr gut - manchmal zu gut, wenn ich an die kleinen Frechheiten denke, die wir Katzenhalter ja alle zu Genüge kennen <lach>.

Dennoch ist es in meinen Augen richtig, dass man manchen Menschen einfach keine Tiere geben kann und wenn sich sowas dann erst im Nachgang rausstellt muss es Möglichkeiten geben, dort dann einzugreifen. Leider sind da auch viele Tierheime mit ihrer im Auftreten und Selbstbild über alles erhabenen Art, sich zum Richter über Wohl und Wehe der Tiere aufzuspielen auch nicht immer die geeignetesten Aspiranten um für das Tierwohl einzutreten und nutzen die vertraglich eher zweifelhaft vorbehaltenen Rechte auch teilweise schamlos aus, indem sie das Hausrecht nicht respektieren und sich permanent bei den Menschen, die ihnen ein Tier abgenommen haben aufdrängen und meinen, entscheiden zu wollen, was dort zu geschehen hat.

Was ich mal erlebt habe vor Jahren: Mir wurde eine Katze aus dem Tierheim vermittelt (das erste und letzte Mal, dass ich mich auf Tierheime eingelassen habe by the way) und nachdem das als kerngesund abgegebene Tier sich dann als chronisch krank herausstellte und trotz aller Anstrengungen von mir und den - immerhin dann vom Tierschutzverein, der das Tierheim betrieben hat bezahlten - Tierarzt am Ende recht schnell über die Regenbogenbrücke gegangen ist kam man mir dann mit einer vierstelligen Vertragsstrafe um die Ecke, weil ich das Tier angeblich nicht richtig berhandelt hätte. Das war zwar ein gefundenes Fressen für meinen Anwalt und ist am Ende in der Luft verpufft, aber dennoch... Ich habe es als absolute Unverschämtheit empfunden, mich erst zu täuschen - und von dem Gesundheitszustand des Tieres hätte man durchaus vorher wissen können und müssen - und dann noch zu versuchen, aus der Sache Kapital zu schlagen. Mein Anwalt meinte damals, dass er durchaus auch die Karte "Strafanzeige wegen Betruges" ausspielen würde, wenn man dort nicht sofort Ruhe gäbe. DAS hat dann gewirkt.

Zu meiner Trauer um das liebgewonnene Kätzchen kam dann noch dieses Theater on Top... und das braucht kein Mensch. Seit dem habe ich nie wieder ein Tier aus dem Tierheim adoptiert sondern ausschließlich aus privater (Züchter-)Hand. Und den drei Fellnasen, die mein Leben teilen und mich als Mitbewohner in ihrer Wohnung tolerieren, so lange ich in ausreichender Menge Futter, Wasser und Knuddeleinheiten spende geht es prächtig und wenn das mal nicht der Fall ist gibt es hier einige sehr gute Tierärzte, die sich den Wehwehchen der Kobolde annehmen und ihnen helfen, wenn's mal nötig werden sollte.

Also grundsätzlich würde ich deine Frage mal mit "NEIN" beantworten, Tiere sind nicht auf dem Level wie Menschen zu behandeln und eine Abgabe im Tierheim ist schon eine rechtskräftige Eigentumsübertragung. Dazu hast du grundsätzlich auch noch das Hausrecht und kannst so einen Zugriff oder auch nur den Zutritt zu deiner Wohnung verhindern. DAS dürftest du im Extremfall sogar mittels Notwehr durchsetzen, also ein unbefugtes Eindringen mit nötiger Gewaltanwendung unterbinden (natürlich nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit durch Festhalten und Zurückdrängen, lass blos den Colt im Schrank ;))

ABER: Solltest du objektiv überfordert sein - und da spielen dann emotionale Gründe wie "Tierliebe" und "am Tier hängen" eine nachgeordnete Rolle - dann solltest du dir ernsthaft überlegen, ob du im Interesse der Fellkobolde nicht akzeptierst, dass es für die Kleinen besser ist, anderweitig versorgt und gepflegt zu werden. Du schuldest ihnen nun mal - ggf. auch auf eigene Kosten - eine genau so ordnungsgemäße Versorgung wie das für ein Kind gelten würde - und das in jeder Hinsicht: Betreuung, medizinische Versorgung und Verpflegung. Wenn du dich da - nach objektiven Kriterien - übernommen hast solltest du handeln und - so weh es tut - die richtigen Konsequenzen ziehen. Geh da einfach in dich und stelle dir diese Frage selbst, denn DAS kann dir hier niemand objektiv beantworten.


Twinx491 
Beitragsersteller
 29.05.2024, 18:00

Vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort :) also überfordert bin ich nicht, ich beschäftige mich gerne mit den beiden, ansonsten hätte ich sie schon abgegeben. Also dies ist nicht der Fall :) deine Erfahrung tut mir wahnsinnig leid, nach dem Verlust eines Tieres sollte niemand so einen Quatsch mitmachen müssen.

LordofDark1981  29.05.2024, 18:01
@Twinx491

Danke danke. Ist schon über 20 Jahre her. Aber anscheinend sind die Gebrüder Karamasov heute immer noch kein Stück besser geworden.

Ich bin selber im Tierschutz tätig. Meine Katzen können durch eine Klappe auf den Balkon. Haben mehr als genug Spielmöglichkeiten. Niemand wird mir oder dir die Tiere wegnehmen nur weil ich die nicht vom nächsten Auto Plattfahren lassen will.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung